Die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat
die Botschaft betreffend die Teilrevision des Gemeindegesetzes und des
Finanzausgleichsgesetzes des Kantons Graubünden in Anwesenheit von
Regierungsrat Hansjörg Trachsel vorberaten. Das Geschäft wird vom
Grossen Rat in der Dezember-Session beraten.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, haben die beiden
Vorlagen diverse Berührungspunkte. Sie dienen der Umsetzung der
Kantonsverfassung, der Haushaltssanierung und des Regierungsprogramms.
Den wichtigsten gemeinsamen Nenner bildet die Förderung der
interkommunalen Zusammenarbeit und von Gemeindezusammenschlüssen. Mit
entsprechenden Fördermassnahmen und dem Abbau von Hemmnissen möchte die
Regierung die Weichen für eine Reform der territorialen Strukturen
stellen.
Im Gemeindegesetz werden die Bestimmungen über die interkommunale
Zusammenarbeit und jene über den Zusammenschluss von Gemeinden
aktualisiert. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von Gemeinden
wurden Ergänzungen in den Bereichen Förderung und Zwang vorgenommen. Das
revidierte Gemeindegesetz schafft zudem die gesetzlichen Grundlagen für
die Reorganisation der Regionalverbände.
Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und der dazugehörigen
Vollziehungsverordnung sollen Anreize für Gemeindezusammenschlüsse
verstärkt und bestehende Hemmnisse beseitigt werden. Dazu schlägt die
Regierung in der Botschaft ein neues Modell für den Steuerkraftausgleich
und eine Neuregelung beim Selbstbehalt für Beiträge an öffentliche Werke
vor.
Während sich die KWAS beim Finanzausgleichsgesetz und der
dazugehörigen Vollziehungsverordnung in allen Punkten den von der
Regierung in der Botschaft gemachten Vorschlägen anschliesst, wurden
beim Gemeindegesetz diverse Abänderungsanträge gestellt. So möchte die
KWAS die Statuten der Regional- und Gemeindeverbände dahingehend
ergänzen, dass das Referendum der Gemeinden und Stimmberechtigten nicht
nur gegen bestimmte Beschlüsse der Delegiertenversammlung, sondern auch
gegen Beschlüsse der Regionalversammlung möglich sein soll. Weiter
möchte die Kommission, dass sich eine Gemeinde - jede Gemeinde hat einem
Regionalverband anzugehören - für die Erfüllung bestimmter Aufgaben
lediglich in Ausnahmefällen einem anderen Regionalverband anschliessen
können soll. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass die Statuten der
Regionalverbände die Wahl des Regionalvorstandes durch die Gesamtheit
der stimmberechtigten Verbandseinwohner zwingend vorzusehen haben. Eine
weitere Kommissionsminderheit möchte, dass der Artikel, welcher
vorsieht, dass im Rahmen von Projekten und Verhandlungen über einen
Gemeindezusammenschluss auch Konsultativabstimmungen vorgenommen werden
können, ersatzlos gestrichen wird. Im Übrigen folgte die Kommission
mehrheitlich den Anträgen der Regierung und verabschiedete die Botschaft
der Regierung schliesslich zuhanden des Grossen Rates.
Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik