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Die Regierung hat die Botschaft zur Revision des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das Parlament wird in der August-Session 2004 darüber beraten.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Revision bilden Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der raumplanerischen Verfahren. Diese werden seit geraumer Zeit von verschiedener Seite als zu lange, schwerfällig und teuer kritisiert. In diesem Bereich besteht besonderer Reformdruck. Die vorgeschlagene Revision stellt einen Beitrag dar, um bei den Verfahren spürbare und für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Graubünden willkommene Verbesserungen herbeiführen zu können. Im Vordergrund stehen Regelungen für eine zweckmässige Verfahrenskoordination, eine Verkürzung der Durchlaufzeiten beim kantonalen Verfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen sowie gesamtkantonal vereinheitlichte Vorschriften über die Verfahren wie z.B. das Baubewilligungs-, Quartierplan- oder Perimeterverfahren. Ergänzt werden die gesetzlichen Verfahrensmassnahmen durch organisatorische Optimierungen innerhalb der Verwaltung.

Auffrischung des 30 Jahre alten Gesetzes
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage bilden Flexibilisierungen bei den Planungsinstrumenten. Diese werden so ausgestaltet, dass auf die immer rascher wandelnden volkswirtschaftlichen Bedürfnisse zeitgerecht reagiert werden kann, ohne die Errungenschaften zu Gunsten von Natur und Umwelt preisgeben zu müssen. Aus den zahlreichen weiteren Neuerungen hervorzuheben sind ferner die Reformen zur Förderung einer guten Siedlungsgestaltung, Regelungen zur Umsetzung der neuen Bundesnormen über das behindertengerechte Bauen sowie die Schaffung einer klareren Zuständigkeitsordnung für die Ahndung illegaler Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzonen. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit ergriffen, das geltende Gesetz, das in den Grundzügen auf das Jahr 1973 zurück geht und somit schon über 30 Jahre alt ist, einer überfälligen Auffrischung, Aktualisierung und Entrümpelung zu unterziehen und die alten Bestimmungen an das zwischenzeitlich geänderte übergeordnete Recht anzupassen.

Mit diesen Zielen und Schwerpunkten ist die Vorlage in der breiten Vernehmlassung vom vergangenen Herbst gut angekommen. Die Neuerungen blieben weit gehend unbestritten.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft
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