Der Kanton Graubünden erhält ein neues Bürgerrecht. Die von der
Regierung in der Botschaft an den Grossen Rat beantragte Totalrevision
der bestehenden Gesetzgebung sieht mehrere wesentliche Änderungen vor,
darunter eine Wohnsitzpflicht für Antragssteller in den Bürgergemeinden.
Die Totalrevision ist eine Folge der am 1. Januar 2006 in Kraft
tretenden Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes. Der
vorliegende Gesetzesentwurf umfasst schwerpunktmässig die
Regelungsbereiche Wohnsitzerfordernis und -fristen,
Eignungsvoraussetzungen, Wiedereinbürgerung, Einbürgerungsgebühren und
-taxen sowie rechtliches Gehör im Einbürgerungsverfahren.
In Bezug auf die geplante Einführung einer Wohnsitzpflicht in den
Bürgergemeinden im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung wird im neuen Gesetz
eine minimale Wohnsitzdauer von insgesamt vier Jahren, wovon zwei Jahre
unmittelbar vor Gesuchseinreichung, verankert. Dies rechtfertigt sich
insbesondere aus dem Grund, als die zuständige Behörde in der
Wohnsitzgemeinde die Integration einer Person in die kantonalen und
kommunalen Verhältnisse am besten beurteilen kann. Bei der vierjährigen
Wohnsitzfrist handelt es sich um eine Mindestwohnsitzdauer. Die
Bürgergemeinden haben demnach die Möglichkeit, Wohnsitzfristen von bis
zu sechs Jahren für Schweizerinnen und Schweizer und von bis zu zwölf
Jahren für Ausländerinnen und Ausländer festzulegen. Mit der
Wohnsitzpflicht soll auch der aktuellen Praxis gewisser Gemeinden,
welche weder die Wohnsitznahme in der Gemeinde verlangen noch eine
Integrationsprüfung vornehmen, entgegengetreten werden.
Die Bürgergemeinden dürfen nach den Vorgaben des Bundesrechts für
ihre Einbürgerungsentscheide künftig zudem nur noch Gebühren in Rechnung
stellen, welche die Verfahrenskosten decken. Pro ausländische Person
dürfen damit höchstens 2000 Franken, pro schweizerische Person 1000
Franken verrechnet werden. Weiter trägt die Revision der
bundesgerichtlichen Rechtssprechung Rechnung, dass Urnenabstimmungen bei
Einbürgerungsentscheiden grundsätzlich verfassungswidrig sind und dass
etwa durch Gemeindeversammlungen in offener Abstimmung gefällte,
ablehnende Einbürgerungsentscheide hinreichend begründet werden müssen.
Neubau einer Ausbildungsstätte für Landwirte und Landmaschinenmechaniker
Im Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof
(LBBZ) in Landquart wird ein Neubau zur Ausbildung angehender Landwirte
und Landmaschinenmechaniker aus der Ostschweiz, dem Tessin und dem
Fürstentum Liechtenstein errichtet. Das Projekt wird in enger
Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Landtechnik Graubünden
realisiert, der für die Aus- und Weiterbildung der
Landmaschinenmechaniker/innen verantwortlich ist. Für die Realisierung
des Bauvorhabens soll der Kanton einen Verpflichtungskredit von
2'178'600 Franken bereitstellen. Das beantragt die Regierung dem Grossen
Rat in der entsprechenden Botschaft. Die effektive Belastung des Kantons
beträgt 1'451'848 Franken. Dieser Betrag entsteht, wenn man von der
gesamten Bausumme den Bundesbeitrag, den durch den Fachverband für
Landtechnik getragenen Kostenanteil sowie die separat finanzierten
Lehrmittel in Abzug bringt. Der Neubau soll nordöstlich der bestehenden
Turnhalle situiert und über den Parkplatz entlang der Kantonsstrasse
erschlossen werden.
Kantonspolizei und Grenzwachtkorps intensivieren Zusammenarbeit
Die Kantonspolizei Graubünden und das Grenzwachtkorps II werden in
Zukunft enger zusammenarbeiten. Das kantonale Justiz-, Polizei- und
Sanitätsdepartement und die Eidgenössische Zolldirektion sind
übereingekommen, eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen. Ziele
der Vereinbarung sind die Nutzung von Synergien, die Vereinfachung von
Abläufen und eine klare Kompetenzregelung. Dabei geht es insbesondere um
gemeinsame Fahndungsaktionen, die gegenseitige Unterstützung und
Hilfeleistung. Dem Grenzwachkorps sollen aber auch gewisse Kompetenzen
übertragen werden, die bisher in der alleinigen Zuständigkeit der
Kantonspolizei lagen, namentlich im Bereich des Strassenverkehrsrechts.
So werden die Angehörigen des Grenzwachtkorps ermächtigt, in bestimmten
Fällen Ordnungsbussen zu erheben.
Aus Gemeinden und Regionen
Savognin: Die Gemeinde Savognin erhält einen Kantonsbeitrag von
maximal 55'811 Franken an die Baukosten für zwei Güterwege im Gebiet
Veia Saletscha. Die Beitragsgenehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt,
dass der Bund die in Aussicht gestellte Beitragsleistung erbringt.
Davos: Die Regierung bewilligt dem Spital Davos den Kauf eines
Ultraschallgeräts mit Zubehör in der Höhe von insgesamt 225'000 Franken.
Die Genehmigung erfolgt im Rahmen des Bauprojektes für die Erweiterung
und Sanierung des Spitals Davos, das Anschaffungen von medizinischen
Geräten und Anlagen in einer Maximalhöhe von 4,5 Mio. Franken vorsieht.
Pro Prättigau: Die Regierung sichert dem Regionalverband Pro
Prättigau an das Projekt "Prättigau Plus" einen Beitrag von insgesamt
200'000 Franken für den Zeitraum 2005 bis 2008 zu. Vorbehalten bleibt
die Einräumung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat. Weiter
besteht die Auflage, dass die Mittel für die Strukturbereinigung aller
regionalen Tourismusorganisationen eingesetzt werden und eine
Destinationsbildung angestrebt wird.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
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Sammelprojekt "Waldbau 2005": Die Regierung genehmigt das
gesamtkantonale Sammelprojekt "Waldbau 2005" mit Gesamtkosten von
15'831'750 Franken. Die nach Abzug des Holzerlöses verbleibenden Kosten
betragen 10'281'000 Franken. Für die Realisierung des Projektes werden
Kantonsbeiträge in der maximalen Gesamthöhe von 1'711'060 Franken
bewilligt. Am Projekt sind 170 öffentliche und private Waldeigentümer
beteiligt.
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Graubünden Holz: Die Regierung sichert dem Dachverband Graubünden
Holz einen Beitrag von 300'000 Franken für die Fortführung der
Schlüsselprojekte gemäss Strategiepapier "Holz futuro" zu.
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Rhätische Bahn: Die Regierung genehmigt einen Investitionsbeitrag
von 288'000 Franken an die Rhätische Bahn (RhB). Die Mittel werden für
den Ersatz der 11 kV-Trennschalter auf dem ganzen RhB-Netz verwendet.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,6 Mio. Franken, wovon der Bund
1'312'000 Franken übernimmt.
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Clostra Son Jon Müstair: Der Clostra Son Jon Müstair, museum &
butia, wird für die Erarbeitung des Museumskatalogs ein einmaliger
Beitrag von 6770 Franken zugesprochen.
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Bergbaumuseum Davos: Die Regierung sichert dem Bergbaumuseum Davos
für die Inventarisierung der Museumsobjekte einen einmaligen Beitrag von
7900 Franken zu.
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Museum Laax: Die Cumissiun Museum Laax erhält für die geplanten
Inventarisierungsarbeiten der Jahre 2005 und 2006 eine einmalige
finanzielle Unterstützung von 11'000 Franken.
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Museum Engiadina Bassa: Die Regierung unterstützt den Verein
Museum Engiadina Bassa mit einem einmaligen Beitrag von 6800 Franken.
Die Mittel werden für die Inventarisierung der Museumsobjekte verwendet.
Strassenprojekte
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Schanfiggerstrasse: Die Regierung genehmigt das von der Stadt Chur
vorgelegte Projekt für den Ausbau, die Sanierung und Erneuerung der
Schanfiggerstrasse zwischen der Obertor- und der Metzgerbrücke in Chur.
Das Projekt beinhaltet unter anderem den Neubau eines Gehwegs für
821'038 Franken. Daran zahlt der Kanton 20 Prozent, das heisst maximal
164'208 Franken. Zur Deckung der Kosten der Kantonsstrassensanierung
wird ein Kredit von 186'332 Franken freigegeben.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden