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Die Bündner Regierung definiert die Eckpfeiler der Gemeindereformpolitik
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12.09.2005
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Mit der Botschaft zur Teilrevision des Gemeindegesetzes und der Finanzausgleichsgesetzgebung legt die Bündner Regierung dem Grossen Rat wegweisende Instrumente zur zukünftigen Gestaltung der Gemeindepolitik vor. Die beiden Vorlagen bilden gleichzeitig die erste Umsetzungsetappe eines weitergehenden Strukturprojektes des Regierungsprogrammes 2005 - 2008, das eine Reform der territorialen Strukturen mit einer Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs verknüpfen will. Die für die Organisation des Zusammenlebens in Graubünden wichtigen Geschäfte werden vom Parlament in der Dezember-Session beraten.
Im Gemeindegesetz werden die Bestimmungen über die interkommunale Zusammenarbeit und jene über den Zusammenschluss von Gemeinden aktualisiert. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Gemeinden wurden Ergänzungen in den Bereichen Förderung und Zwang vorgenommen. Bei der Förderung werden die bereits bestehenden Möglichkeiten wie Förderbeitrag, Besitzstandsgarantie und Ausgleichsbeiträge etwas breiter ausgelegt. Ferner wurde der Zwangsartikel ausgedehnt. Damit erhält der Grosse Rat die Möglichkeit, Zusammenschlüsse durchsetzen zu können, wenn das Mitwirken einer oder mehrerer Gemeinden für das Funktionieren einer neuen vereinigten Gemeinde unentbehrlich ist. Diese Teilrevision basiert auf den Vorgaben der neuen Kantonsverfassung zu den Bereichen "Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit" beziehungsweise "Kreise, Bezirke und Regionalverbände". Das revidierte Gemeindegesetz schafft denn auch zusätzlich die Grundlagen für die Reorganisation der Regionalverbände. Das heute noch gültige Gemeindegesetz stammt aus dem Jahre 1974.
Wille zum Zusammenschluss wird in Zukunft besser belohnt
Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung will die Regierung überdies Anreize für Gemeindezusammenschlüsse verstärken und bestehende Hemmnisse beseitigen. Die Regierung schlägt ein neues Modell für den Steuerkraftausgleich und eine Neuregelung beim Selbstbehalt für Beiträge an öffentliche Werke vor. Das neue Modell für den Ausgleich der Steuerkraft sieht vor, allen Gemeinden einen minimalen Steuerkraftausgleich zu garantieren; dieser Sockelbeitrag beträgt unabhängig von der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner 55 bis 60 Prozent des kantonalen Mittels. Für finanzschwache Gemeinden, welche einen Steuerfuss von mindestens 120 Prozent anwenden, kann die relative Steuerkraft zusätzlich auf 75 bis 100 Prozent des kantonalen Mittels ausgeglichen werden. Dieser zusätzliche Ausgleich findet nur für die ersten 300 Einwohnerinnen und Einwohner statt. Gemeinden mit mindestens 300 Einwohnern gelangen in den vollen Genuss dieses Zusatzbeitrages, solche mit weniger als 300 erhalten neu hingegen einen gekürzten Beitrag. Zusammengeschlossenen Gemeinden wird die Einwohnerlimite von 300 Personen zudem für eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren gelockert. Neu soll der Selbstbehalt für Beiträge an öffentliche Werke nicht mehr von der Einwohnerzahl abhängig sein (bisher 400 Franken pro Person), sondern pro Werk 100'000 Franken betragen. Damit können überkommunale Werke gezielt und verstärkt gefördert werden.
Rohstoff zur Medienorientierung
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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