Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Emus - für diese Vogelarten gilt ab 25. Oktober 2005 das Freilandhaltungsverbot.
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Zudem müssen die Haltenden sich
bis spätestens in einer Woche registrieren lassen.
Viele Informationen dazu und zur Vogelgrippe allgemein finden sich
auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter
www.bvet.admin.ch und auf der Homepage des Amtes für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit www.alt.gr.ch.
Die zahlreichen Anrufe auf der Hotline für Geflügelhaltende beim
Veterinärdienst Graubünden zeigen, dass sich die Geflügelhaltenden
intensiv auf das Freilandhaltungsverbot vorbereiten. Zudem ist auch
grosses Verständnis der Tierhalter für diese wichtigen vorbeugenden
Massnahmen zur Vermeidung der Einschleppung Vogelgrippe in die Schweiz
feststellbar.
Um einfache Lösungen für die Unterbringung der Tiere zu geben und
die Regelung genauer zu erklären, haben das Bundesamt für Veterinärwesen
auf der Website www.bvet.admin.ch und der Veterinärdienst Graubünden
(www.alt.gr.ch) zahlreiche Informationen aufgeschaltet. Diese
Informationen erscheinen in den kommenden Tagen auch in
Fachzeitschriften und gelangen über Verbände und Organisationen an die
Geflügelhaltenden.
Die Hotline für Geflügelhaltende beim Veterinärdienst Graubünden ist
während den Bürozeiten von Montag bis Freitag, von 07:30 bis 17.00 Uhr,
zu erreichen unter der Nummer 081 / 257 24 14.
Unter dieser Telefonnummer werden auch Meldungen für die
Registrierung von Geflügelhaltungen aus Graubünden entgegengenommen.
Chur, 25. Oktober 2005
Gremium: Veterinärdienst
Quelle: dt
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