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Die Bündner Regierung hat die zwischen den Gemeinden Splügen und Medels i.R. getroffene Vereinigungsvereinbarung genehmigt und beantragt dem Grossen Rat, den Zusammenschluss der beiden Gemeinden auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen. Das geht aus der entsprechenden Botschaft der Regierung an das Parlament hervor. Der Grosse Rat wird die Vorlage im Dezember beraten. Nachdem die beiden Gemeinden den Zusammenschluss am 26. August 2005 vereinbart haben, wird die neue Gemeinde Splügen für die Jahre 2006 und 2007 in die Finanzkraftgruppe drei eingestuft. Die Regierung begründet diese von ihr vorgenommene Einstufung damit, dass der Finanzhaushalt der neuen Gemeinde durch den Zusammenschluss nicht zusätzlich belastet werden soll.

Vorschläge zur revidierten Lärmschutzverordnung
Die Regierung will zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Verschärfung der Anforderungen an die Schalldämmung von Fenstern. Das schreibt sie in ihrer Vernehmlassung zur Revision der Anhänge 1,2 und 7 sowie von Art. 17 der Lärmschutzverordnung (LSV) an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Eine Änderung der Spielregeln ist aus der Sicht der Regierung deshalb nicht sinnvoll, weil die Lärmsanierungen in vielen Kantonen in vollem Gange sind. Ablehnend steht die Regierung auch dem Vorhaben gegenüber, das Berechnungsverfahren für Messwerte in der LSV nicht mehr vorzuschreiben, sondern es durch das Buwal festlegen zu lassen. Erstens ist dadurch die Glaubwürdigkeit der Messwerte in Gefahr, zweitens werden dadurch direkte Vergleiche mit früheren Messresultaten erschwert und drittens verursachen solle Änderungen einen grossen Mehraufwand. Begrüsst wird von der Regierung hingegen, dass der Lärm des zivilen Schiesswesens künftig nach Waffenkategorien und nicht mehr nach Schussdistanzen beurteilt werden soll. Diese Regelung schafft klare, eindeutige Verhältnisse für die Beurteilung des von kleinkalibrigen Waffen stammenden Schiesslärms.

Regierung macht Vorschläge zur "Signalisation des Langsamverkehrs"
Die Bündner Regierung stellt sich gegen die vom Bund im Rahmen der "Signalisation Langsamverkehr" geplante neue Definition von alpinen Routen als Alpinwanderwege. Das geht aus der entsprechenden Vernehmlassung an das Bundesamt für Strassen hervor. Alpine Routen generell als Alpinwanderwege zu definieren, ist aus der Sicht der Regierung nicht Ziel führend. Denn die neue Bezeichnung kann für den Benutzer irreführend sein, da bei weitem nicht alle Routen in den Bergen Wanderwege im engeren Sinne sind. Ferner stimmt die Regierung dem geplanten Verzicht auf braune Wegweiser für Kultur- und Themenwanderwege zu. Die braune Wegweisung muss einem Hinweis auf eine Kulturstätte ausserhalb der eigentlichen Route vorbehalten bleiben. Weiter ist die Regierung gegen die Normierung von Informationstafeln. Eine abweichende kantonale Signalisation muss je nach Bedürfnissen weiterhin möglich sein. Hingegen begrüsst die Regierung eine Normierung im Bereich Sponsoren- und Werbefläche.

Das gewerbliche Bürgschaftswesen soll eine Bundesaufgabe bleiben
In ihrer Vernehmlassung zum Gesetz betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens betont die Bündner Regierung, dass das gewerbliche Bürgschaftswesen auch in Zukunft eine Bundesangelegenheit sein soll. Entsprechend begrüsst sie dieses Gesetz als ein zweckmässiges Förderinstrument im Bereich der Fremdkapitalbeschaffung für KMU. Ebenfalls unterstützt sie die Absicht, zur Steigerung der Effizienz und Professionalität die Anzahl an Bürgschaftsgenossenschaften in der Schweiz zu reduzieren.

Aus Gemeinden und Regionen
- Lantsch/Lenz: Die neue Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Sarn: Die Regierung genehmigt die Revision des Gemeindesteuergesetzes.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Landeslotterie: Die Regierung hat rund 400'000 Franken aus dem Landeslotteriefonds für kulturelle Zwecke bewilligt. 72 Institutionen werden dabei berücksichtigt.
- Corporaziun regiunala Val Müstair: An das Projekt "Biosfera Val Müstair - Parc Naziunal" wird von der Regierung ein Beitrag von 160'000 Franken für den Zeitraum 2005 bis 2007 zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 410'000 Franken für die Sanierung der Oberalpstrasse zwischen Disentis-und Sedrun bewilligt.

Personelles
Dr. med. Martin Mani, wohnhaft in Ennenda, ist von der Regierung zum Kantonsarzt gewählt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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