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Fachleute mit breitem Wissen im Einsatz für die Interessen von Natur und Jagd - Beruf "Wildhüter/Wildhüterin" wird neu vom Bund anerkannt

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) wird nächstens die Prüfungsordnung zur höheren Fachprüfung "Wildhüter/Wildhüterin mit eidgenössischem Fachausweis" unterzeichnen. Damit erhält dieser Beruf die offizielle Anerkennung durch den Bund.
Die Kantone mit Patentjagd, einzelne Revierjagdkantone und der Kanton Genf beschäftigen hauptberufliche Wildhüterinnen und Wildhüter. Sie benötigen ein vielfältiges Wissen, um ihrer anspruchsvollen Aufgabe im Interesse von Natur und Jagd gerecht zu werden. Als Vermittler an der "Front" beschäftigen sie sich mit verschiedensten Problemen im Umgang mit Wildtieren. Bis anhin gab es diverse Formen dieses Berufes. Um einen einheitlichen Standard zu definieren, wurde in den letzten zehn Jahren auf die eidgenössische Anerkennung dieses Berufes hingearbeitet. Die Berufsanerkennung durch das BBT dokumentiert die Professionalität des Wildhüterberufes.

Vielfältige Aufgaben
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel will die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel erhalten, bedrohte Tierarten schützen, die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass begrenzen sowie eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd gewährleisten.

Wildhüterinnen und Wildhüter helfen beim Vollzug dieses gesetzlichen Auftrages. Sie unterstehen in der Regel den kantonalen Jagdverwaltungen. Dank ihrem Fachwissen und genauen Kenntnissen über die örtliche Fauna und Flora sind sie wichtige Fachleute bei der Jagdplanung sowie im Umgang mit der Natur, hauptsächlich auch im Zusammenhang mit Vorhaben und Projekten mit direkten Einflüssen auf die natürliche Umwelt.

Fingerspitzengefühl nötig
Die Interessen von Forst- und Landwirtschaft, Jägern, Naturschützern, Tourismus oder Gemeinden stehen oft in Widerspruch zueinander und widersprechen teilweise auch den Lebensbedürfnissen der wildlebenden Säugetiere und Vögel. Wildhüter kümmern sich um das Wohlbefinden der Wildtiere und versuchen, solche Interessenskonflikte zu lösen. Sie setzen sich für die ordnungsgemässe und tierschutzgerechte Jagd ein. Das verlangt sehr viel Fingerspitzengefühl im Umgang mit Mitmenschen und Hartnäckigkeit für das Wohl des Wildes.

Die Kantone fordern unterschiedliche Voraussetzungen, um als Wildhüter angestellt zu werden. Einwandfreier Leumund, erfolgreich absolvierte Jägerprüfung, abgeschlossene Berufslehre in einem verwandten Beruf, körperliche Leistungsfähigkeit und sicherer schriftlicher Ausdruck sind einige davon.

Fünf Jahre Berufspraxis
Die Berufsprüfung "Wildhüter/Wildhüterin mit eidgenössischem Fachausweis" gilt als höhere Fachprüfung. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn sich Interessierte zur Prüfung anmelden wollen:
- mindestens fünfjährige Tätigkeit als Berufswildhüter bei einem Kanton oder einer öffentlichen Trägerschaft;
- Besuch des interkantonalen Grundkurses mit bestandenen Prüfungen (dauert viermal eine Woche, verteilt auf zwei Jahre).

Die Prüfung verlangt vernetztes Denken. Wildtiere und ihre Lebensräume bilden sensible Ökosysteme. Kandidaten müssen deshalb kombinieren und die Zusammenhänge aufzeigen können. Voraussetzung dazu sind umfassende Kenntnisse in Ökologie und Fauna. Weil Wildhüter Gesetze vollziehen, brauchen sie rechtliche und polizeiliche Kenntnisse. Sie organisieren ihren Dienstbetrieb weitgehend selber. Dazu gehört auch Büroarbeit. Entsprechend heissen die Prüfungsfächer Ökologie, Biologie, Wildtier- und Lebensraummanagement, Technik, Recht und Polizei, Organisation und Administration.

BBT beaufsichtigt Prüfung
Der SWHV will die erste Berufsprüfung 2005 durchführen. Dazu wählte er eine Prüfungskommission, welche aus fünf Wildhütern und zwei Jagdverwaltern besteht. Sie organisiert die Prüfung, wählt die Experten und entscheidet über die Abgabe des Fachausweises. Das BBT beaufsichtigt die Prüfung.

Der Schweizerische Wildhüterverband (SWHV)
Am 21. August 1999 gründeten die Wildhütervereinigungen und -verbände Bern, Graubünden, Nationalpark, Romandie, St.Gallen, Tessin, Wallis und Zentralschweiz den SWHV. Insgesamt gehören etwa 250 Wildhüter und Jagdaufseher den Verbänden an. Sie müssen zu mindestens 50 Prozent im Bereich Jagd von der öffentlichen Hand angestellt sein. Es handelt sich ausschliesslich um Berufsleute, welche beim Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebung tätig sind.

Wichtigstes Ziel des Verbandes ist es, die Akzeptanz, die Qualität und das Ansehen des Wildhüterberufes erhalten und fördern. Als erste Massnahme wurde die Anerkennung des Berufes durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT, vormals Biga) angestrebt. Dies verlangt, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern. Der SWHV wird in Zukunft vermehrt mit Anliegen an die Öffentlichkeit treten, was ein weiteres seiner Ziele darstellt. Gleichzeitig will der Verband Kontakt zu verwandten Berufsgruppen und Organisationen im Bereich Jagd, Natur-, Vogel- und Tierschutz suchen. Letztendlich soll auch die Kameradschaft unter seinesgleichen nicht zu kurz kommen.

Die Vorstandsmitglieder kommen aus den Kantonen Bern (Sébastien Balmer), St.Gallen (Markus Brülisauer), Freiburg (Elmar Bürgy), Graubünden (Arturo Plozza) und Schwyz (Pius Reichlin). Damit sind regionale Vertretung und Sprachenvielfalt der Schweiz gewährleistet.

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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