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Die Regierung hat die revidierten Ausführungsbestimmungen zum Steuergesetz genehmigt. Die Ausführungsbestimmungen wurden an das teilrevidierte kantonale Steuerrecht angepasst, das am 1. Januar in Kraft tritt. Zudem wurden unter anderem mit der Aufhebung der Erbenhaftung - Steuerbussen sind nicht mehr erblich - auch verschiedene Bestimmungen an das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes angeglichen.

Weiter sehen die neuen Ausführungsbestimmungen für besondere Fälle, wo der Steuerbezug aussichtslos ist, eine so genannte "Nullveranlagung" vor: Bezieht ein Steuerpflichtiger Ergänzungs- beziehungsweise Unterstützungsleistungen, soll grundsätzlich eine Nullveranlagung vorgenommen werden. Angepasst wurde auch die Entschädigung an die Gemeinden für die Mitarbeit bei der Veranlagung. Für die Eingangskontrolle erhalten die Gemeinden neu sieben statt acht Franken pro Fall, jedoch weiterhin mindestens 1000 Franken. Die Neuerungen in den Ausführungsbestimmungen treten ab Januar 2005 gestaffelt in Kraft.

Berufsberatung für Erwachsene wird kostenpflichtig
Beratungssitzungen für die Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung für Erwachsene werden ab 1. Januar 2005 kostenpflichtig. Nach einem ersten, kostenlosen Informationsgespräch in einem Berufsinformationszentrum wird neu eine Pauschale von 150 Franken für maximal drei Beratungssitzungen während eines Jahres erhoben. Die Regierung hat die entsprechende Teilrevision der "Verordnung über die Organisation der Berufsberatung" verabschiedet. Der Grosse Rat hatte 2003 beschlossen, die Berufsberatung für Erwachsene nicht mehr gratis anzubieten.

Teilrevision des Krankenpflegegesetzes tritt 2005 in Kraft
Anfang Dezember ist die Referendumsfrist für das Krankenpflegegesetz ("Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen") ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat den Erlass per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Chur: Die Regierung hat für die Erweiterung des Oberstufenschulhauses Giacometti grundsätzlich grünes Licht gegeben und für das Projekt einen Kantonsbeitrag von rund 400'000 Franken in Aussicht gestellt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sportanlagen und -bauten: Für die Sanierung der Pistolenschiessanlagen in Domat/Ems und Zizers sowie des Untergrunds des Eishockeyfeldes in Surava hat die Regierung insgesamt rund 16'000 Franken aus dem Sport-Fonds bewilligt.
- Bündner Verband für Sport: 2005 erhält der Verband einen kantonalen Beitrag von 28'000 Franken insbesondere für die Ausrichtung des Bündner Sportpreises.

Strassenprojekte
- Malans: Für die Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Post- und Dorfplatz hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 52'000 Franken genehmigt.

Personelles
- Dr. med. Claudia Eckenberg und Dr. med. Bigna Infanger-Damur sind als Oberärztinnen im Frauenspital Fontana gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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