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Häusliche Gewalt soll für die Täter den Ausschluss aus der gemeinsamen Wohnung zur Folge haben. Dies schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vor. Im Zivilgesetzbuch ZGB soll dafür ein neuer Artikel 28b verankert werden. Die Kommission schlägt zudem den Kantonen vor, Informations- und Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt einzurichten. Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die Einführung eines neuen Artikels im ZGB, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

In Graubünden wurde 2003 ein Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt initiiert. Das neue kantonale Polizeigesetz bietet ebenfalls Möglichkeiten, Gewalttäter durch die Polizei aus dem Hause zu weisen.

Regierung ist für Transparenz bei den Honoraren von GL und VR
Mitglieder von Geschäftsleitungen GL und von Verwaltungsräten VR von börsenkotierten Unternehmungen sollen ihre Vergütungen offen legen müssen; höchstens aber im gleichen Rahmen wie dies in anderen Staaten auch der Fall ist. Denn die vorgeschlagene Anpassung des Obligationenrechts darf keine negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz haben, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Richtig ist auch die Stossrichtung, zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsrats und den Mitgliedern der Geschäftsleitung zu unterschieden: Bei Geschäftsleitungsmitgliedern genügt die Angabe des Gesamtbetrags; der Verwaltungsrat legt diesen fest und übt entsprechend eine gewisse Kontrolle aus. Weil der Verwaltungsrat die eigenen Entschädigungen selbst bestimmt muss er diese vollkommen transparent deklarieren. VR und GL müssen zudem ihre persönlichen Beteiligungen an der Gesellschaft offen legen.

Vernehmlassung vom "tierischen Nebenprodukt" bis zum Hunde-Chip
Die Bündner Regierung ist mit den Entwürfen für die Revision von vier Verordnungen aus dem Tierseuchen- und Fleischhygienerecht trotz einiger kritischer Bemerkungen grundsätzlich einverstanden: die "Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten VTNP", die "Tierseuchenverordnung TSV", die "Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten EDAV" und die "Fleischuntersuchungsverordnung FUV".

Die neue VTNP regelt EU-konform, wie die Tierabfälle, die so genannten "tierischen Nebenprodukte", verwertet werden dürfen: Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der Kategorie 2 können als Dünger oder zur Biogas-Produktion verwendet und Kategorie-3-Produkte, die risikoärmsten, können unter anderem Heimtieren verfüttert werden. Die Aufteilung in drei Kategorien benachteiligt dezentral gelegene Schlachtbetriebe, weil die Entsorgung der Kategorie 2 und 3-Nebenprodukte wegen der kleinen Mengen und der Distanzen nicht wirtschaftlich ist. Hier fordert die Regierung einen Lastenausgleich zwischen Gross- und Kleinbetrieben.

Die neue TSV sieht vor, Hunde mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung zu kennzeichnen und zu registrieren. Die Kennzeichnung wird Abklärungen insbesondere nach Beissunfällen und bei Seuchenausbrüchen erleichtern. Die Regierung bevorzugt den Hunde-Chip, weil dessen Vollzug rationeller und sicherer ist. Allerdings muss die Kennzeichnung von Hunden hinsichtlich ihrer Relevanz in der TSV noch begründet werden.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Scuol: An die Beschneiungsanlage und die 6er-Sesselbahn der Pendicularas Motta Naluns leistet der Kanton einen Beitrag von rund 300'000 Franken. Zudem erhält die Betreibergesellschaft ein Investitionshilfedarlehen des Bundes von rund 1,8 Millionen Franken.
- Kulturförderung: Rund 260'000 Franken hat die Regierung als Beiträge und Defizitgarantien an kulturelle Werke und Veranstaltungen genehmigt. Davon gehen 105'000 Franken an Produktionen der professionell tätigen Bündner Theatergruppen.
- Sportnetz Surselva: Die Regierung hat 20'000 Franken aus dem Sport-Fonds für die Vernetzung der Sportvereine in der Surselva genehmigt. Die Surselva ist vom Bund als Modellregion für die Bildung eines regionalen Bewegungs- und Sportnetzes eingesetzt worden und erhält dafür bis 2005 30'000 Franken aus der Bundeskasse.

Strassenprojekte
- Umfahrung Klosters: Für weitere Starkstrom-Elektroinstallationen hat die Regierung 4,6 Millionen Franken bewilligt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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