Die Kantone mussten 2002 entschieden, für welche Berufsgruppen, die
ihre Leistungen über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen,
ein Zulassungsstopp gilt. Der Bund hatte vorgängig Mitte 2002 die so
genannte "Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von
Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen
Krankenversicherung" erlassen und sie auf drei Jahre, bis Mitte 2005,
befristet. Die Bündner Regierung hatte danach im Herbst 2002
entschieden, den Zulassungsstopp lediglich auf die Ärztinnen und Ärzte
zu beschränken - Zahnärztinnen und Zahnärzte beispielsweise unterstehen
in Graubünden keinem Zulassungsstopp; neue Arztpraxen können nicht
eröffnet, bestehende allerdings jederzeit übernommen werden. Damit
sollte die starke Kostensteigerung im Bereich der obligatorischen
Krankenversicherung gebremst werden. Der Bund will nun die Frist für die
heutige Bestimmung bis im Sommer 2008 verlängern.
Die Bündner Regierung ist nach wie vor überzeugt, dass die
Zulassungsbeschränkungen die Kosten im Gesundheitswesen nicht wesentlich
dämpfen, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für
Gesundheit. Sollte die Verordnung von 2002 allerdings drei weitere Jahre
in Kraft bleiben, müssen verschiedene Fragen konkretisiert werden. Unter
anderem auch ihre Gültigkeit für Ärztinnen und Ärzte, die vor Mitte 2002
die Zulassung für die Berufsausübung hatten, diese bisher aber nicht
genutzt haben. Solche Ärztinnen und Ärzte würden ansonsten heute
geradezu gedrängt, vor der anstehenden dreijährigen Verlängerung des
Zulassungsstopps noch eine eigene Praxis zu eröffnen.
Nur Bundesvorlagen am 5. Juni
Am nächsten Abstimmungstermin von anfangs Juni kommen keine
kantonalen Vorlagen zur Abstimmung, dafür zwei eidgenössische:
- Der Bundesbeschluss vom 17. September 2004 über die Genehmigung
und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der
EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin sowie
- Das Bundesgesetz vom 18. Juni 2004 über die eingetragene
Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz,
PartG).
Vernehmlassungen an den Bund
- Eidgenössische Finanzverwaltung - Umsetzung der revidierten
Empfehlungen der Groupe d'action financière sur la lutte contre le
blanchiment de capitaux (GAFI): Die Bündner Regierung unterstützt die
revidierten Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der
Terrorismusfinanzierung der GAFI. Diese Empfehlungen gelten als
internationale Standards.
Aus Gemeinden und Regionen
- Fläsch: Die Fläscher Rheinbrücke ist in einem schlechten Zustand.
Das Höchstgewicht wird deshalb von 18 auf 13 Tonnen reduziert. Zudem
müssen Lastwagen einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten.
- Mutten und Luzein: Die Regierung hat das neue Kurtaxen- und
Tourismusgesetz beziehungsweise das revidierte Kurtaxengesetz genehmigt.
- Siat: Das revidierte Gemeindesteuergesetz kann nun in Kraft
treten; die Regierung hat es genehmigt.
- Bever: Die Regierung hat das Schutzzonenreglement und den
Schutzzonenplan für die Quelle God da Spinas genehmigt; sie dienen der
langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Gewerbliche Berufsschule Chur: Die Regierung hat das Vorprojekt
für den Erweiterungsbau der GBC grundsätzlich genehmigt und dafür einen
Kantonsbeitrag von rund 980'000 Franken in Aussicht gestellt.
- visarte.graubünden: Als Stipendienbeitrag für die
Kulturschaffenden des Pariser Ateliers hat die Regierung einen
Jahresbeitrag von 20'000 Franken bewilligt.
- lesen.GR: Die Kinder- und Jugendmedien Graubünden, die massgeblich
am Auf- und Ausbau des Bibliothekswesens in Graubünden beteiligt sind,
erhält einen Jahresbeitrag von 40'000 Franken.
- transit.graubünden: Für das Projekt transit.davos, bei welchem in
Davos Kunst im öffentlichen Raum zum Thema Wintersport gezeigt wird, hat
die Regierung insgesamt 30'000 Franken für die Jahre 2005 und 2006
gesprochen. Bisher wurden auch schon die Teilprojekte transit.chur und
transit.engiadina vom Kanton unterstützt.
- Fachhochschule beider Basel: Für die Publikation der
Forschungsarbeit "Haus-Siedlung-Landschaft Val Lumnezia/Alta Capriasca"
hat die Regierung einen Beitrag von 10'000 Franken genehmigt.
- Bündner Fussballverband: Für das Arge Alp U15 Fussballturnier vom
12. bis 15. Mai in Cavareno/Trentino sind 8200 Franken genehmigt worden.
- Kulturförderung: Als Beiträge und Defizitgarantien hat die
Regierung einen Gesamtbetrag von 186'000 Franken genehmigt. Damit werden
insgesamt 15 Projekte unterstützt.
Strassenprojekte
- Die Regierung hat für insgesamt rund 7,5 Millionen Franken
verschiedene Strassenprojekte bewilligt: Auf der Engadinerstrasse für
die Projekte auf den Strassenabschnitten Spissermühle-Mulins,
Spinai-Crusch Tschlin sowie für die Brücke Spuondas über die Ova da
Suvretta; auf der Malojastrasse für das Projekt eines neuen Kreisels
inklusive Gehweg beim Anschluss Sils Maria; auf der Via dal Fuorn für
das Projekt Laschadura-Champsech und auf der Albulastrasse für das
Projekt Tischbach-Chaneletta; auf der Italienischen Strasse im Misox für
die Projekte Lostallo-Sorte und Soazza nord-Ponte Rasiga; auf der
Domleschgerstrasse für das Projekt in Sils i.D. innerorts; auf der
Conterserstrasse für das Projekt Küblis-Landquartbrücke; auf der
Schanfiggerstrasse für das Projekt am Langwieser Kirchenrank sowie auf
der Landwasserstrasse für das Projekt Schmelzboden-Glaris.
- Grundsätzlich genehmigt hat die Regierung auch das
Lärmsanierungsprogramm für die Italienische Strasse im Bereich der
Gemeinde Mesocco und die Korrektion und Verbreiterung der
Verbindungsstrasse zur Lugnezerstrasse zwischen der Abzweigung
Lugnezerstrasse-Obersaxen-St. Martin.
Personelles
- Luzius Meyer-Kurmann (1956), zurzeit in Zürich, ist als neuer
Abteilungsleiter Weiterbildung in der Pädagogischen Fachhochschule in
Chur und Renato Lanfranchi (1966) aus Igis ist als Projektleiter im
Gesundheitsamt gewählt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden