Das revidierte Gemeindegesetz des Kantons Graubünden geht in die
Vernehmlassung. Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem:
- Den Geltungsbereich und den Zweck des Gesetzes, die
Gemeindeautonomie und die Aufgaben der Gemeinden,
- die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes,
- die Buchführung der Gemeinden,
- die interkommunale Zusammenarbeit,
- den Zusammenschluss von Gemeinden und
- die Aufsicht der Regierung.
Hauptgrund für diese Teilrevision sind die Vorgaben der neuen
Kantonsverfassung über die Gliederung des Kantons ("Gemeinden und
interkommunale Zusammenarbeit" resp. "Kreise, Bezirke und
Regionalverbände"); das revidierte Gemeindegesetz schafft die Grundlagen
für die Reorganisation der Regionalverbände und für den Zusammenschluss
von Gemeinden. Daneben werden weitere Änderungen vorgeschlagen, die sich
insbesondere aus der Praxis ergeben haben. Das heute noch gültige
Gemeindegesetz stammt aus dem Jahre 1974.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2005. Die
Vernehmlassungs-Unterlagen können unter www.div.gr.ch > Mitteilungen und
Projekte > Projekte eingesehen werden.
Bündner Gemeinden: Fusionswille wird künftig belohnt
Mit einer Revision des Finanzausgleichsgesetzes will die Regierung
in zwei Etappen die Anreize für Gemeindefusionen stärken. Den
entsprechenden Bericht über die Teilrevision des
"Finanzausgleichsgesetzes und die Förderung von
Gemeindezusammenschlüssen" hat sie nun in die Vernehmlassung geschickt.
In einem ersten Schritt schlägt die Regierung ein neues Modell für den
Steuerkraftausgleich und eine Neuregelung beim Selbstbehalt für Beiträge
an öffentliche Werke vor.
Das neue Modell für den Ausgleich der Steuerkraft sieht vor, allen
Gemeinden einen minimalen Steuerkraftausgleich zu garantieren; dieser
Sockelbeitrag beträgt unabhängig von der Anzahl Einwohnerinnen und
Einwohner 55 bis 60 Prozent des kantonalen Mittels. Für Gemeinden mit
mehr als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die relative Steuerkraft
zusätzlich auf 75 bis 100 Prozent des kantonalen Mittels ausgeglichen
werden; Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnerinnen und Einwohner wird
hingegen dieser Betrag gekürzt. Fusionierten Gemeinden wird die
Einwohnerlimite von 300 Personen zudem für eine Übergangsfrist von bis
zu 20 Jahren gelockert.
Neu soll der Selbstbehalt für Beiträge an öffentliche Werke nicht
mehr von der Einwohnerzahl abhängig sein (400 Franken pro Person),
sondern generell 100'000 Franken betragen. Dieser Betrag entspräche
einer Gemeinde mit 250 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Vernehmlassung zum Bericht dauert bis Ende März 2005. Die
Vernehmlassungs-Unterlagen können unter www.div.gr.ch > Mitteilungen und
Projekte > Projekte eingesehen werden.
Personelles
- David Willi aus Chur ist per 1. Mai 2005 als Untersuchungsrichter
bei der Staatsanwaltschaft Graubünden gewählt worden.
Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahre 2004 44 Sitzungen abgehalten.
Dabei wurden 1883 (Vorjahr: 1882) Beschlüsse gefasst. Das
Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2005 auf Eveline Widmer-Schlumpf
über, Vorsteherin des Finanz- und Militärdepartements. Vizepräsident
wird Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartements.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum
Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden