Die Regierung hat die revidierten Ausführungsbestimmungen zum
Steuergesetz genehmigt. Die Ausführungsbestimmungen wurden an das
teilrevidierte kantonale Steuerrecht angepasst, das am 1. Januar in
Kraft tritt. Zudem wurden unter anderem mit der Aufhebung der
Erbenhaftung - Steuerbussen sind nicht mehr erblich - auch verschiedene
Bestimmungen an das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes angeglichen.
Weiter sehen die neuen Ausführungsbestimmungen für besondere Fälle,
wo der Steuerbezug aussichtslos ist, eine so genannte "Nullveranlagung"
vor: Bezieht ein Steuerpflichtiger Ergänzungs- beziehungsweise
Unterstützungsleistungen, soll grundsätzlich eine Nullveranlagung
vorgenommen werden. Angepasst wurde auch die Entschädigung an die
Gemeinden für die Mitarbeit bei der Veranlagung. Für die
Eingangskontrolle erhalten die Gemeinden neu sieben statt acht Franken
pro Fall, jedoch weiterhin mindestens 1000 Franken. Die Neuerungen in
den Ausführungsbestimmungen treten ab Januar 2005 gestaffelt in Kraft.
Berufsberatung für Erwachsene wird kostenpflichtig
Beratungssitzungen für die Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung
für Erwachsene werden ab 1. Januar 2005 kostenpflichtig. Nach einem
ersten, kostenlosen Informationsgespräch in einem
Berufsinformationszentrum wird neu eine Pauschale von 150 Franken für
maximal drei Beratungssitzungen während eines Jahres erhoben. Die
Regierung hat die entsprechende Teilrevision der "Verordnung über die
Organisation der Berufsberatung" verabschiedet. Der Grosse Rat hatte
2003 beschlossen, die Berufsberatung für Erwachsene nicht mehr gratis
anzubieten.
Teilrevision des Krankenpflegegesetzes tritt 2005 in Kraft
Anfang Dezember ist die Referendumsfrist für das Krankenpflegegesetz
("Gesetz über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von
betagten und pflegebedürftigen Personen") ungenutzt abgelaufen. Die
Regierung hat den Erlass per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Chur: Die Regierung hat für die Erweiterung des
Oberstufenschulhauses Giacometti grundsätzlich grünes Licht gegeben und
für das Projekt einen Kantonsbeitrag von rund 400'000 Franken in
Aussicht gestellt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sportanlagen und -bauten: Für die Sanierung der
Pistolenschiessanlagen in Domat/Ems und Zizers sowie des Untergrunds des
Eishockeyfeldes in Surava hat die Regierung insgesamt rund 16'000
Franken aus dem Sport-Fonds bewilligt.
- Bündner Verband für Sport: 2005 erhält der Verband einen
kantonalen Beitrag von 28'000 Franken insbesondere für die Ausrichtung
des Bündner Sportpreises.
Strassenprojekte
- Malans: Für die Sanierung der Kantonsstrasse zwischen Post- und
Dorfplatz hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 52'000 Franken
genehmigt.
Personelles
- Dr. med. Claudia Eckenberg und Dr. med. Bigna Infanger-Damur sind
als Oberärztinnen im Frauenspital Fontana gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden