Der Kanton Graubünden ist vom Entscheid des Bundesrats, auf das
"Sprachengesetz" zu verzichten, doppelt betroffen: Einerseits als Kanton
mit zwei Minderheitensprachen, andererseits als mehrsprachiger Kanton.
Dies hat die Regierung in einem Brief an den Bundesrat nochmals zum
Ausdruck gebracht. Das neue Sprachengesetz hätte entscheidende Impulse
für wichtige Projekte im Bereich der Sprachförderung gegeben: Zu Gunsten
der romanischen Schulen und der romanischen Presse, aber auch im
Hinblick auf die Gleichbehandlung der drei Kantonssprachen. Die
Regierung ist vom Beschluss des Bundesrats enttäuscht. Sie erachtet sein
Vorgehen als höchst problematisch, weil die Schweiz bei der Umsetzung
der Sprachencharta des Europarates und des Rahmenübereinkommens zum
Schutz nationaler Minderheiten eine Vorbildfunktion übernehmen sollte.
Neues Notariatsgesetz soll die teilweise 90-jährige Regelung definitiv
ersetzen
Beurkundungen und Beglaubigungen werden heute durch die
"Notariatsverordnung" von 1993 geregelt. Etliche Bestimmungen stammen
allerdings noch von der ersten "Notariatsverordnung" von 1913. Trotz
zweier Revisionen 1958 und 1993 sind einige Bereiche bis heute
unverändert geblieben. Die Regierung schlägt nun eine umfassende
Revision vor. Sie hat die entsprechende Botschaft des neuen
"Notariatsgesetzes" verabschiedet. Damit wird unter anderem:
-Eine möglichst weit gehende Gleichstellung aller Notariatspersonen
(patentierte Notare, Kreisnotare, Grundbuchverwalter und
Handelsregisterführer als Notare) unter einheitlicher Aufsicht der
Notariatskommission erreicht;
-die - fünfköpfige - Notariatskommission als einzige Disziplinar-
und Aufsichtsbehörde für alle Notariatspersonen eingesetzt;
-einheitliche Bestimmungen für die Verfahren vor der
Notariatskommission eingeführt;
-die Bestimmungen über den Amtsantritt und über die Amtsbeendigung
der Notariatspersonen vervollständigt;
-die Rechte und Pflichten der Notariatspersonen besser dargestellt
und
-die Beurkundungskompetenzen der Handelsregisterführer festgelegt.
Der Bündner Grosse Rat wird die Botschaft der Regierung zum
"Notariatsgesetz" in der August-Session 2004 beraten.
"Guichet virtuel": Neue Weichenstellung erntet Kritik
Der Kanton Graubünden wird mindestens bis 2008 das Projekt für einen
elektronischen Behördenschalter des Bundes, der Kantone und der
Gemeinden, den so genannten "Guichet virtuel" (www.ch.ch), unterstützen.
Die Regierung will damit ein Scheitern des Informationsportals www.ch.ch
verhindern, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an die Bundeskanzlei.
Das Informationsportal www.ch.ch verbindet über bestimmte Stichworte,
dem so genannten "Lebenslagenprinzip", die dazu passenden Informationen
der Internet-Seiten von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Das "Informationsportal" www.ch.ch ist allerdings nur ein
Teilprojekt. Kantone und Gemeinden hatten bisher den "Guichet virtuel"
immer auch als "Transaktionsportal" betrachtet, das die Technik für
gewisse Online-Dienstleistungen - so genannte Transaktionsassistenten -
der Behörden entwickelt und betreibt. Davon ist die Projektleitung nun
abgekommen. Die Vereinbarung über den Betrieb von www.ch.ch von 2005 bis
2008 regelt lediglich den Betrieb des Informationsportals. Die Regierung
erachtet es als falsch, vom ursprünglichen Ziel eines umfassenden
Interaktionsportals abzuweichen. Ein wichtiges Argument für die Kantone
und Gemeinden, keine Eigenentwicklungen anzustreben und stattdessen eine
gemeinsame Plattform wie www.ch.ch mit einem echten Mehrwert - die
Online-Dienstleistungen - zu unterstützten, fällt damit dahin.
Der Anteil der Kantone von insgesamt 1,2 Millionen Franken an den
Betriebskosten von www.ch.ch erachtet die Regierung als absolute
Obergrenze. Für den Kanton Graubünden bedeutet dies eine Verdoppelung
der Kosten auf rund 32'000 Franken jährlich.
Kanton verkauft aurax-Aktien an die Rätia Energie AG
Der Kanton Graubünden verkauft seine Beteiligung von zehn Prozent am
Aktienkapital der aurax ag, Ilanz, an die Rätia Energie AG, Poschiavo.
Die 2024 aurax-Namenaktien werden zum Preis von 2400 Franken pro Aktie
verkauft. Die Regierung ist der Meinung, dass der geplante
Zusammenschluss beider Firmen die Position der (neuen)
Unternehmensgruppe im Hinblick auf die Liberalisierung des Strommarktes
stärken wird. Die Arbeits- und Ausbildungsplätze werden damit in den
Regionen noch besser verankert und sie gewinnen an Attraktivität. Zudem
wird mit dem Verkauf der Aktien auch das Anlageportefeuille des Kantons,
der ein grosses Anlagepaket der Rätia Energie AG besitzt, gebündelt.
Sieben statt fünf Franken pro Fahrrad-Vignette
Die Fahrradvignette kostet neu sieben statt bisher fünf Franken pro
Jahr. Der Bundesrat hat die Mindestdeckungssumme der
Fahrradhaftpflicht-Versicherung nach oben angepasst. Der Kanton gilt
dabei als Versicherungsnehmer. Die Prämie dafür wird allerdings
vollumfänglich von den Vignettenbezügern bezahlt.
Details zur Ausbildung an der PFH geregelt
Die Regierung hat die "Verordnung über die Grundausbildung an der
Pädagogischen Fachhochschule" erlassen. Die Verordnung regelt unter
anderem die Zulassung an der PFH, die Ausbildungsgänge und die
Ausbildungsdauer, die Gebühren und das Studiengeld. Die Studiengebühr
beträgt 500 Franken pro Semester.
Aus Gemeinden und Regionen
-Tinizong-Rona: Für die Erneuerung der Wasserversorgung erhält die
Gemeinde einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 135'000 Franken.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
-Kulturförderung: Die Regierung hat rund 100'000 Franken an
Beiträgen und Defizitgarantien genehmigt. Unterstützt werden insgesamt
15 kulturelle Werke und Veranstaltungen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat für rund 1,2 Millionen Franken verschiedene
Bauarbeiten an Strassenabschnitten, Fahrradwegen und Trottoirs auf dem
Bündner Strassennetz genehmigt:
-Chur, Waffenplatz (Fahrradweg Spundisstrasse bis zur Brücke
Altschutzrüfe)
-S-chanf, alte Engadinerstrasse (Trottoir Dorfeingang aus Richtung
Zuoz bis zur Quartierstrasse "Davous Chesas")
-Prättigauerstrasse, Umfahrung Klosters (provisorische Zufahrt zur
Betonanlage und Retentionsbecken Büel)
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden