Die Regierung hat die Botschaft zur Revision des kantonalen
Raumplanungsgesetzes (KRG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.
Das Parlament wird in der August-Session 2004 darüber beraten.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Revision bilden Massnahmen zur
Vereinfachung und Beschleunigung der raumplanerischen Verfahren. Diese
werden seit geraumer Zeit von verschiedener Seite als zu lange,
schwerfällig und teuer kritisiert. In diesem Bereich besteht besonderer
Reformdruck. Die vorgeschlagene Revision stellt einen Beitrag dar, um
bei den Verfahren spürbare und für den Wirtschafts- und
Tourismusstandort Graubünden willkommene Verbesserungen herbeiführen zu
können. Im Vordergrund stehen Regelungen für eine zweckmässige
Verfahrenskoordination, eine Verkürzung der Durchlaufzeiten beim
kantonalen Verfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
sowie gesamtkantonal vereinheitlichte Vorschriften über die Verfahren
wie z.B. das Baubewilligungs-, Quartierplan- oder Perimeterverfahren.
Ergänzt werden die gesetzlichen Verfahrensmassnahmen durch
organisatorische Optimierungen innerhalb der Verwaltung.
Auffrischung des 30 Jahre alten Gesetzes
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage bilden Flexibilisierungen bei
den Planungsinstrumenten. Diese werden so ausgestaltet, dass auf die
immer rascher wandelnden volkswirtschaftlichen Bedürfnisse zeitgerecht
reagiert werden kann, ohne die Errungenschaften zu Gunsten von Natur und
Umwelt preisgeben zu müssen. Aus den zahlreichen weiteren Neuerungen
hervorzuheben sind ferner die Reformen zur Förderung einer guten
Siedlungsgestaltung, Regelungen zur Umsetzung der neuen Bundesnormen
über das behindertengerechte Bauen sowie die Schaffung einer klareren
Zuständigkeitsordnung für die Ahndung illegaler Bautätigkeiten
ausserhalb der Bauzonen. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit ergriffen,
das geltende Gesetz, das in den Grundzügen auf das Jahr 1973 zurück geht
und somit schon über 30 Jahre alt ist, einer überfälligen Auffrischung,
Aktualisierung und Entrümpelung zu unterziehen und die alten
Bestimmungen an das zwischenzeitlich geänderte übergeordnete Recht
anzupassen.
Mit diesen Zielen und Schwerpunkten ist die Vorlage in der breiten
Vernehmlassung vom vergangenen Herbst gut angekommen. Die Neuerungen
blieben weit gehend unbestritten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft