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Das revidierte Gemeindegesetz des Kantons Graubünden geht in die Vernehmlassung. Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem:
- Den Geltungsbereich und den Zweck des Gesetzes, die Gemeindeautonomie und die Aufgaben der Gemeinden,
- die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes,
- die Buchführung der Gemeinden,
- die interkommunale Zusammenarbeit,
- den Zusammenschluss von Gemeinden und
- die Aufsicht der Regierung.
Hauptgrund für diese Teilrevision sind die Vorgaben der neuen Kantonsverfassung über die Gliederung des Kantons ("Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit" resp. "Kreise, Bezirke und Regionalverbände"); das revidierte Gemeindegesetz schafft die Grundlagen für die Reorganisation der Regionalverbände und für den Zusammenschluss von Gemeinden. Daneben werden weitere Änderungen vorgeschlagen, die sich insbesondere aus der Praxis ergeben haben. Das heute noch gültige Gemeindegesetz stammt aus dem Jahre 1974.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2005. Die Vernehmlassungs-Unterlagen können unter www.div.gr.ch > Mitteilungen und Projekte > Projekte eingesehen werden.

Bündner Gemeinden: Fusionswille wird künftig belohnt
Mit einer Revision des Finanzausgleichsgesetzes will die Regierung in zwei Etappen die Anreize für Gemeindefusionen stärken. Den entsprechenden Bericht über die Teilrevision des "Finanzausgleichsgesetzes und die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen" hat sie nun in die Vernehmlassung geschickt. In einem ersten Schritt schlägt die Regierung ein neues Modell für den Steuerkraftausgleich und eine Neuregelung beim Selbstbehalt für Beiträge an öffentliche Werke vor.
Das neue Modell für den Ausgleich der Steuerkraft sieht vor, allen Gemeinden einen minimalen Steuerkraftausgleich zu garantieren; dieser Sockelbeitrag beträgt unabhängig von der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner 55 bis 60 Prozent des kantonalen Mittels. Für Gemeinden mit mehr als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die relative Steuerkraft zusätzlich auf 75 bis 100 Prozent des kantonalen Mittels ausgeglichen werden; Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnerinnen und Einwohner wird hingegen dieser Betrag gekürzt. Fusionierten Gemeinden wird die Einwohnerlimite von 300 Personen zudem für eine Übergangsfrist von bis zu 20 Jahren gelockert.
Neu soll der Selbstbehalt für Beiträge an öffentliche Werke nicht mehr von der Einwohnerzahl abhängig sein (400 Franken pro Person), sondern generell 100'000 Franken betragen. Dieser Betrag entspräche einer Gemeinde mit 250 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Vernehmlassung zum Bericht dauert bis Ende März 2005. Die Vernehmlassungs-Unterlagen können unter www.div.gr.ch > Mitteilungen und Projekte > Projekte eingesehen werden.

Personelles
- David Willi aus Chur ist per 1. Mai 2005 als Untersuchungsrichter bei der Staatsanwaltschaft Graubünden gewählt worden.

Zum Jahresende
Die Bündner Regierung hat im Jahre 2004 44 Sitzungen abgehalten. Dabei wurden 1883 (Vorjahr: 1882) Beschlüsse gefasst. Das Regierungspräsidium geht am 1. Januar 2005 auf Eveline Widmer-Schlumpf über, Vorsteherin des Finanz- und Militärdepartements. Vizepräsident wird Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements.
Die Regierung wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Jahreswechsel alles Gute, Zuversicht und Wohlergehen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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