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Die Bündner Regierung hat das Bewerbungsdossier für die Herbstsession 2006 der eidgenössischen Räte eingereicht. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die gastgebende Region Flims Laax Falera die Anforderungen an eine Auswärtssession in jeder Hinsicht erfüllt. Dazu tragen insbesondere das Raumkonzept - alle wichtigen Einrichtungen liegen im Umkreis von 400 Metern - die vorhandenen technischen Infrastrukturen und das Sicherheitskonzept bei. Das Bewerbungsdossier ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Graubünden, der Region Flims Laax Falera und einer Delegation des Generalsekretariats der eidgenössischen Räte entstanden.

Die Regierung sieht die Auswärtssession der eidgenössischen Räte als Chance, über die direkten Kontakte mit der ansässigen Bevölkerung und den Behörden das Verständnis für die Minderheiten unseres Landes zu vertiefen. Besichtigungen vor Ort ermöglichen zudem die konkrete Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen wie Tourismus, Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Umwelt - und dies alles in einer der schönsten Ferienregionen des Landes.

Die eidgenössischen Räte haben bereits 1993 und 2001 ausserhalb von Bern in Genf und in Lugano getagt. Genau wie damals wird auch 2006 das Bundeshaus renoviert. Die Herbstsession 2006 der eidgenössischen Räte findet vom 18. September bis am 6. Oktober statt.

Volksabstimmung: Zwei kantonale Sachvorlagen am 26. September
Am nächsten Abstimmungstermin vom 26. September kommen zwei kantonale und vier eidgenössische Sachvorlagen zur Abstimmung:

kantonal:
- Teilrevision von Artikel 35 der Kantonsverfassung (Delegationsmöglichkeit des Grossen Rats im Bereich der Budgetkompetenzen);
- Revision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz).

eidgenössisch:
- Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation;
- Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation;
- Volksinitiative vom 26. April 2002 "Postdienste für alle";
- Änderung vom 3. Oktober 2003 des Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft).

Bereits Ende Mai hatte die Regierung beschlossen, die Ersatzwahl eines Mitglieds der Regierung für den Rest der laufenden Amtsperiode ebenfalls am 26. September durchzuführen.

Ämterfusion verlangt neue gesetzliche Basis
Das Amt für Zivilrecht wird per 1. Januar 2005 in das Amt für Polizeiwesen (beide Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement) integriert. Das neue Amt heisst dann "Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht". Damit es im Rahmen der neuen Organisation auch operativ tätig werden kann, muss der Grosse Rat verschiedene Erlasse revidieren. Dazu hat die Regierung die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Bei den Erlassen handelt es sich um drei grossrätliche Verordnungen, die auf Gesetzesstufe überführt werden müssen: die Vollziehungsverordnung über das Zivilstandswesen, die Vollziehungsverordnung zum Schweizerischen Obligationenrecht und die Vollziehungsverordnung über die berufliche Vorsorge.

Wandergewerbe: Bundesgesetz ersetzt kantonale Regelung
Das Gesetz über das Wandergewerbe und die Spiel- und Filmpolizei von 1966 soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies schlägt die Regierung in ihrer Botschaft an den Grossen Rat vor. Seit 2003 sind das Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden und die entsprechende Verordnung in Kraft. Die kantonale Regelung hat damit weit gehend ihre Bedeutung verloren.

Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz: Die Regierung unterstützt die Weiterführung des Programms "Standort Schweiz". Die Kooperation mit anderen Vermarktungsorganisationen wie "Schweiz Tourismus" und "Präsenz Schweiz" muss allerdings verstärkt und die Standortvorteile müssen besser ausgearbeitet werden.
- Bundesgesetz über die Information und den Schutz der KonsumentInnen: Die Regierung lehnt den Vorentwurf gänzlich ab. Sie erachtet die vorgeschlagene Konzeption eines subsidiär anwendbaren Konsumentenschutzgesetzes als zu kompliziert und deshalb nicht praxistauglich. Zudem vertritt sie die Auffassung, dass die Notwendigkeit einer grundlegend neuen, teilweise sehr einschneidenden und im Vollzug teuren Regelung nicht belegt wird. Es wird bemängelt, dass sich der Vorentwurf nicht zu der künftigen Aufgabenteilung Bund/Kantone und die den Kantonen entstehenden Vollzugskosten äussert.
- Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene nach dem Vorbild des Tessiner Modells: Die Regierung lehnt die Vorlage ab. Sie ist sich zwar der grundsätzlichen Notwendigkeit bewusst, Familien mit Kindern zu entlasten. Diese Vorlage führt allerdings zu erheblichen Mehrkosten und ist nicht auf andere Projekte abgestimmt. Zudem muss sie auch den unterschiedlichen Verhältnissen im Bereich der Familienpolitik in den einzelnen Kantonen Rechnung tragen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Salouf, Riom-Parsonz: Für die Sanierung des Reservoirs Raschladeiras in Riom und für die Erneuerung der Wasserversorgung in Parsonz hat die Regierung insgesamt rund 200'000 Franken genehmigt.
- Waltensburg/Vuorz: Das total revidierte Gemeindesteuergesetz ist genehmigt worden. Es tritt am 1. August in Kraft.
- Müstair: Für die neue Postauto-Haltestelle innerorts hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 37'000 Franken genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Bündner Bergführer Verband: 24'000 Franken erhält die Sektion Davos-Prättigau für die Realisierung des neuen Klettersteigs Sulzfluh in St. Antönien.
- Wirtschaftsforum Unterengadin/Val Müstair: Die Regierung hat dem Projekt "Tourismusregion Engadin/Val Müstair/Obervinschgau" 65'000 Franken zugesichert.
- Touristische Infrastrukturen: Die Regierung hat für den Bau des Campingplatzes Trin und für die Beschneiungsanlage der Bergbahnen Brigels-Waltensburg-Andiast AG sowohl ein Investitionshilfedarlehen des Bundes als auch einen Kantonsbeitrag von insgesamt rund 95'000 Franken genehmigt.
- Bahninfrastruktur: Auf sieben Streckenabschnitten der Bernina-, Albula- und Prättigauerlinie der Rhätischen Bahn werden die Gleise erneuert. Dafür hat die Regierung insgesamt rund 1,6 Millionen Franken genehmigt. Insgesamt rund 7,5 Millionen Franken übernimmt der Bund.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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