Die Schaf- und Ziegenhaltung erfüllen in den Gebirgsregionen eine
wichtige Aufgabe bei der Pflege der Alpweiden. Fehlen diese beiden
Nutztierarten, führt dies zu einer starken Vergandung der Alpenregionen.
Der zusätzliche, durch Wolfs- und Luchspopulationen verursachte
Mehr-aufwand für die Schaf- und Ziegenhaltung ist jedoch für die
Kleinviehhalter wirtschaftlich nicht mehr verkraftbar. Allein für
Schutzmassnahmen in der Surselva im Sommer 2003 haben Bund und Kanton
Graubünden rund 120'000 Franken aufwenden müssen. Bei einer
flächendeckenden Präsenz des Wolfes im Kanton Graubünden wären rund 4
Mio. Franken zum Schutz der Kleinviehherden nötig.
Hier setzt die Kritik der Bündner Regierung an den Konzepten Wolf
und Luchs Schweiz an. Weder die Kleinviehhalter noch der Kanton sind in
der Lage, zusätzliche Kosten in dieser Grössenord-nung zu übernehmen.
Die Regierung fordert daher in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft ein grosszügiges finanzielles Engagement des
Bundes sowohl für Präventions-Massnahmen als auch für die durch den
Zuzug von Grossraubtieren verbundenen Mehraufwendungen bei der
Jagdverwaltung. Es kann nämlich nicht angehen, dass der Bund
internationale Verpflichtungen eingeht und die damit verbundenen
finanziellen Lasten einseitig auf die Rand- und Berggebiete abwälzt.
Überdies muss die Zuwanderung der Grossraubtiere Wolf und Luchs mit
einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer nachhaltigen Jagd
verträglich sein. Weiter fordert die Regierung klare Richtlinien für die
Schadensvergütung und mehr Kompetenzen für die Kantone bei der Erteilung
von Abschussbewilligungen für schadensstiftende Wölfe und Luchse. Zudem
soll der Schutzstatus des Wolfes als "streng geschützte Tierart"
angepasst werden. Weltweit ist der Wolf nämlich keine gefährdete Art.
Daher besteht kein Anlass, den Wolf in Bezug auf den Schutzstatus anders
zu behandeln als den Luchs, welchem nach geltendem Recht der Status
einer "geschützten Tierart" eingeräumt wird.
Romanisch ist auch für "Infostar" ein Muss
Die 30 Bündner Zivilstandsämter sind seit Mitte letzten Jahres mit
der zentralen Datenbank "Infostar", dem "informatisierten
Standesregister", vernetzt. Sämtliche Informationen über Geburt, Ehe,
Tod und Kindesanerkennungen stehen in fünf Sprachen zur Verfügung -
ausser in Romanisch. Die Bündner Regierung hat nun beim Bundesamt für
Justiz interveniert. Romanisch ist eine Amtssprache des Bundes und soll
deshalb im Verkehr mit dem Bund auch über moderne elektronische
Plattformen angewendet werden können.
Verwaltungsaufwand im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts
verkleinert
Die Regierung hat die Teilrevision der Landwirtschaftsverordnung
genehmigt. Das Grundbuchinspektorat wird bei Gesuchen im Bereich des
bäuerlichen Bodenrechts nicht mehr in jedem Fall einen Mitbericht des
Amts für Landwirtschaft, Strukturverbesserung und Vermessung einholen.
Die Teilrevision tritt am 1. April in Kraft und ist eine Massnahmen im
Rahmen des Projekts "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung
des Kantonshaushalts".
Pflanzenschutzmittel-Verordnung: Grundsätzliche Anpassung an
EU-Recht unbestritten
Das neue Chemikaliengesetz von 2000 verlangt auch eine Totalrevision
der Pflanzenschutzmittel-Verordnung. Es geht dabei weit gehend um die
Harmonisierung an EU-Recht. Sind Pflanzenschutzmittel in der EU
zugelassen, müssen die dafür nötigen Unterlagen nicht zwingend nochmals
durch die Schweizer Behörden bearbeitet werden.
Die Bündner Regierung beantragt in ihrer Vernehmlassung an das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Präzisierungen und
Anpassungen bei diversen Artikeln, lehnt die Vorlage aber als Ganzes
nicht ab. Präzisieren soll der Bund beispielsweise, warum für gewisse
Pflanzenschutzmittel zusätzlich auch die "Verordnung über den Umgang mit
Organismen in der Umwelt", die so genannte "Freisetzungsverordnung",
gelten soll, für andere aber nicht.
Aus Gemeinden und Regionen
- Mesolcina und Calanca, Mittelbünden, Surselva: Die Regierung hat
die drei neuen Präsidenten der Fahrplanregionen gewählt: Fabrizio
Keller, Grono, Robert Albertin, Mon, und Marcus Hasler,
Waltensburg/Vuorz. Für die übrigen Fahrplanregionen sind die bisherigen
Präsidenten bestätigt worden. Die Amtsperiode der Präsidenten der
insgesamt zehn Fahrplanregionen geht am 31. Dezember 2008 zu Ende.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Humanitäre Hilfe: Die Regierung hat 22'000 Franken genehmigt,
unter anderem für die Frauenförderung in Mali, für ein Aidswaisenprojekt
in Uganda, für die medizinische Unterstützung der Bevölkerung in Angola
und für die Gesundheitsversorgung in Rumänien.
- Sport-Fonds: Für Sportanlagen und Sportbauten sind rund 180'000
Franken genehmigt worden. Berücksichtigt wurden Projekte des Segel-Club
St. Moritz, der Societad da tir Desertina, des Tennisclub Trun und des
TC Thusis.
- Jugend- und Kulturförderung: Für das Jubiläums-Programm des
Kinderzirkus Lollypop und für das "Wappenbuch der Obersten aus dem
ehemaligen Gebiet des Grauen Bundes" der Stiftung Cuort Ligia Grischa
hat die Regierung insgesamt 35'000 Franken bewilligt.
Strassenprojekte
- Höchstgewicht und Höchstbreite temporär erhöht: Auf folgenden
Strecken sind das zulässige Höchstgewicht von 13 auf 18 Tonnen
heraufgesetzt und die Höchstbreite von 2,3 auf 2,55 Metern erhöht
worden: Brünerstrasse, Abzweigung rechtsrheinische Oberländerstrasse bis
Kehrplatz Brün, Dutjerstrasse, Teilstrecke Valendas bis Kehrplatz
Unterdutjen, Rechtsrheinische Oberländerstrasse, Teilstrecke
Holzlagerplatz südwestlich der Versamertobelbrücke bis Kehrplatz Val
Masinis, Safientalstrasse, Teilstrecke Versam bis Acla und
Arezenerstrasse, Abzweigung Safientalstrasse bis zum Ende der
Kantonsstrasse. Diese Änderungen gelten vom 1. Mai bis zum 31. Oktober.
- Trun-Schlans, Versam-Safien Thalkirch (Brücke Müli),
Carrera-Valendas, Scuol West (Chavrigls), Underplatta-Casal, Tinizong:
Für die Bau-, Korrektions- und Instandstellungsarbeiten hat die
Regierung rund 7,7 Millionen Franken genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden