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Der Kanton Graubünden fordert den Bund auf, auf die vorgesehenen Änderungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur zu verzichten. Die gleiche Aufforderung betrifft die geplanten Anpassungen des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Das macht die Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Kulturförderung des Bundes (KFG) und zur Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia deutlich. Die Regierung argumentiert im Wesentlichen, dass einschlägige Inhalte und geplante Neuerungen sinnvollerweise im neuen Sprachengesetz des Bundes und nicht im KFG geregelt sein sollten. Weiter soll der Bund die im Bereich Kulturförderung vorgesehenen Massnahmen präzisieren. Ferner ist darauf zu achten, dass der Bund nicht in die operativen Tätigkeiten des Stiftungsrates der Kulturförderungsstiftung Pro Helvetia eingreift.

Regierung schlägt eigenes Gesetz für Fahrende vor
Laut Bündner Regierung ist zu prüfen, ob nicht ein Bundesgesetz zur Förderung des fahrenden Volkes zu schaffen wäre. Damit würde eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Kantone und Gemeinden geschaffen. Das schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Vorentwurf des Berichts des Bundesrates über die Situation der Fahrenden in der Schweiz. Weiter schlägt die Regierung eine substantielle Erhöhung der Beiträge des Bundes an die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" vor. Eine solche Erhöhung und eventuell auch eine Erhöhung des Stiftungskapitals würden es der Stiftung erlauben, ihre Beiträge von 10 Prozent der Realisierungskosten für Stand- und Durchgangsplätze erheblich anzuheben. Massnahmen wie diese würden nach Einschätzung der Regierung die Bereitschaft der Kantone und Gemeinden, neue Plätze zu schaffen, ohne Zweifel fördern. Zu prüfen wäre zudem, ob Mittel aus der Wohnbauförderung des Bundes nicht auch für Fahrende zur Verfügung gestellt werden könnten.

Stellungnahme der Bündner Regierung zu einem Bundesgesetz über die Psychologieberufe
Die Bündner Regierung stimmt einer bundesrechtlichen Regelung in Bezug auf die Voraussetzungen für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu. Dabei vertritt sie in der entsprechenden Vernehmlassung an den Bund jedoch die Auffassung, dass eine Bewilligungspflicht nur hinsichtlich derjenigen Angehörigen der Psychologieberufe angemessen erscheint, die fachlich selbstständig psychische und psychosomatische Krankheiten und Störungen behandeln. Einem ausgedehnten Titelschutz für Psychologinnen und Psychologen mit einem entsprechenden anerkannten Hochschulabschluss steht sie indes positiv gegenüber. Im übrigen weist die Regierung darauf hin, dass der vorliegende Entwurf aufgrund der Verlängerung der Ausbildungsdauer zu Mehrkosten zu Lasten der Kantone führen wird.

Inkrafttreten des Gesetzes über die politischen Rechte
Die Totalrevision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte im Kanton Graubünden vom 17. Juni 2005 (neuer Titel: Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden) wird auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Die 90-tägige Referendumsfrist für diesen Erlass ist am 21. September 2005 unbenutzt abgelaufen.
Neues Sprachbuch in Rumantsch Grischun
Basierend auf dem Grobkonzept "Rumantsch Grischun in der Schule" vom Dezember 2004 wird unter anderem ein Konzept für ein neues Sprachbuch 2. bis 9. Klasse erarbeitet. Die Kosten für das Konzept betragen 48'000 Franken. Dessen Erarbeitung dauert vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Juli 2006. Nachher entscheidet die Regierung über die Umsetzung des Konzeptes.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Entwicklungshilfe: Für fünf humanitäre Hilfsprojekte im Ausland, darunter die Hilfe an die Erdbebenopfer in Pakistan und die Unterstützung der Opfer des Wirbelsturms "Stan" in Zentralamerika, hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 50'000 Franken bewilligt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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