Die Regierung hat den Entwurf der Ausführungsbestimmungen zur
Organisation des Rettungswesens in die Vernehmlassung geschickt. Die
Ausführungsbestimmungen regeln die Struktur des Rettungswesens in
Graubünden. Diese stützt sich auf das Rettungskonzept von 1999 und auf
das entsprechende Gesetz von 1997. Mit der Teilrevision des Gesetzes
über die Förderung der Krankenpflege wurde 1997 die Grundlage dafür
gelegt, im Kanton Graubünden den Sanitätsnotruf 144 einzuführen. Die
Vernehmlassung dauert bis Ende März. Die neuen Ausführungsbestimmungen
sollen ab Juli 2004 die bisher gültige Verordnung über den Transport von
Patienten von 1979 ablösen.
Justizreform 2: Erste Schritte im Detail geregelt
Nach dem Grobkonzept im Dezember 2003 hat die Regierung nun auch das
Detailkonzept für die ersten beiden Phasen der Justizreform 2 genehmigt.
Dieses umschreibt die Aufgabenbereiche und regelt das Verhältnis
zwischen Expertenkommission, Experte und Projektsekretariat. Die
Kommission wird die Reformvorschläge anfangs 2005 in Form von Thesen
vorlegen. Die redaktionelle Umsetzung folgt aber erst nachdem die
Regierung die Thesen genehmigt und die inhaltliche Ausrichtung der
Justizreform bereinigt hat. Die Aufgabe als externer Berater wird
Hansjörg Seiler übernehmen. Seiler ist Professor für öffentliches Recht,
seit 1999 nebenamtlicher Bundesrichter und seit 2000 Verwaltungsrichter
im Kanton Bern.
Sparmassnahmen im Asylbereich: Vorgeschlagener Vollzug
belastet die Kantonskassen
Mit dem Entlastungsprogramm 2003 will der Bund auch im Asylbereich
die Kosten senken. Konkret sollen Asylsuchende, auf deren Gesuche nicht
eingetreten wird, keine Sozialhilfe mehr erhalten. Die betroffenen
Personen müssen die Schweiz selbstständig und sofort verlassen. Dazu ist
die Teilrevision dreier Asylverordnungen nötig: die Verordnung 1 über
Verfahrensfragen, die Verordnung 2 über Finanzierungsfragen und die
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer
Personen.
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die
Sparanstrengungen des Bundes im Asylbereich. Allerdings überträgt der
Bund mit den revidierten Verordnungen die Kosten des Vollzugs auf die
Kantone. Die Regierung erwartet deshalb, dass der Bund zumindest klar
aufzeigt, in welchen konkreten Fällen er die Kosten übernimmt und in
welchen nicht. Zudem ist für die Kantone die zu kurze Meldefrist für die
Berichtigung des Personenregistratursystems mit einem unverhältnismässig
hohen Aufwand verbunden. Diese Kosten muss auf jeden Fall der Bund
übernehmen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das
Bundesamt für Flüchtlinge.
Aus Gemeinden und Regionen
- Chur und Innerferrera: Die Regierung hat die Teil- beziehungsweise
die Totalrevision der jeweiligen Steuergesetze genehmigt.
- Küblis: Das neue Gesetz über Kurtaxen und Abgaben für die
Tourismusförderung wurde genehmigt.
- Val Bever: Die Linie der Rhätischen Bahn durch die Val Bever wird
mit Lawinenverbauungen gesichert. Das Sanierungsprojekt dieser
Sicherungsmassnahmen dauert seit 1998 an. Die Regierung hat nun die
dritte und letzte Ausführungsetappe genehmigt. Die Kosten dieser Etappe
sind mit einer Million Franken budgetiert. Die bisherigen Aufwendungen
der ersten beiden Etappen des Lawinenverbauungsprojekts "Alpetta"
belaufen sich auf rund 3,3 Millionen Franken.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Interkantonale Landeslotterie: Die Regierung hat einen Beitrag von
insgesamt 97'000 Franken für die neuen Instrumente der Jugendmusik Davos
und für einen Anlass der Stiftung "In the Spirit of Davos" bewilligt.
- Argo Luvratori Ilanz: Das Projekt für den Ausbau des
Dachgeschosses ist genehmigt worden. Der kantonale Beitrag beläuft sich
auf rund 73'000 Franken.
Strassenprojekte
- Hinterrhein: Der Bau einer Postautohaltestelle ausserorts an der
Italienischen Strasse ist genehmigt worden, ebenso der Kantonsbeitrag
von rund 38'000 Franken.
- Domleschgerstrasse: Die Regierung hat das Projekt für die
Korrektion und Verbreitung mit Trottoir-Neubau zwischen Rodels und
Pratval genehmigt.
- A13, Reichenau-Thusis: Im Rahmen des Projekts für einen
Schwerverkehrskontrollplatz in Unterrealta sind für elektromechanische
Anlagen 620'000 Franken bewilligt worden.
Personelles
- Wolfgang Giella, zur Zeit in Göttingen (D), ist als neuer Leiter
der Kantonsbibliothek gewählt worden. Er tritt seine Stelle am 1. Juni
2004 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden