Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz hat an ihrer
Plenarversammlung vom November die "Interkantonale Vereinbarung über die
Koordination und Konzentration der hoch spezialisierten Medizin IVKKM"
zuhanden der Kantone verabschiedet. Diese Vereinbarung soll in Zukunft
eine gesamtschweizerische Planung der hoch spezialisierten Medizin
ermöglichen und die heutigen 26 kantonalen Planungen ablösen. Die IVKKM
soll eine effizientere und qualitativ bessere Versorgung der Schweizer
Bevölkerung mit hoch spezialisierter Medizin ermöglichen. Der
Ratifikationsprozess in den Kantonen sollte bis im Frühjahr 2006
abgeschlossen sein.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rates hat
sich an ihrer Sitzung vom Januar 2005 gemeinsam mit Regierungsrat Martin
Schmid unter anderem mit der IVKKM beschäftigt. Dabei begrüsst die
Kommission die IVKKM als Instrument, das sowohl die Qualität als auch
auf die Wirtschaftlichkeit der geplanten hoch spezialisierten Leistungen
verbessern kann. Sie hofft auf eine rasche Ratifizierung und Umsetzung
der Vereinbarung auch durch alle Universitätskantone.
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales