BAU-, PLANUNGS- UND UMWELTSCHUTZDIREKTOREN (BPUK-OST) TAGTEN IN
APPENZELL
Der Kostenvergleich von Aufwendungen für den Unterhalt der
Kantonsstrassen und künftige Massnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität waren zwei Schwerpunkte der Konferenz in Appenzell.
Beschlossen wurde auch die Unterstützung der St. Galler
Standesinitiative Agglomerationsverkehr und die Vereinfachung der
Heizungskontrollen über die Kantonsgrenzen hinweg.
Jährlich treffen sich die Bau-, Planungs- und
Umweltschutzdirektoren der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums
Liechtenstein zu zwei Konferenzen. Auf der Traktandenliste stehen
Erfahrungsaustausch und das gemeinsame Vorgehen bei aktuellen und
künftigen Projekten und bei Vernehmlassungen.
Kostenvergleich Unterhalt der Kantonsstrassen
Reinigung, Grünpflege, Winterdienst und Reparaturen ermöglichen
optimale Strassenverhältnisse bei jedem Wetter. Der Unterhalt der
Kantonsstrassen ist aufwändig und kostet eine Stange Geld. Trotz
unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen haben
sich die Ostschweizer Kantone entschlossen, die Aufwendungen miteinander
zu vergleichen. Benchmarking heisst der Fachbegriff für diese
Gegenüberstellung. Im Auftrag der Baudirektoren haben die
Kantonsingenieure zusammen mit einer externen Firma die kantonalen Daten
gesammelt, systematisiert und nun der BPUK-Ost-Konferenz in Appenzell
vorgestellt. Ziel des Benchmarking ist es, voneinander zu lernen, die
eigene Arbeit zu optimieren und damit Kosten zu sparen und die Qualität
zu steigern. Geplant sind ein jährlicher Vergleich der Unterhaltskosten
und ein Workshop zu einem bestimmten Arbeitsbereich. Im Herbst 2004
steht das Thema Reinigung auf dem Programm, im kommenden Jahr der
Bereich Grünpflege. Ausser den Ostschweizer Kantonen beteiligen sich
auch die Kantone Luzern, Schwyz, Obwalden, Zug und Aargau an diesem
Projekt. Nidwalden, Bern und Baselland haben ihr Interesse angemeldet.
Luftreinhaltung ein grenzüberschreitendes Anliegen
Der heisse Sommer 2003 zeigte während langer Zeit bedenkliche Werte
für die Luftqualität. Die Grenzwerte für Ozon, Stickstoffdioxid oder
Feinstaub wurden überschritten. Trotz grossen Anstrengungen und
messbaren Erfolgen in der Vergangenheit, sind weitere Massnahmen zur
Verbesserung der Luft und damit auch der Lebensqualität nötig. Weil die
Luft nicht an der Kantons- oder Landesgrenze Halt macht, ist gemeinsames
Handeln nötig. Auf Antrag der Ostschweizer Umweltschutzämter befasste
sich die BPUK-Ost mit der gemeinsamen Massnahmenplanung. Einig war man
sich, dass Handlungsbedarf besteht und dass eine der Hauptquellen der
Verkehr ist. Politisch sind allerdings Massnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität momentan schwer durchsetzbar. Trotzdem beauftragten die
Regierungsvertreter die Ämter für Umweltschutz, konkrete Vorschläge
auszuarbeiten und beschlossen, sofort fallspezifisch sinnvolle
Massnahmen vorzusehen und anzuordnen.
Standesinitiative zu Verkehr in Agglomeration und Randgebieten
Mit der Ablehnung der Avanti-Initiative sind die Verkehrsprobleme
nicht gelöst. Das gilt vor allem für den Agglomerationsverkehr und auch
für den Verkehr der Randgebiete und allgemein im ländlichen Raum.
Aufgrund von drei Motionen im Kantonsrat hat der Kanton St. Gallen bei
der Bundesversammlung eine Standesinitiative eingereicht. Kurz gesagt
geht es um "Avanti minus Gotthard, plus Randregionen". Ziel ist es,
baldmöglichst finanzielle Mittel aus dem zweckgebundenen Reinertrag der
Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und dem Reinertrag der
Nationalstrassenabgabe für den Agglomerationsverkehr und für
Verbesserungen im ländlichen Raum einsetzen zu können. Auch im Kanton
Schaffhausen ist ein Vorstoss eingereicht worden. Die BPUK-Ost
beschloss, die St. Galler Standesinitiative zu unterstützen.
Gegenseitige Anerkennung der Heizungskontrolleure
Heizungen müssen regelmässig kontrolliert werden. Einzelne Kantone
übertragen diese Aufgabe an private Kontrolleure, die heute für jeden
Kanton eine separate Zulassung erwerben müssen. Gebühren und Ausbildung
sind von Kanton zu Kanton verschieden. Nun soll eine interkantonale
Anerkennung der Kontrolleure möglich und Gebühren und Ausbildung
vereinheitlicht werden. Die Luftreinhaltefachstellen werden beauftragt,
eine entsprechende Vereinbarung zu entwerfen.
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren der Ostschweizer
Kantone und des Fürstentums Liechtenstein
Quelle: dt Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren der
Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein