Die Massnahmen zur Kostensenkung für landwirtschaftliche Produktionsmittel
müssen vom Bund konsequenter unterstützt werden. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen
Massnahmen sollen beispielsweise auch Parallelimporte ermöglicht und die technischen
Vorschriften und Normen der Europäischen Union (EU) anerkannt werden. Das schreibt
die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 des Bundes. Bei
der Ausgestaltung des Zahlungsrahmens sollte nach Ansicht der Regierung auf eine
ausgewogenere Mittelzuteilung für Strukturverbesserungen und Direktzahlungen
geachtet werden. Widerstand kündigt die Regierung namentlich gegen die geplante
Kürzung von Bundesmitteln im Bereich Strukturverbesserungen an.
Ein Prozent Teuerungsausgleich für das Kantonspersonal
Zum Ausgleich der Teuerung für das kantonale Personal und die Volksschullehrer
richtet die Regierung auf den 1. Januar 2006 eine Teuerungszulage von 1,0 Prozent aus.
Massgebend für die Festlegung des Teuerungsausgleichs ist der Landesindex der
Konsumentenpreise. Dieser ist bis Ende November auf 111,8 Prunkte gestiegen. Die
Differenz zum ausgeglichenen Indexstand per Ende November 2004 beträgt plus 1,1
Punkte, was 1,0 Prozent ausmacht.
Regierung verteilt Alkoholzehntel an gemeinnützige Institutionen
Die Regierung hat den so genannten Alkoholzehntel verteilt. Es handelt sich dabei
um Geld, das aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern stammt.
Der Beitrag, der für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung steht, beläuft sich aufgrund
des Ergebnisses im Rechnungsjahr 2005 auf ca. 440'000 Franken. Berücksichtigt
wurden rund 30 wohltätige Organisationen und Einrichtungen im Kanton.
Inkrafttreten verschiedener Gesetze
Das Bürgerrechtsgesetz vom 31. August 2005 und die dazugehörige Verordnung
werden von der Regierung auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Ebenfalls auf den 1.
Januar 2006 werden die am 29. und 30. August 2005 vom Grossen Rat beschlossenen
Teilrevisionen des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und Betreuung von
betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) in Kraft gesetzt. Es
handelt sich dabei um die Teilrevision betreffend die Neukonzeption der
Spitalversorgung des Kantons Graubünden, beziehungsweise die Neuregelung des
Spitalplatzes Chur. Am 7. Dezember 2005 ist die Referendumsfrist zu allen genannten
neuen Gesetzen ungenutzt verstrichen.
Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Krankenpflegegesetz
Die Ausführungsbestimmungen zum Krankenpflegegesetz müssen auf den 1.
Januar 2006 angepasst werden. Dies aufgrund der von der Regierung am 13. Dezember
2005 auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzten Teilrevision des Krankenpflegegesetzes
und der vom Grossen Rat am 29. August 2005 auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der
Teilrevision beschlossenen Aufhebung der Vollziehungsverordnung zum
Krankenpflegegesetz.
Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum
Psychiatrie-Organisationsgesetz
Die Regierung genehmigt den vorliegenden Entwurf für eine Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Organisation der kantonalen
psychiatrischen Dienste und Wohnheime für psychisch behinderte Menschen des
Kantons Graubünden (Psychiatrie-Organisationsgesetz). Die Handhabung der bisherigen
Ausführungsbestimmungen hat ergeben, dass diese in einigen Punkten einer Anpassung
beziehungsweise einer Ergänzung bedürfen. Konkret betrifft dies die Festlegung und
Abgrenzung der Aufgaben des Gesundheitsamtes und des Sozialamtes, da die
Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) sowohl der Krankenpflege- als auch der
Behindertengesetzgebung unterliegen. Neu definiert werden sollen auch die zeitlichen
Vorgaben in Bezug auf die Budgeteinreichung. Zudem sollen die derzeit fehlende
Regelung bezüglich der Bildung von Rückstellungen und Reserven wettgemacht sowie
die Anforderungen an das Beitragscontrolling des Kantons formuliert werden.
Vernehmlassung zu den ergänzenden Massnahmen im Bereich des Strafrechts zur
Umsetzung des Römer Statuts
Die Bündner Regierung begrüsst die Stossrichtung der vorgeschlagenen
Anpassungen der Schweizerischen Gesetzgebung zur Umsetzung des Römer Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs. Sie erachtet es als sachgerecht, die einzelnen
Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren
Kriegsverbrechen im schweizerischen Strafrecht ausdrücklich auszuformulieren.
Hingegen erachtet es die Regierung als zweckmässiger, die Tatbestände des
Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen im
Strafgesetzbuch (StGB) bzw. im Militärstrafgesetz (MStG) und nicht in einem
selbständigen "Völkerstrafgesetzbuch" zu regeln.
Abstimmung über Verpflichtungskredit für Porta Alpina am 12. Februar 2006 auf
kantonaler Ebene
Die Regierung hat den Termin für die Abstimmung über den Verpflichtungskredit
von 20 Millionen Franken für den Bau der Porta Alpina Sedrun festgelegt: Die kantonale
Vorlage wird den Bündner Stimmberechtigten am 12. Februar 2006 unterbreitet. Die
Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass der Bundesrat an diesem Tag auf eine
Abstimmung über eine eidgenössische Vorlage verzichtet.
Aus Gemeinden und Regionen
- Disentis: Die Gemeinde Disentis/Mustér hat beschlossen, für die Fraktion
Mumpé Medel in Koordination mit dem Ausbau der Freizeitanlage und des
Campingplatzes im Gebiet "Fontanivas" eine gesetzeskonforme Abwasserentsorgung zu
realisieren. Der Gemeinde wird ein Beitrag von 20 Prozent an die beitragsberechtigten
Kosten, höchstens jedoch 226'646 Franken, zugesichert.
- Ilanz: Die am 7. Oktober 2005 verabschiedete Änderung des Baugesetzes
(Art. 69) wird von der Regierung genehmigt. Der Zonenplan 1:2'000 "Teilrevision
Campinganlage Neufundland" und der Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 "Teilrevision
Campinganlage Neufundland", beide vom 7. Oktober 2005, werden genehmigt.
- St. Moritz: Die Totalrevision des Gesetzes über die Kur- und Sporttaxen
und die Wirtschaftsförderung (Tourismusgesetz) der Gemeinde St. Moritz vom 27.
November 2005 wird genehmigt.
- Safien: Das Projekt für die Korrektion und Verbreiterung der Safienstrasse,
Strassenzug Versam-Turrahus, Abschnitt Acla-Anschluss Tenna, wird mit Auflagen
genehmigt.
- Schlans: Das Projekt für die Verbauung Schlanserrüfe wird genehmigt.
Gestützt auf die kantonale Gesetzgebung betreffend Natur- und Heimatschutz,
Gewässerschutz, Wald und Fischerei gelten bestimmte Bewilligungen und Auflagen.
- Zuoz: Die Teilrevision des Gesetzes über Kurtaxen und
Tourismusförderungsabgaben der Gemeinde Zuoz vom 6. Juli 2005 wird genehmigt. Die
Revision von Art. 24 des Gemeindesteuergesetzes der Gemeinde Zuoz vom 11.
Dezember 2002 wird genehmigt.
- Forstrevierverband Ausserdomleschg: Die Regierung genehmigt die
Statuten des Forstrevierverbandes Ausserdomleschg.
- Oberstufenschulverband Mittelprättigau: Die Regierung hat das
Organisationsstatut des Oberstufenschulverbandes Mittelprättigau genehmigt. Beteiligt
sind die Gemeinden Ascharina, Conters, Küblis, Luzein, Saas und St. Antönien.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Arcasperli: Das Figurentheater Arcas, Chur, wird im Jahr 2006 mit einem
Beitrag von Fr. 25 000 Franken unterstützt.
- Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Sprache und
Kultur: Der Voranschlag 2006 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und
italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden wird zusammen mit dem
entsprechenden Programm dem Eidgenössischen Departement des Innern unterbreitet.
Gestützt auf diese Unterlagen werden für 2006 Bundesfinanzhilfen in der Höhe von
4'559'000 Franken beantragt. In Bezug auf Höhe und Verwendung der Kantonsmittel gilt
der Voranschlag unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Grossen Rat.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 17
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 427'000 Franken
gesprochen.
- Stadttheater Chur: Das Stadttheater Chur erhält für die Spielzeit 2005/2006
einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 200'000 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'340'000 Franken für den Bau und die Sanierung
diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Sanierung San-Bernardino-Tunnel
- Umfahrung Saas
Personelles
Reto Hefti (50), dipl. Forstingenieur ETH, wohnhaft in Flims, ist von der Regierung
zum neuen Kantonsförster gewählt worden. Hefti tritt sein Amt am 1. August 2006 an. Bis
dann leitet er weiterhin die Region 2 Rheintal/Schanfigg des kantonalen Amtes für Wald.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden