Die Bündner Regierung hat das Bewerbungsdossier für die
Herbstsession 2006 der eidgenössischen Räte eingereicht. Die
Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die gastgebende Region Flims Laax
Falera die Anforderungen an eine Auswärtssession in jeder Hinsicht
erfüllt. Dazu tragen insbesondere das Raumkonzept - alle wichtigen
Einrichtungen liegen im Umkreis von 400 Metern - die vorhandenen
technischen Infrastrukturen und das Sicherheitskonzept bei. Das
Bewerbungsdossier ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kanton
Graubünden, der Region Flims Laax Falera und einer Delegation des
Generalsekretariats der eidgenössischen Räte entstanden.
Die Regierung sieht die Auswärtssession der eidgenössischen Räte als
Chance, über die direkten Kontakte mit der ansässigen Bevölkerung und
den Behörden das Verständnis für die Minderheiten unseres Landes zu
vertiefen. Besichtigungen vor Ort ermöglichen zudem die konkrete
Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen wie Tourismus, Wirtschaft,
Verkehr, Kultur und Umwelt - und dies alles in einer der schönsten
Ferienregionen des Landes.
Die eidgenössischen Räte haben bereits 1993 und 2001 ausserhalb von
Bern in Genf und in Lugano getagt. Genau wie damals wird auch 2006 das
Bundeshaus renoviert. Die Herbstsession 2006 der eidgenössischen Räte
findet vom 18. September bis am 6. Oktober statt.
Volksabstimmung: Zwei kantonale Sachvorlagen am 26. September
Am nächsten Abstimmungstermin vom 26. September kommen zwei
kantonale und vier eidgenössische Sachvorlagen zur Abstimmung:
kantonal:
- Teilrevision von Artikel 35 der Kantonsverfassung
(Delegationsmöglichkeit des Grossen Rats im Bereich der
Budgetkompetenzen);
- Revision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen
Entwicklung im Kanton Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz).
eidgenössisch:
- Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über die ordentliche
Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger
Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation;
- Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über den Bürgerrechtserwerb
von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation;
- Volksinitiative vom 26. April 2002 "Postdienste für alle";
- Änderung vom 3. Oktober 2003 des Erwerbsersatzgesetzes (für
Dienstleistende und bei Mutterschaft).
Bereits Ende Mai hatte die Regierung beschlossen, die Ersatzwahl
eines Mitglieds der Regierung für den Rest der laufenden Amtsperiode
ebenfalls am 26. September durchzuführen.
Ämterfusion verlangt neue gesetzliche Basis
Das Amt für Zivilrecht wird per 1. Januar 2005 in das Amt für
Polizeiwesen (beide Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement)
integriert. Das neue Amt heisst dann "Amt für Polizeiwesen und
Zivilrecht". Damit es im Rahmen der neuen Organisation auch operativ
tätig werden kann, muss der Grosse Rat verschiedene Erlasse revidieren.
Dazu hat die Regierung die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Bei den Erlassen handelt es sich um drei grossrätliche Verordnungen,
die auf Gesetzesstufe überführt werden müssen: die
Vollziehungsverordnung über das Zivilstandswesen, die
Vollziehungsverordnung zum Schweizerischen Obligationenrecht und die
Vollziehungsverordnung über die berufliche Vorsorge.
Wandergewerbe: Bundesgesetz ersetzt kantonale Regelung
Das Gesetz über das Wandergewerbe und die Spiel- und Filmpolizei von
1966 soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies schlägt die Regierung in
ihrer Botschaft an den Grossen Rat vor. Seit 2003 sind das Bundesgesetz
über das Gewerbe der Reisenden und die entsprechende Verordnung in
Kraft. Die kantonale Regelung hat damit weit gehend ihre Bedeutung
verloren.
Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesgesetz zur Förderung der Information über den
Unternehmensstandort Schweiz: Die Regierung unterstützt die
Weiterführung des Programms "Standort Schweiz". Die Kooperation mit
anderen Vermarktungsorganisationen wie "Schweiz Tourismus" und "Präsenz
Schweiz" muss allerdings verstärkt und die Standortvorteile müssen
besser ausgearbeitet werden.
- Bundesgesetz über die Information und den Schutz der
KonsumentInnen: Die Regierung lehnt den Vorentwurf gänzlich ab. Sie
erachtet die vorgeschlagene Konzeption eines subsidiär anwendbaren
Konsumentenschutzgesetzes als zu kompliziert und deshalb nicht
praxistauglich. Zudem vertritt sie die Auffassung, dass die
Notwendigkeit einer grundlegend neuen, teilweise sehr einschneidenden
und im Vollzug teuren Regelung nicht belegt wird. Es wird bemängelt,
dass sich der Vorentwurf nicht zu der künftigen Aufgabenteilung
Bund/Kantone und die den Kantonen entstehenden Vollzugskosten äussert.
- Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene
nach dem Vorbild des Tessiner Modells: Die Regierung lehnt die Vorlage
ab. Sie ist sich zwar der grundsätzlichen Notwendigkeit bewusst,
Familien mit Kindern zu entlasten. Diese Vorlage führt allerdings zu
erheblichen Mehrkosten und ist nicht auf andere Projekte abgestimmt.
Zudem muss sie auch den unterschiedlichen Verhältnissen im Bereich der
Familienpolitik in den einzelnen Kantonen Rechnung tragen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Salouf, Riom-Parsonz: Für die Sanierung des Reservoirs
Raschladeiras in Riom und für die Erneuerung der Wasserversorgung in
Parsonz hat die Regierung insgesamt rund 200'000 Franken genehmigt.
- Waltensburg/Vuorz: Das total revidierte Gemeindesteuergesetz ist
genehmigt worden. Es tritt am 1. August in Kraft.
- Müstair: Für die neue Postauto-Haltestelle innerorts hat die
Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 37'000 Franken genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Bündner Bergführer Verband: 24'000 Franken erhält die Sektion
Davos-Prättigau für die Realisierung des neuen Klettersteigs Sulzfluh in
St. Antönien.
- Wirtschaftsforum Unterengadin/Val Müstair: Die Regierung hat dem
Projekt "Tourismusregion Engadin/Val Müstair/Obervinschgau" 65'000
Franken zugesichert.
- Touristische Infrastrukturen: Die Regierung hat für den Bau des
Campingplatzes Trin und für die Beschneiungsanlage der Bergbahnen
Brigels-Waltensburg-Andiast AG sowohl ein Investitionshilfedarlehen des
Bundes als auch einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 95'000 Franken
genehmigt.
- Bahninfrastruktur: Auf sieben Streckenabschnitten der Bernina-,
Albula- und Prättigauerlinie der Rhätischen Bahn werden die Gleise
erneuert. Dafür hat die Regierung insgesamt rund 1,6 Millionen Franken
genehmigt. Insgesamt rund 7,5 Millionen Franken übernimmt der Bund.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden