Der 9. September könnte bald als erster Tag der Bündner Hochjagd
durch den 5. oder durch den 2. September ersetzt werden: Je nach dem,
wie die Reaktionen auf diese Vorschläge ausfallen, wird die Regierung
den Jagdbeginn vorverlegen. Dazu schickt sie nun die Teilrevision des
kantonalen Jagdgesetzes und der kantonalen Jagdverordnung in die
Vernehmlassung.
Der erste Vorschlag sieht vor, den Jagdbeginn auf den 5. September
vorzuverlegen um damit die Konflikte mit der Hirschbrunft zu vermindern.
Mit dem zweiten Vorschlag hat die Regierung zudem auch die Effizienz der
Hochjagd im Visier: Mit einer mehrtägigen Unterbrechung der Jagd - die
Rede ist von mindestens drei aufeinander folgenden Tagen - könnte die
seit Jahren schlechte Abschussbilanz in der zweiten Woche durch
Abschüsse in den letzten Jagdtagen gesteigert werden; Jagdbeginn ist bei
dieser Variante der 2. September. In beiden Varianten soll die
Hochjagddauer nicht gekürzt werden. So oder so soll die ordentliche
Hochjagd in Zukunft am 26. September enden. Unangetastet bleibt gemäss
dem Vorschlag der Regierung die bisherige Form der Sonderjagd zur
Feinregulierung der Hirsch- und Rehbestände im Spätherbst.
Das kantonale Jagdgesetz und die kantonale Jagdverordnung sollen
aber auch in anderen Punkten revidiert werden, darunter:
- Die Gründe für die Verweigerung des Jagdpatents werden auf
Sachverhalte beschränkt, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang
mit der Jagd stehen;
- die bisher vorgesehene Möglichkeit, die Hochjagd zu verlängern
oder nach einem Unterbruch wieder aufzunehmen, wird fallengelassen;
- Bei der Ermittlung des Reinertrages des Jagdregals werden die
Dienstleistungen der Jagdverwaltung mitberücksichtigt;
- die Jäger werden verpflichtet, ihre Jagdwaffen jeweils vor
Jagdbeginn einzuschiessen;
- für Jäger ohne Wohnsitz im Kanton wird ein Mindest- und ein
Höchstansatz für die Patentgebühren festgelegt;
- das Mindestalter für die Jagd wird auf 19 Jahre und das
Mindestalter für die Anmeldung zur Eignungsprüfung auf 18 Jahre
herabgesetzt, und
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Mai 2005. Die
Vernehmlassungs-Unterlagen sind im Internet unter www.bvfd.gr.ch -
Aktuell einzusehen.
Spitalplatz Chur: Gesetzesgrundlage geht in die Vernehmlassung
Mitte November 2004 hatte die Regierung entschieden, das Kreuzspital
Chur als Spitalbetrieb aufzugeben und die Abteilungen des Kreuzspitals
in das Kantonsspital Chur zu integrieren. Das Frauenspital Fontana soll
weitgehend in seiner heutigen Form weitergeführt werden. Zudem sollen
die beiden Trägerstiftungen des Kreuz- und des Kantonsspitals zu einer
einzigen fusionieren; das Frauenspital soll anschliessend aus der
kantonalen Verwaltung ausgegliedert und in die neue Stiftung
eingegliedert werden.
Für die Umsetzung dieser Variante muss nun die gesetzliche Grundlage
geschaffen werden. Die Regierung hat die entsprechende Revision des
Krankenpflegegesetzes in die Vernehmlassung geschickt; sie dauert bis am
20. März 2005. Der Grosse Rat soll dann im August die Vorlage beraten.
Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch
einzusehen.
Konkrete Umsetzung der "allgemeinen Initiative" ist komplex
Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Umsetzung der "allgemeinen
Volksinitiative" als neues Volksrecht ist tauglich, schreibt die
Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Bundeskanzlei. Das Verfahren
ist allerdings komplex und nicht unbedingt allgemeinverständlich.
Akzeptabel ist der Umsetzungsvorschlag nur deshalb, weil davon
insbesondere die Parlamentsarbeit betroffen ist. Klar abgelehnt hat die
Regierung den Vorschlag, neben dem Initiativkomitee auch den Fraktionen
der Bundesversammlung das Recht einzuräumen, Beschwerden beim
Bundesgericht gegen die Umsetzungserlasse zu einer "allgemeinen
Initiative" einzureichen. Die Fraktionen können sich nämlich bereits bei
der Parlamentsarbeit einbringen.
Mit der "allgemeinen Initiative" können 100'000 Schweizerinnen und
Schweizer das Parlament beauftragen, die Verfassung oder Gesetze zu
ändern. Dieses hat danach die Aufgabe, die Vorschläge sachgerecht auf
Verfassungs- oder Gesetzesstufe umzusetzen. Missachtet es Inhalt und
Zweck einer "allgemeinen Initiative", kann eine Beschwerde beim
Bundesgericht eingereicht werden. Das Stimmvolk hatte am 9. Februar 2003
beschlossen, die Volksrechte mit der "allgemeinen Initiative" zu
ergänzen.
Ebenfalls als positiv wertet die Regierung den Entwurf für eine
Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte. Damit
werden hauptsächlich die Nationalratswahlen vereinfacht: Neu sollen
Parteien keine Unterschriften mehr für ihre Listen einreichen müssen.
Zudem soll es keine Unterlistenverbindungen mehr geben. Die
Erleichterung beim Unterschriftenquorum akzeptiert die Bündner Regierung
aber nur in Verbindung mit dem Verbot der Unterlistenverbindungen.
Weiter schlägt die Bundeskanzlei vor, Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Stimmen per Internet
elektronisch abzugeben. Auslandschweizer Stimmberechtigte sind die
lohnendste Zielgruppe der elektronischen Stimmabgabe. Darum soll ihnen
diese Möglichkeit rasch eröffnet werden, schreibt die Regierung.
Arbeitsmarkt: Zusammenarbeit der Institutionen wird intensiviert
Mit einem Garantiebeitrag aus dem Arbeitslosenfonds von maximal
710'000 Franken jährlich will die Regierung bis 2007 die so genannte
Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ intensivieren. Dabei geht es um
Beschäftigungs- und Weiterbildungsprojekte für Menschen in schwierigen
Lebenslagen, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind, vom Sozialamt
unterstützt oder in IV-Abklärung sind. Im Rahmen der IIZ kooperieren das
kantonale Sozialamt, das kantonale Amt für Berufsbildung und
Berufsberatung, die Sozialversicherungsanstalt und das kantonale Amt für
Industrie, Gewerbe und Arbeit. IIZ-Projekte sind bislang in Zuoz im
Engadin, in Thusis in Mittelbünden, in Trun in der Surselva und in
Roveredo im Misox lanciert - in Davos ist ein solches Projekt in
Planung. In Chur ist zudem ein spezielles Jugendprogramm aufgebaut
worden. Damit stehen insgesamt bis zu 90 Beschäftigungsplätze zur
Verfügung.
Ja zur revidierten Diplomanerkennungsvereinbarung der Kantone
Die Vereinbarung zur Anerkennung der kantonalen
Ausbildungsabschlüsse wird revidiert. Die Bündner Regierung unterstützt
grundsätzlich die Änderungsvorschläge. Dies gilt insbesondere auch für
den Vorschlag, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für eine Liste
derjenigen Lehrpersonen, die nach einer rechtskräftigen Verurteilung
nicht mehr unterrichten dürfen. Diese Liste kann durchaus ein
Hilfsmittel für einen verbesserten Schutz der Kinder darstellen,
schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Schweizerische
Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK. Diese entsprechenden
Angaben der Kantone an die EDK müssen verlässlich sein; um dies sicher
zu stellen müssen in den Kantonen die erforderlichen Rechtsanpassungen
in Angriff genommen werden.
Aus Gemeinden und Regionen
Fanas: Das revidierte Gemeindesteuergesetz tritt nun in Kraft; die
Regierung hat es genehmigt.
Strassenprojekte
- Araschgerrank / Chur: Der Araschgerrank wird so ausgebaut, dass
künftig Busse von bis zu 15 Metern Länge verkehren können. Dafür wird
die Strasse in Richtung Lenzerheide auf einer Länge von rund 200 Metern
um rund zehn Meter bergwärts verschoben. Die Regierung hat das Projekt
genehmigt.
- Engadinerstrasse / S-chanf-Brail: Die Brücke über den Valember
wird für rund 1,6 Millionen Franken saniert.
- Prättigauerstrasse / Küblis: Die RhB-Galerie als Unterführung der
Hauptstrasse wird für rund 1,1 Millionen Franken durch eine neue
Konstruktion ersetzt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden