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Der Kanton Graubünden verkauft seine Swiss-Aktien
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Erste Mitteilung
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26.05.2005
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Die Regierung verkauft die im Jahr 2002 mit der Zustimmung des Grossen Rates erworbenen Aktien der Swiss International Air Lines AG. Der Erwerb von 20'323 Swiss-Aktien zum Preis von 56 Franken je Aktie im Totalbetrag von 1'138'088 Franken war damals als Ausdruck der Solidarität zur Rettung der ehemaligen Swissair erfolgt. Inzwischen steht die Übernahme der Swiss durch die Lufthansa fest. In diesem Zusammenhang hat die Air Trust AG in Zug Anfang Mai dieses Jahres für alle sich im Publikum befindlichen Namenaktien ein Übernahmeangebot gemacht. Der Angebotspreis beträgt 8.96 Franken netto je Namenaktie, während der Börsenkurs der Swiss-Aktie am 3. Mai 2005 bei 8,87 Franken lag. Aus diesem Angebot resultiert ein Ertrag von 182'094.10 Franken. Der Verwaltungsrat der Swiss empfiehlt den Publikumsaktionären, zu denen auch der Kanton Graubünden zählt, das Angebot anzunehmen. Die Regierung hält den Verkauf der Swiss-Aktien unter den gegebenen Umständen für die beste Lösung, zumal es dazu kaum eine Alternative gibt.
Über BAB-Gesuche entscheidet neu das Amt für Raumplanung
Ende März ist die Referendumsfrist gegen das vom Grossen Rat am 6. Dezember 2004 beschlossene neue Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) unbenutzt abgelaufen. Die Regierung hat nunmehr die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz erlassen. Ein wichtiger Punkt der neuen kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) bildet die Neuregelung der Zuständigkeit für Entscheide über die jährlich rund 1'300 Baugesuche für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen: bisher wurden die Entscheide auf Departementsstufe getroffen, neu ist das kantonale Amt für Raumplanung zuständig. Dieses nennt sich nach der neuen Verordnung im Übrigen neu Amt für Raumentwicklung. Dies in der Absicht, das dynamische Element in der Raumplanung zum Ausdruck zu bringen. Daneben regelt die KRVO schwergewichtig die verschiedenen raumplanerischen Verfahren, so insbesondere das Ortsplanungsverfahren, das Baubewilligungsverfahren, das Quartierplanverfahren und das Verfahren zur Erhebung von Erschliessungsbeiträgen. Diese Regelungen führen zu einer gesamtkantonalen Vereinheitlichung der betreffenden Verfahren. Gleichzeitig mit dem Erlass der KRVO hat die Regierung entschieden, dass das neue kantonale Raumplanungsrecht (KRG und KRVO) auf den 1. November 2005 in Kraft tritt.
Aus Gemeinden und Regionen
Chur:
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Erweiterung des Oberstufenschulhauses Giacometti in Chur. Sie spricht dafür einen Kantonsbeitrag von 377'600 Franken oder höchstens zehn Prozent der anrechenbaren Kosten von 3'776'000 Franken.
Fideris und Samedan:
Die Regierung genehmigt die Totalrevision des Gesetzes über die Kurtaxen, beziehungsweise des Kurtaxengesetzes.
Ardez:
Die Regierung genehmigt die Teilrevision des Kurtaxengesetzes.
Morissen:
Die Regierung bewilligt das Projekt für die Erstellung einer einseitigen Posthaltestelle in Cuschnaus. An die Kosten entrichtet der Kanton maximal 24'500 Franken, beziehungsweise 35 Prozent der veranschlagten gesamten Bausumme.
Mon:
Die Gemeinde erhält einen Beitrag von 18'744 Franken an den Ausbau der Wasserversorgung.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Stiftung Giuvaulta:
Die Regierung hat das Projekt für den Umbau, die Erweiterung und die Sanierung des Schulgebäudes und der Beschäftigungsstätte des Zentrums für Sonderpädagogik in Rothenbrunnen definitiv genehmigt. Sie spricht dafür einen Kantonsbeitrag von 5'098'500 Franken. Das entspricht 70 Prozent der anrechenbaren Kosten von 7'283'600 Franken.
Beachvolleyball-Club Zizers:
Für den Neubau einer Beachvolleyball-Anlage mit zwei Feldern spricht die Regierung aus dem Sport-Fonds einen Beitrag von maximal 18'000 Franken. Das sind höchstens 20 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 880'000 Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
Safienstrasse: Strassenabschnitt Rüti-Safienplatz
Schinstrasse: Strassenabschnitt Sils i.D.-Solis
Personelles
Gion Darms
, wohnhaft in Ilanz, ist zum Stellvertreter des Dienststellenleiters des Hochbauamtes und Leiter der Abteilung Facility Management ernannt worden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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