Stromlieferanten werden ab 2005 die Zusammensetzung und die Herkunft
"ihres" Stroms ausweisen. Die Information umfasst die prozentualen
Anteile der eingesetzten Energieträger (Wasserkraft, Solarenergie,
Kernenergie und andere) sowie die Herkunft der Elektrizität (In- oder
Ausland). Dafür muss die Energieverordnung angepasst werden. Die Bündner
Regierung unterstützt die so genannte "Stromkennzeichnung". Sie schafft
Transparenz für die Endverbraucher und unterstützt die politische
Zielsetzung des Kantons Graubünden, die Wasserkraft zu fördern.
Eine weitere Änderung in der Energieverordnung betrifft die
Vergütung von Überschussenergie. Private Energieproduzenten konnten
bisher davon ausgehen, dass ihre überschüssige Energie garantiert von
öffentlichen Energieproduzenten übernommen und bezahlt wurde. Diese
Mehrkosten sollen nun auf die Endverbraucher abgewälzt werden. Die
Regierung begrüsst auch diese Stossrichtung der neuen Energieverordnung.
Insbesondere in den Bergregionen werden damit einzelne
Elektrizitätswerke von Mehrkosten entlastet, schreibt sie in ihrer
Stellungnahme an das Bundesamt für Energie.
Tankanlagen: Bund setzt noch mehr auf Eigenverantwortung
Der Bund will seine Oberaufsicht im Bereich der Lagerung, der
Beförderung und dem Umschlag von so genannten "Wasser gefährdenden
Flüssigkeiten" auf ein Minimum reduzieren - aus Spargründen. Dafür muss
das Gewässerschutzgesetz revidiert, die Gewässerschutzverordnung
angepasst und die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor Wasser
gefährdenden Flüssigkeiten aufgehoben werden. Verantwortlich dafür, dass
die Tankanlagen künftig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wären
somit in erster Linie deren Inhaber und die kommunalen
Baubewilligungsbehörden.
Die Bündner Regierung ist mit einem Teil der geplanten Änderungen
grundsätzlich einverstanden. Allerdings geht der Abbau der
Bewilligungspflicht für Tankanlagen in gewissen Bereichen zu weit. Der
Schutz insbesondere des Grundwassers muss nach wie vor gewährleistet
werden. Zudem muss der Vollzug der neuen Regelung in allen Kantonen
gleich sein, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft.
Einwohnerämter haben mehr Spielraum bei den Gebühren
Die Einwohnerämter der Gemeinden können ab 1. Oktober für ihre
Dienstleistungen höhere Tarife anwenden. Die Regierung hat die
entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum "Gesetz über die
Niederlassung der Schweizer" angepasst. Die heutigen Tarife sind seit
nunmehr 20 Jahre gültig.
Acht revidierte Gesetze treten in Kraft
Ende Juli 2004 ist die Referendumsfrist für eine ganze Reihe von
revidierten Erlassen ungenutzt abgelaufen; die Regierung hat sie nun in
Kraft gesetzt:
per 15. August:
- die Teilrevision des Gesetzes über die Pädagogische
Fachhochschule,
- die Teilrevision des Kindergartengesetzes,
- die Teilrevision des Schulgesetzes,
- die Teilrevision des Mittelschulgesetzes und
- die Teilrevision des kantonalen Berufsbildungsgesetzes;
per 1. September:
- die Teilrevision des Gesetzes über die Katastrophenhilfe und
- die Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes;
per 1. Januar 2005:
- die Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank.
Vernehmlassungen an den Bund
- Bundesamt für Energie, "Kernenergieverordnung": Die Bündner
Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass im Kanton Graubünden auch
in absehbarer Zukunft keine geeigneten Standorte für den Bau eines
Kernkraftwerks auszumachen sind. Ausdrücklich begrüsst sie allerdings
die Bewilligungspflicht für gewisse wissenschaftliche Erduntersuchungen
- wenn diese im kantonalen Recht verankert ist - obwohl sie die
Kernenergieverordnung als nicht bewilligungspflichtig ausweist.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sagogn / Schluein: Die Regierung hat die Nutzungsplanung zur
Realisierung der Golfanlage mit Auflagen genehmigt. Zudem wurde
festgestellt, dass das Golfprojekt umweltverträglich gebaut und
betrieben werden kann. Die Beschwerden der Umweltorganisationen WWF, Pro
Natura und Stiftung Landschaftsschutz SL sowie des Schweizer
Vogelschutzes SVS wurden abgewiesen.
- Igis / Landquart: Die Führung der Fussgänger im Bereich der
"Calandakreuzung" soll verbessert werden. Für das Projekt hat die
Regierung einen Kantonsbeitrag von rund 38'000 Franken bewilligt.
- Waltensburg / Vuorz: Die Regierung hat die revidierte
Gemeindeverfassung genehmigt. Diese sieht nun unter anderem neu keine
dreimonatige Karenzfrist beim Stimm- und Wahlrecht mehr vor und regelt
die Finanzkompetenzen des Gemeindevorstandes ebenfalls neu.
- Morissen / Rueun: Für die Sanierung und den Ausbau der jeweiligen
Wasserversorgungen hat die Regierung den Gemeinden Kantonsbeiträge von
insgesamt rund 520'000 Franken zugesichert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Steinschlagschutz Li Geri / Campocologno: Die Regierung hat rund
90'000 Franken für die Verlängerung des bisherigen Auffangdamms um rund
250 Metern genehmigt.
- Walderschliessung Sass-Palazi / San Vittore: Rund 900'000 Franken
sind für das Projekt genehmigt worden. Das Walderschliessungsprojekt ist
ein Bestandteil der generellen Erschliessung der Gemeinde auf der
rechten Talseite.
- SELVA: Der Bündner Waldwirtschaftsverband erhält für seine
verschiedenen Aufgaben im Jahre 2004 einen Kantonsbeitrag von 60'000
Franken, unter anderem für die Umsetzung von Schlüsselprojekten im
Bereich der Holzenergie.
- Kulturbeiträge: Der Verein Ludotheken Graubünden und das
Kulturarchiv Graubünden erhalten für das Jahr 2004 insgesamt einen
Kantonsbeitrag von rund 43'000 Franken.
Personelles
- Jugendanwalt Corsin Capaul ist als neuer Staatsanwalt gewählt
worden. Er tritt seine Stelle anfangs Mai 2005 an.
- Morena Ficicchia ist auf September 2004 im Schulpsychologischen
Dienst des Amts für Volksschule und Sport als Schul- und
Erziehungsberaterin gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden