Das auf einer Revision des Bundesgesetzes über den Wald (WaG)
basierende "Waldprogramm Schweiz" stösst bei der Bündner Regierung auf
Kritik. In ihrer Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Umwelt,
Wald und Landschaft hält die Regierung fest, dass die Zielsetzungen des
"Waldprogrammes Schweiz" mit den Instrumenten der vorgesehenen
WaG-Revision nicht zu erreichen sind. Laut Regierung wird die
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nach neuem Finanzausgleich
(NFA) im Vernehmlassungsentwurf ungenügend abgebildet. Zudem ist die
Abgrenzung zwischen den öffentlichen Pflichten und den Pflichten der
Eigentümer unklar. Weiter wird die Priorisierung der Ressourcen auf
Vorrangflächen ungenügend hervorgehoben. Überdies wird die
Sicherstellung der Mittel für die prioritären öffentlichen Leistungen
des Waldes im Sinne des "Waldprogrammes Schweiz" nicht gewährleistet.
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Geoinformation
Unbefriedigend sind im Entwurf zum neuen Bundesgesetz über
Geoinformation aus der Sicht der Bündner Regierung die teilweise
massiven Eingriffe in die Kompetenzbereiche der Kantone. Weiter
kritisiert die Regierung die nicht abschätzbaren finanziellen
Konsequenzen für die Kantone und Gemeinden im Bereich der
öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und sie bemängelt die
fehlenden Ausführungsverordnungen. Um den Anliegen der Kantone Gehör zu
verschaffen, soll der Bund deshalb nach Meinung der Bündner Regierung
nach dem Erlass des Bundesgesetzes bereits beim Erarbeiten der
Ausführungsbestimmungen eng mit den Kantonen zusammenarbeiten.
Aus Gemeinden und Regionen
- Morissen: Die Regierung genehmigt die von der Gemeindeversammlung
am 15. Juli 2005 beschlossene Änderung des Baugesetzes. Genehmigt werden
auch der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan "1:2'000 Naus" und der
Generelle Erschliessungsplan "1:2000 Naus".*
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Kulturarchiv Oberengadin: Die Regierung sichert dem Kulturarchiv
Oberengadin für die Inventarisationsarbeiten des Nachlasses
Pinösch-Gredig eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von
maximal 13'200 Franken zu.
Personelles
- Dr. Marianne Toller-Schwarz wird als Stiftungsratspräsidentin des
Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur bis zum Abschluss der Fusion
der Stiftungen Rätisches Kantons- und Regionalspital Chur und
Kreuzspital Chur zur Stiftung Kantonsspital Graubünden, spätestens
jedoch bis am 30. Juni 2006, bestätigt. Als Vertreter des Kantons im
Stiftungsrat des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur werden
ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2006 Regierungsrat Dr. Martin Schmid,
Renato Moser, Felsberg, Dr. med. Walter Lutz, Domat/Ems, Cornelia
Fintschin, Jenins, und Helen Cabalzar, Chur, wieder gewählt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden