Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement hat mit Interesse vom
Ergebnis der Abklärungen der Spitäler Chur AG zur Gewährleistung einer
bedarfsgerechten und qualitativ hoch stehenden medizinischen Grund- und
Zentrumsversorgung der Bevölkerung der Spitalregion Churer Rheintal wie
auch der übrigen Spitalregionen des Kantons und vom Einsparpotential der
drei von der Spitäler Chur AG in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen
Varianten Kenntnis genommen. Die Abklärungen zeigen auf, dass auf dem
Spitalplatz Chur grosse Einsparungsmöglichkeiten vorhanden sind, ohne
dass die Breite und die Qualität der medizinischen Versorgung
beeinträchtigt werden.
Die fundierte Arbeit der Spitäler Chur AG stellt nach der
Beurteilung des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes eine
wichtige Grundlage für die auf politischer Ebene zu führende Diskussion
über die künftige Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur dar. Aus
politischer Sicht wurden immer wieder detaillierte Berechnungen und
Zahlen für die Entscheidfindung gefordert. Diese Forderung wird nunmehr
erfüllt, womit ab sofort eine sachliche Diskussion über Vor- und
Nachteile der verschiedenen Varianten geführt werden kann.
Für den Variantenentscheid der Regierung ist neben der Haltung der
Stiftungsräte des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur und des
Kreuzspitals Chur insbesondere auch die Haltung des Gemeindeverbandes
Spitalregion Churer Rheintal, d.h. der betroffenen Gemeinden, welche
auch die Investitionen und Defizite mit zu tragen haben, wesentlich. Das
Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement wird sich mit den zuständigen
Organen dieser Institutionen in Verbindung setzen. Dabei sind auch
Fragen bezüglich einer Weiternutzung von aufzugebenden Spitalstandorten
und Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Aufteilung von
Investitions- und Betriebsbeiträgen zwischen Kanton und Gemeinden in die
Diskussion mit ein zu beziehen.
Die künftige Ausgestaltung des Spitalplatzes Chur bildet einen
Bestandteil der von der Regierung im Rahmen der Struktur- und
Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts in Aussicht
genommenen und vom Grossen Rat in der Junisession 2003 im Grundsatz
befürworteten Neukonzeption der kantonalen Spitalversorgung. Das
Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement beabsichtigt, zu der in diesem
Zusammenhang erforderlichen Teilrevision der Vollziehungsverordnung des
Krankenpflegegesetzes im Zeitraum Ende dieses Jahres/Anfang nächstes
Jahr nach dem Vorentscheid der Regierung das Vernehmlassungsverfahren zu
eröffnen.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement