Der Bündner Grosse Rat wird in der Oktober-Session 2004 das neue
Polizeigesetz beraten. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft
verabschiedet.
Das Polizeigesetz steckt die Aufgabenbereiche der Kantonspolizei ab,
regelt deren Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, mit den
Gemeindepolizeien, mit den Polizeikorps anderer Kantone, mit privaten
Sicherheitsorganisationen und mit dem Ausland. Mit dem neuen Gesetz kann
die bisherige "Verordnung über die Kantonspolizei" von 1974 aufgehoben
werden.
Zu den drei Hauptaufgaben der Kantonspolizei zählen die so genannten
"sicherheitspolizeilichen Aufgaben": Sie soll drohende Gefahren und
Störungen rechtzeitig erkennen, sie verhindern, sie allenfalls abwehren
und den gesetzmässigen Zustand wieder herstellten. Als "Gerichtspolizei"
ermittelt sie und nimmt Verzeigungen vor und als "Verkehrspolizei"
markiert sie Präsenz auf der Strasse.
Vernehmlassung der Strafprozessordnung eröffnet
Der Entwurf der teilrevidierten kantonalen Strafprozessordnung liegt
vor. Die Regierung hat ihn für die Vernehmlassung freigegeben. Die
Revision ist notwendig, weil voraussichtlich 2006 das revidierte
Strafgesetz ("Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches") in Kraft tritt.
Die Revision der kantonalen Strafprozessordnung umfasst im Wesentlichen
die Anpassungen an die Revision des Strafgesetzbuches, dann aber auch
die Reorganisation eines zweistufigen innerkantonalen Rechtsmittelwegs
und die Strafrechtskompetenz der Schulbehörden bei Jugendstrafverfahren.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende August 2004.
Kosten der Ausbildung vor der Lehre steigen
Der Besuch von so genannten Vorlehrinstitutionen, das heisst
Berufswahlklassen, Hauswirtschaftsklassen, berufspraktisches Jahr und
Sozialjahr, wird etwas teurer. Die Regierung hat das maximale Schulgeld
um 250 Franken auf 1750 Franken erhöht. Dies entspricht der
aufgelaufenen Teuerung seit 1991. Der neue Tarif wird ab Schuljahr
2005/06 eingeführt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sur: Die Regierung hat das neue Gesetz über die Kurtaxe und
Tourismusförderabgabe genehmigt. Die Gemeinde darf allerdings keine
Kurtaxenpauschale pro Saison und Anlass von Beherbergern und / oder
Veranstaltern verlangen. Das Gesetz hatte dies ursprünglich vorgesehen.
- Lostallo: Die bisherige Karenzfrist von drei Monten für das
Stimmrecht der Niedergelassenen ist aufgehoben. Die Regierung hat die
entsprechend revidierte Gemeindeverfassung genehmigt.
- Temporeduktionen: Im Flimser Dorfteil "Waldhaus West" wird Tempo
30 eingeführt. Im Bereich des Flüela Hospiz wird die
Höchstgeschwindigkeit auf einer Länge von rund 170 Metern auf 60
Stundenkilometern reduziert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Klosters-Serneus: Rund 290'000 Franken hat die Regierung für das
Projekt eines Auffangdamms gegen Rüfen und Lawinen "Tal" bewilligt. Der
Gesamtkostenvoranschlag beträgt rund zwei Millionen Franken.
- Open Air-Saison 2004: Insgesamt rund 23'000 Franken wurden für
acht Bündner Open Airs genehmigt: Scharans, Lan Müraia (Bergell),
Rheinwald, Altaun / Valendas, Safiental, Val Lumnezia, Chapella und
Malans.
- Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern: Für die
Eingangskontrolle, das Vorerfassen der Daten und für die eigentlichen
Veranlagungsarbeiten erhalten die Gemeinden jeweils Mitte Jahr eine
Entschädigung durch den Kanton. Heuer sind es rund 6,7 Millionen
Franken, die von der Regierung genehmigt worden sind.
Strassenprojekte
Die Regierung hat für rund vier Millionen Franken verschiedene
Bauarbeiten an Strassenabschnitten und Brücken sowie in Tunnels auf dem
Bündner Strassennetz genehmigt:
- A 13: Tunnels Rofla und Traversa, Galerie Rofla, Abfahrtsrampe
Rofla;
- Scuol-Tarasp: Vulpera-Pisoc;
- Prättigauerstrasse: Umfahrung Klosters.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden