Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Junisession 2005 eine
Vorlage zur Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen
Rechte im Kanton Graubünden unterbreiten. Die ständige Kommission für
Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik des Grossen Rates hat die
entsprechende Botschaft der Regierung an ihrer Sitzung vom 2. Mai
zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung anwesend waren
auch Regierungspräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, Kanzleidirektor
Claudio Riesen und dessen Stellvertreter Walter Frizzoni.
Die Grundlage für die beabsichtigte Totalrevision bildet die neue
Kantonsverfassung des Kantons Graubünden, die am 1. Januar 2004 in Kraft
getreten ist. Eine Analyse der Standeskanzlei hatte ergeben, dass
aufgrund der neuen Verfassung für den Bereich der politischen Rechte ein
inhaltlich grosser und zeitlich relativ dringender Handlungsbedarf
besteht.
Zu diversen Bestimmungen der Vorlage wurden Mehr- und
Minderheitsanträge gestellt. Besonderes kontrovers diskutiert wurde die
Parteienfinanzierung. Eine Kommissionsminderheit fordert hier den
gänzlichen Verzicht auf die Ausrichtung eines finanziellen Beitrages an
politische Parteien. Demgegenüber zielt ein anderer Antrag im Bereich
der Parteienfinanzierung darauf ab, den in der Botschaft der Regierung
vorgesehenen finanziellen Beitrag an die Parteien zu reduzieren. Ein
Minderheitsantrag betrifft die Herabsetzung des erforderlichen Quorums
der Stimmberechtigten für die Einreichung einer Initiative auf
Gemeindeebene. Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zuhanden
des Grossen Rates verabschiedet.
Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Gremium: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik