Häusliche Gewalt soll für die Täter den Ausschluss aus der
gemeinsamen Wohnung zur Folge haben. Dies schlägt die Kommission für
Rechtsfragen des Nationalrats vor. Im Zivilgesetzbuch ZGB soll dafür ein
neuer Artikel 28b verankert werden. Die Kommission schlägt zudem den
Kantonen vor, Informations- und Beratungsstellen zum Schutz vor
häuslicher Gewalt einzurichten. Die Bündner Regierung unterstützt
grundsätzlich die Einführung eines neuen Artikels im ZGB, schreibt sie
in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement.
In Graubünden wurde 2003 ein Interventionsprojekt gegen häusliche
Gewalt initiiert. Das neue kantonale Polizeigesetz bietet ebenfalls
Möglichkeiten, Gewalttäter durch die Polizei aus dem Hause zu weisen.
Regierung ist für Transparenz bei den Honoraren von GL und VR
Mitglieder von Geschäftsleitungen GL und von Verwaltungsräten VR von
börsenkotierten Unternehmungen sollen ihre Vergütungen offen legen
müssen; höchstens aber im gleichen Rahmen wie dies in anderen Staaten
auch der Fall ist. Denn die vorgeschlagene Anpassung des
Obligationenrechts darf keine negativen Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort Schweiz haben, schreibt die Regierung in ihrer
Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.
Richtig ist auch die Stossrichtung, zwischen den Mitgliedern des
Verwaltungsrats und den Mitgliedern der Geschäftsleitung zu
unterschieden: Bei Geschäftsleitungsmitgliedern genügt die Angabe des
Gesamtbetrags; der Verwaltungsrat legt diesen fest und übt entsprechend
eine gewisse Kontrolle aus. Weil der Verwaltungsrat die eigenen
Entschädigungen selbst bestimmt muss er diese vollkommen transparent
deklarieren. VR und GL müssen zudem ihre persönlichen Beteiligungen an
der Gesellschaft offen legen.
Vernehmlassung vom "tierischen Nebenprodukt" bis zum Hunde-Chip
Die Bündner Regierung ist mit den Entwürfen für die Revision von
vier Verordnungen aus dem Tierseuchen- und Fleischhygienerecht trotz
einiger kritischer Bemerkungen grundsätzlich einverstanden: die
"Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten VTNP", die
"Tierseuchenverordnung TSV", die "Verordnung über die Ein-, Durch- und
Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten EDAV" und die
"Fleischuntersuchungsverordnung FUV".
Die neue VTNP regelt EU-konform, wie die Tierabfälle, die so
genannten "tierischen Nebenprodukte", verwertet werden dürfen:
Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der Kategorie 2 können als
Dünger oder zur Biogas-Produktion verwendet und Kategorie-3-Produkte,
die risikoärmsten, können unter anderem Heimtieren verfüttert werden.
Die Aufteilung in drei Kategorien benachteiligt dezentral gelegene
Schlachtbetriebe, weil die Entsorgung der Kategorie 2 und
3-Nebenprodukte wegen der kleinen Mengen und der Distanzen nicht
wirtschaftlich ist. Hier fordert die Regierung einen Lastenausgleich
zwischen Gross- und Kleinbetrieben.
Die neue TSV sieht vor, Hunde mit einem Mikrochip oder einer
Tätowierung zu kennzeichnen und zu registrieren. Die Kennzeichnung wird
Abklärungen insbesondere nach Beissunfällen und bei Seuchenausbrüchen
erleichtern. Die Regierung bevorzugt den Hunde-Chip, weil dessen Vollzug
rationeller und sicherer ist. Allerdings muss die Kennzeichnung von
Hunden hinsichtlich ihrer Relevanz in der TSV noch begründet werden.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Scuol: An die Beschneiungsanlage und die 6er-Sesselbahn der
Pendicularas Motta Naluns leistet der Kanton einen Beitrag von rund
300'000 Franken. Zudem erhält die Betreibergesellschaft ein
Investitionshilfedarlehen des Bundes von rund 1,8 Millionen Franken.
- Kulturförderung: Rund 260'000 Franken hat die Regierung als
Beiträge und Defizitgarantien an kulturelle Werke und Veranstaltungen
genehmigt. Davon gehen 105'000 Franken an Produktionen der professionell
tätigen Bündner Theatergruppen.
- Sportnetz Surselva: Die Regierung hat 20'000 Franken aus dem
Sport-Fonds für die Vernetzung der Sportvereine in der Surselva
genehmigt. Die Surselva ist vom Bund als Modellregion für die Bildung
eines regionalen Bewegungs- und Sportnetzes eingesetzt worden und erhält
dafür bis 2005 30'000 Franken aus der Bundeskasse.
Strassenprojekte
- Umfahrung Klosters: Für weitere Starkstrom-Elektroinstallationen
hat die Regierung 4,6 Millionen Franken bewilligt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden