Das Seilbahngesetz kommt in Graubünden schlecht weg. Die Bündner
Regierung beantragt in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine
grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.
Haupt-Kritikpunkt aus Bündner Sicht ist die Absicht des Bundes,
seine Konzessionspolitik auf das Landschaftskonzept Schweiz LKS
abzustützen. Dagegen wehrt sich die Regierung vehement. Denn das LKS
beruht nicht auf einer ausgewogenen Abwägung aller öffentlichen
Interessen und Anliegen. Es entspringt einem einseitigen Schutzgedanken,
ohne dass andere berechtigte und umweltverträgliche Nutzungsinteressen
berücksichtigt werden. Die Regierung fordert vielmehr den Kantonalen
Richtplan als massgebendes Instrument für die Konzessionspolitik des
Bundes.
Weitere Mängel ortet die Regierung unter anderem beim
Geltungsbereich und bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund
und Kanton: Künftig gilt das Seilbahngesetz nicht nur für Seilbahnen,
sondern beispielsweise auch für alle Skilifte. Unter dem Regime der
eidgenössischen Konzession wäre der Aufwand für kleine
Skiliftunternehmungen nicht verkraftbar, die notwendigen Abklärungen und
Nachweise zur Sicherheit der Anlagen zu erbringen. Und schliesslich
fehlen im Gesetzesentwurf auch die Koordinationsbestimmungen für eine
reibungslose Abgrenzung der einzelnen Verfahren des Bundes (Seilbahn)
und des Kantons (weitere Infrastrukturanlagen).
Das Bündnerland ist kein Windenergie-Land
Die Bündner Regierung beurteilt das Konzept "Windenergie Schweiz"
kritisch. Im Kanton ist das Potential für eine effiziente Nutzung der
Windenergie gering. Hinzu kommen die unsichere Verfügbarkeit der Energie
sowie die Probleme des Landschaftsschutzes und des Tourismus. Die
Stromproduktion aus Wasserkraft hat hingegen eine grosse volks- und
energiewirtschaftliche Bedeutung. Für Graubünden hat die Produktion von
elektrischer Energie mittels Windkraft deshalb keine wesentliche
Bedeutung, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme an das
Bundesamt für Energie.
Bis 2010 will der Bund als eines der Ziele seiner Energiepolitik
jährlich 50 bis 100 Gigawatt-Stunden Strom aus Windenergie produzieren.
Dafür sind schweizweit schliesslich 40 potentielle Standorte und Flächen
für die Errichtung von Windparks ausgewählt worden. Im Kanton Graubünden
fallen je zwei in eine engere und in eine erweiterte Auswahl: Der
Bischolpass am Übergang Heinzenberg-Safiental und die Vorderalp bei
Obersaxen (engere Auswahl) sowie die Alp Nova oberhalb Lumbrein und die
Ochsenalp bei Arosa (erweiterte Auswahl).
Sozialhilfe und Sozialberatung: Schnittstellen geklärt
Sozialhilfe und Sozialberatung werden immer stärker beansprucht.
Allein von 2002 auf 2003 hat die Zahl der Beratungsfälle in den
Sozialdiensten um sieben Prozent zugenommen; und mit ihnen die Kosten
für die öffentliche Hand.
Aus Effizienzgründen nehmen heute die regionalen Sozialdienste auch
Aufgaben der Gemeinden wahr. Die Regierung hat nun die Aufgabenteilung
zwischen den Sozialdiensten und den Gemeinden geklärt: Insbesondere im
Bereich der Vorschüsse von Unterhaltsbeiträge für unterhaltsberechtigte
Kinder, im Bereich der Steuergesetzgebung und im Bereich der
Ergänzungsleistungen EL, Arbeitslosenversicherung ALV sowie Alters- und
Hinterbliebenen-Versicherung AHV. Diese Aufgaben können von den
Gemeinden ohne Beeinträchtigung der sozialen Absicherung der Bürgerinnen
und Bürger übernommen werden. Die neue Aufgabenteilung zwischen
regionalen Sozialdiensten und Gemeinden gilt ab 1. Mai. Sie ist
vorläufig auf zwei Jahre befristet.
Veterinäramt wird Meldestelle für entlaufene und gefundene Tiere
Per 1. April müssen die Kantone eine Stelle bezeichnen, wo
entlaufene und gefundene Tiere gemeldet werden können. Dies verlangt das
Zivilgesetzbuch (Art. 720a ZGB). Die Regierung hat nun die "Verordnung
über die Meldestelle für entlaufene und gefundene Tiere" erlassen: Die
Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident ist für die Entgegennahme
der Meldungen über entlaufene und gefundene Tiere zuständig; diese
Zuständigkeit der so genannten "örtlichen Polizei" hat schon bestanden,
als das Tier noch als Sache galt und als Sachfund den Gemeindebehörden
anzuzeigen war. Die Gemeinden werden die Fundmeldung an die kantonale
Meldestelle weiterleiten, das kantonale Veterinäramt. Das Amt ist dafür
verantwortlich, diese Meldungen zu sammeln und zu publizieren. Das
Veterinäramt prüft derzeit, dafür eine Tierdatenbank zu realisieren.
Verordnungspaket zum neuen Chemikaliengesetz kommt gut an
Das neue Chemikaliengesetz ChemG (Bundesgesetz über den Schutz vor
gefährlichen Stoffen und Zubereitungen) ersetzt per 2005 das heute
gültige Giftgesetz. Das notwendige Verordnungspaket liegt dazu im
Entwurf vor. Im Wesentlichen bezweckt es eine Harmonisierung mit
EU-Recht.
Die Bündner Regierung begrüsst die generelle Zielsetzung des
Verordnungspakets, Mensch und Umwelt zu schützen. Ebenso unterstützt sie
die Einführung des europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems.
Damit wird ein längst fälliger Schritt zu einer verbesserten
Risikokommunikation vollzogen. Weil die Chemikaliengesetzgebung sich
allerdings auch in der EU im Umbruch befindet beantragt die Regierung,
das Verordnungspaket erst nach dem Erlass der Revision der
Chemikaliengesetzgebung in der EU in Kraft zu setzen. Der Bund hat dies
ursprünglich bereits für 2005 geplant.
Weitere Vernehmlassungen an den Bund
- Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement: Die Regierung
begrüsst das neue Bundesgesetz über die Schweizerische
Exportrisikoversicherung SERVG. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der
Schweizer Exportwirtschaft verbessert.
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Der Vorentwurf und
der erläuternde Bericht zum Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen
gegen transnationale organisierte Kriminalität, zum Zusatzprotokoll zur
Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des
Handels mit Frauen und Kinder, und zum Zusatzprotokoll gegen
Menschenschmuggel auf dem Land-, Luft- und Seeweg wird unterstützt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Luzein: Für die 7. Etappe der Wasserversorgung hat die Regierung
der Wassergenossenschaft Pany-Luzein-Putz Beiträge von rund 73'000
Franken zugesichert.
- Lumbrein: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan sind
genehmigt worden. Detaillierte Schutzzonen wurden erarbeitet für die
Quellgruppen Nussaus-Stavialas, Surin, Pruastg Dadens, Pruastg Dado und
Silgin. Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan dienen dazu,
die Trinkwasserqualität langfristig zu sichern.
- Sumvitg: Für die Wiederherstellung des Auengebiets Cahuons erhält
die Gemeinde einen Kantonsbeitrag von rund 20'000 Franken. Das Gebiet
Cahuons ist im Inventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung
aufgeführt und wurde durch die Kiesausbeutung beeinträchtigt.
- Fuldera, Lü, Müstair, Sta. Maria V.M., Tschierv und Valchava: Die
Gemeinden im Münstertal haben sich zum "Consorzi da scoula Val Müstair"
zusammengeschlossen. Sie führen nun gemeinsam die Primar-, Real- und
Sekundarschule sowie die integrierte Kleinklasse und den Kindergarten.
Die Regierung hat das entsprechende Organisationsstatut genehmigt. Die
bisherigen drei Verbände sind damit aufgehoben.
- Heinzenberg-Domleschg, Hinterrhein: Die Regierung hat die Änderung
des kantonalen Richtplans bezüglich der Autobahnraststätte Viamala bei
Thusis, Rheinau, beschlossen und für die Behörden als verbindlich
erklärt.
Strassenprojekte
Rund neun Millionen Franken hat die Regierung insgesamt für diverse
Bauarbeiten an Strassenabschnitten, Tunnels und Brücken auf dem Bündner
Strassennetz genehmigt:
- Bündner Oberland: Lugnezerstrasse Ilanz-Cumbel, Lehnenbrücke
Porclas; Ilanz-Vals bei Mulin da Pitasch, Lehnenbrücke Risletta;
Oberalpstrasse Tamins-Trin.
- Engadin / Münstertal / Puschlav: Ofenbergstrasse Süsom
Givè-Tschierv bei Fora da la Jallina; Malojastrasse bei Plaun dal Crot;
Engadinerstrasse Zernez-Ova Sparsa; Anschluss Scuol West; Scuol-Vinadi
bei Val dal Mot; Berninastrasse Le Prese-Scalascia.
- Domleschg / Schinschlucht: Schinstrasse Tunnel Muttnertobel;
Domleschgerstrasse Umfahrung Scheid.
- Churer Rheintal: A 13 Anschluss Landquart.
- Prättigau: Prättigauerstrasse Umfahrung Klosters.
Personelles
- Miranda van der Wees (25), lic. iur., wohnhaft in Zizers, ist per
August 2004 als neue Stabsmitarbeiterin Projekte bei der Standeskanzlei
gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden