Die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat
den für die Dezembersession 2005 des Grossen Rates traktandierten
Bericht und Antrag der Präsidentenkonferenz für den Erlass eines
Grossratsgesetzes und für die Revision der Geschäftsordnung des Grossen
Rates vorberaten.
Hauptanlass für die vorgesehene Revision der Parlamentsgesetzgebung
bildet die neue Kantonsverfassung. Bei einer Analyse ergab sich aufgrund
der neuen Verfassung für den Parlamentsbereich ein inhaltlich zwar eher
geringer, zeitlich aber insofern relativ dringender Handlungsbedarf, als
die vorzunehmenden Anpassungen bis zu den nächsten
Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates im Jahr 2006 vorgenommen
werden müssen. Neben weiteren hängigen Revisionspostulaten geht es dabei
konkret um folgende Neuerungen der Kantonsverfassung, die auf
gesetzgeberischer Ebene umzusetzen sind:
- Verlängerung der Amtsdauer des Grossen Rates von heute drei Jahren
auf vier Jahre
- Verschiebung des Beginns der Amtsperiode auf den 1. August
- Beteiligung des Grossen Rates an der Vorbereitung wichtiger
interkantonaler und internationaler Verträge
Neben diesem materiellen Anpassungsbedarf ergibt sich ein formeller
aufgrund der Neuordnung der Rechtsetzungszuständigkeiten in der neuen
Kantonsverfassung. Diese schreibt nämlich vor, dass alle wichtigen
Bestimmungen durch den Grossen Rat in der Form eines Gesetzes zu
erlassen sind. Weniger wichtige Bestimmungen kann der Grosse Rat
hingegen, gestützt auf eine entsprechende Ermächtigung im Gesetz, nach
wie vor in eine grossrätliche Verordnung kleiden.
Im Rahmen der Vorberatung in der Kommission wurden zahlreiche
Minderheitsanträge gestellt. Diese betreffen unter anderen die Grundlage
der Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise, die Wahlbefugnisse des
Grossen Rates, die Festsetzung der Sessionsdaten und die Erfassung der
Stimmenthaltungen bei Abstimmungen im Grossen Rat. So wird unter anderem
beantragt, dass für die Verteilung der Grossratssitze auf die Kreise
nicht die schweizerische, sondern die gesamte Wohnbevölkerung
massgebend sein soll. Weiter soll im Gesetz festgeschrieben werden,
dass bei den durch den Grossen Rat vorzunehmenden Wahlen seiner eigenen
und weiteren Organe die Fraktionsstärke zu berücksichtigen sei. Eine
Mehrheit fand hingegen der Antrag, für Mitglieder der ständigen
Kommissionen keine Amtszeitbeschränkung im Gesetz zu verankern.
Besonders eingehend wurde der Bereich der ständigen Kommissionen
diskutiert. Hier spricht sich die KWAS einstimmig für die Beibehaltung
des bisherigen Modells aus. Allerdings beantragt die Kommission, dass
die Fraktion im Verhinderungsfall eines ständigen Kommissionsmitglieds
ein Ersatzmitglied solle bestimmen können.
Vom Bericht abweichende Meinungen vertritt die einstimmige
Kommission im Bereich der Bestellung und Arten der ständigen
Kommissionen, wo sie sich für die Neuschaffung einer Kommission für
Staatspolitik ausspricht. Weiter möchte sie die Kompetenzen der
Präsidentenkonferenz dahingehend erweitern, dass diese nicht nur die
Kommissionssitze auf die Fraktionen verteilen kann, sondern auch die
Präsidien. Einem Antrag der mitberichtenden Geschäftsprüfungskommission
auf Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der GPK im Bereich der
Oberaufsicht folgte die KWAS ebenfalls einstimmig.
Im Übrigen folgte die Kommission mehrheitlich den Anträgen der
Präsidentenkonferenz und verabschiedete den Bericht schliesslich
zuhanden des Grossen Rates.
Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Gremium: dt. Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik