Die extremen Niederschläge in der zweiten Augusthälfte haben im Raum
Prättigau/Unterengadin zu Hochwasser mit grossen Überschwemmungen,
Rüfenniedergängen und Murgängen geführt, deren Ausmass noch nicht
abzusehen ist. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit früheren
Unwetterschäden haben gezeigt, dass bei grösseren überkommunalen
Schadenereignissen eine Koordination der Schadenmeldungen sowie der
Unterstützungsgesuche der betroffenen Bevölkerung und der Gemeinden
unentbehrlich ist.
Aus diesem Grunde hat die Regierung mit Beschluss vom 29. August
2005 die bereits für die Unwetterschäden im November 2002 tätige
Kommission unter der Leitung des Vorstehers des Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartements Graubünden erneut eingesetzt. Die Hauptaufgaben dieser
Kommission bestehen darin, Schadenmeldungen und Hilfegesuche entgegen zu
nehmen sowie die Koordination und Zuteilung der Hilfeleistungen aus
eingehenden Spenden in Zusammenarbeit mit den Schweizerischen
Hilfswerken und Einrichtungen sicherzustellen.
Schadenmeldungen können über die zuständigen Gemeinden an folgende
Stellen eingereicht werden:
- für Schäden an Gebäuden an die Gebäudeversicherung des
Kantons Graubünden,
Ottostrasse 22, 7001 Chur
- für Schäden an privaten Grundstücken an die zuständigen
Kreisämter
- für Schäden an Gemeindewerken an das kantonale
Gemeindeinspektorat, Grabenstrasse 1, 7001 Chur
- für Schäden an nicht versichertem Mobiliar an das kantonale
Sozialamt,
und andere existenzbedrohende Schäden Gürtelstrasse 89, 7001 Chur
Weitere sachdienliche Informationen werden im nächsten Kantonalen
Amtsblatt publiziert.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden