Fachleute mit breitem Wissen im Einsatz für die Interessen von Natur und Jagd -
Beruf "Wildhüter/Wildhüterin" wird neu vom Bund anerkannt
Das Bundesamt
für Berufsbildung und Technologie (BBT) wird nächstens
die Prüfungsordnung zur höheren Fachprüfung "Wildhüter/Wildhüterin mit
eidgenössischem Fachausweis" unterzeichnen. Damit erhält dieser Beruf
die offizielle Anerkennung durch den Bund.
Die Kantone mit Patentjagd, einzelne Revierjagdkantone und der
Kanton Genf beschäftigen hauptberufliche Wildhüterinnen und Wildhüter.
Sie benötigen ein vielfältiges Wissen, um ihrer anspruchsvollen Aufgabe
im Interesse von Natur und Jagd gerecht zu werden. Als Vermittler an der
"Front" beschäftigen sie sich mit verschiedensten Problemen im Umgang
mit Wildtieren. Bis anhin gab es diverse Formen dieses Berufes. Um einen
einheitlichen Standard zu definieren, wurde in den letzten zehn Jahren
auf die eidgenössische Anerkennung dieses Berufes hingearbeitet. Die
Berufsanerkennung durch das BBT dokumentiert die Professionalität des
Wildhüterberufes.
Vielfältige Aufgaben
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender
Säugetiere und Vögel will die Artenvielfalt und die Lebensräume der
einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel erhalten,
bedrohte Tierarten schützen, die von wildlebenden Tieren verursachten
Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares
Mass begrenzen sowie eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die
Jagd gewährleisten.
Wildhüterinnen und Wildhüter helfen beim Vollzug dieses gesetzlichen
Auftrages. Sie unterstehen in der Regel den kantonalen Jagdverwaltungen.
Dank ihrem Fachwissen und genauen Kenntnissen über die örtliche Fauna
und Flora sind sie wichtige Fachleute bei der Jagdplanung sowie im
Umgang mit der Natur, hauptsächlich auch im Zusammenhang mit Vorhaben
und Projekten mit direkten Einflüssen auf die natürliche Umwelt.
Fingerspitzengefühl nötig
Die Interessen von Forst- und Landwirtschaft, Jägern,
Naturschützern, Tourismus oder Gemeinden stehen oft in Widerspruch
zueinander und widersprechen teilweise auch den Lebensbedürfnissen der
wildlebenden Säugetiere und Vögel. Wildhüter kümmern sich um das
Wohlbefinden der Wildtiere und versuchen, solche Interessenskonflikte zu
lösen. Sie setzen sich für die ordnungsgemässe und tierschutzgerechte
Jagd ein. Das verlangt sehr viel Fingerspitzengefühl im Umgang mit
Mitmenschen und Hartnäckigkeit für das Wohl des Wildes.
Die Kantone fordern unterschiedliche Voraussetzungen, um als
Wildhüter angestellt zu werden. Einwandfreier Leumund, erfolgreich
absolvierte Jägerprüfung, abgeschlossene Berufslehre in einem verwandten
Beruf, körperliche Leistungsfähigkeit und sicherer schriftlicher
Ausdruck sind einige davon.
Fünf Jahre Berufspraxis
Die Berufsprüfung "Wildhüter/Wildhüterin mit eidgenössischem
Fachausweis" gilt als höhere Fachprüfung. Die folgenden Voraussetzungen
müssen erfüllt sein, wenn sich Interessierte zur Prüfung anmelden
wollen:
- mindestens fünfjährige Tätigkeit als Berufswildhüter bei einem
Kanton oder einer öffentlichen Trägerschaft;
- Besuch des interkantonalen Grundkurses mit bestandenen Prüfungen
(dauert viermal eine Woche, verteilt auf zwei Jahre).
Die Prüfung verlangt vernetztes Denken. Wildtiere und ihre
Lebensräume bilden sensible Ökosysteme. Kandidaten müssen deshalb
kombinieren und die Zusammenhänge aufzeigen können. Voraussetzung dazu
sind umfassende Kenntnisse in Ökologie und Fauna. Weil Wildhüter Gesetze
vollziehen, brauchen sie rechtliche und polizeiliche Kenntnisse. Sie
organisieren ihren Dienstbetrieb weitgehend selber. Dazu gehört auch
Büroarbeit. Entsprechend heissen die Prüfungsfächer Ökologie, Biologie,
Wildtier- und Lebensraummanagement, Technik, Recht und Polizei,
Organisation und Administration.
BBT beaufsichtigt Prüfung
Der SWHV will die erste Berufsprüfung 2005 durchführen. Dazu wählte
er eine Prüfungskommission, welche aus fünf Wildhütern und zwei
Jagdverwaltern besteht. Sie organisiert die Prüfung, wählt die Experten
und entscheidet über die Abgabe des Fachausweises. Das BBT beaufsichtigt
die Prüfung.
Der Schweizerische Wildhüterverband (SWHV)
Am 21. August 1999 gründeten die Wildhütervereinigungen und
-verbände Bern, Graubünden, Nationalpark, Romandie, St.Gallen, Tessin,
Wallis und Zentralschweiz den SWHV. Insgesamt gehören etwa 250 Wildhüter
und Jagdaufseher den Verbänden an. Sie müssen zu mindestens 50 Prozent
im Bereich Jagd von der öffentlichen Hand angestellt sein. Es handelt
sich ausschliesslich um Berufsleute, welche beim Vollzug der
eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebung tätig sind.
Wichtigstes Ziel des Verbandes ist es, die Akzeptanz, die Qualität
und das Ansehen des Wildhüterberufes erhalten und fördern. Als erste
Massnahme wurde die Anerkennung des Berufes durch das Bundesamt für
Berufsbildung und Technologie (BBT, vormals Biga) angestrebt. Dies
verlangt, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern. Der SWHV
wird in Zukunft vermehrt mit Anliegen an die Öffentlichkeit treten, was
ein weiteres seiner Ziele darstellt. Gleichzeitig will der Verband
Kontakt zu verwandten Berufsgruppen und Organisationen im Bereich Jagd,
Natur-, Vogel- und Tierschutz suchen. Letztendlich soll auch die
Kameradschaft unter seinesgleichen nicht zu kurz kommen.
Die Vorstandsmitglieder kommen aus den Kantonen Bern (Sébastien
Balmer), St.Gallen (Markus Brülisauer), Freiburg (Elmar Bürgy),
Graubünden (Arturo Plozza) und Schwyz (Pius Reichlin). Damit sind
regionale Vertretung und Sprachenvielfalt der Schweiz gewährleistet.
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei