Die Regierung setzt zwei im Regierungsprogramm 2001-2004 formulierte
Massnahmen zur Entlastung von Kleineren und Mittleren Betrieben (KMU)
um. Dabei geht es einerseits um eine Analyse der bestehenden
administrativen Belastungen der KMU und das Aufzeigen von
Verbesserungsvorschlägen und andererseits um die Integrierung eines
KMU-Tests in das Gesetzgebungsverfahren. Zum ersten Themenkomplex ist
eine breitangelegte Unternehmensbefragung durchgeführt worden. Sie wird
zurzeit ausgewertet. Die zweite Massnahme will im Sinne einer
präventiven Handlung zusätzliche administrative Belastungen bei neuen
kantonalen Erlassen verhindern. Ziel ist es, eine zweckmässige Lösung
zur Früherkennung und Reduktion zukünftiger administrativer Belastungen
von KMU im Kanton Graubünden zu finden. Dazu sollen neue kantonale
Erlasse systematisch auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen überprüft
werden. Das Hauptinstrument dieser Prüfung bildet die so genannte
Regulierungsfolgenabschätzung. Zur Vorbereitung der Einführung der
Regulierungsfolgenabschätzung hat das Departement des Innern und der
Volkswirtschaft einen Entwurf ausgearbeitet. Die Regierung hat den
Entwurf nun zur Vernehmlassung freigegeben.
Personalverordnung für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung wird
durch Gesetz ersetzt
Anstelle der bestehenden Personalverordnung für die Mitarbeitenden
der kantonalen Verwaltung tritt neu ein Gesetz. Die Grundlage für die
Umstellung von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe bildet die
revidierte Kantonsverfassung. Der entsprechende Entwurf für das Gesetz
über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden
wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen und zur Vernehmlassung
freigegeben. Der Erlass des Personalgesetzes wurde zum Anlass genommen,
auch einzelne materiell-rechtliche Anpassungen vorzunehmen oder zur
Diskussion zu stellen. Namentlich sollen die Minimalstandards des
Obligationenrechts (OR) in jedem Fall eingehalten werden. Zur
Lückenfüllung soll neu generell und nicht lediglich punktuell auf das OR
verwiesen werden. Verzichtet wird hingegen auf die Einführung eines
Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Eine solche ist eingehend diskutiert
worden, dann aber aus verschiedenen Gründen nicht in das neue Gesetz
aufgenommen worden. Aus der bestehenden Personalverordnung gestrichen
werden soll die so genannte Bewährungsfrist, die jetzt in Art. 9 Abs. 2
verankert ist. Sie hat sich in der Praxis, auch aus der Sicht der
Arbeitnehmenden, nicht bewährt. In eingeschränktem Rahmen wieder
aufgenommen werden soll hingegen das Streikverbot. Das geschieht auf der
Basis der Bundesverfassung, die für das Streikverbot ein formelles
Gesetz verlangt.
1'350'000 Franken für den Schutz gegen Naturgefahren
Für die Durchführung des Arbeitsprogramms Naturgefahrenmanagement
2005 rechnet der Kanton Graubünden mit Kosten von 1'350'000 Franken.
Rund 60 Prozent der Arbeiten werden durch den kantonalen Forstdienst
geleistet. Spezielle Teilbereiche des Arbeitsvolumens werden an private
Büros vergeben. Nach Abzug der zu erwartenden Bundesbeiträge und
Entschädigungen an Dritte verbleiben dem Kanton Nettoaufwendungen von
rund 272'000 Franken.
Dr. Stephan à Porta Stiftung
Aus dem Reinertrag des Geschäftsjahres 2004 der Dr. Stephan à Porta
Stiftung soll gemäss Vorschlag der Regierung ein Beitrag von insgesamt
260'000 Franken auf folgende bündnerische Institutionen verteilt werden:
Verein Cosmea, Chur, Verein Jugendwerk Rätia, Tamins, Stiftung
Therapeion, Zizers, Verein Kinderbetreuung, Domat/Ems, Dachverband
Jugendarbeit Graubünden, Chur, Hosang'sche Stiftung Plankis, Chur,
Stiftung für wahrnehmungsbehinderte Menschen in Graubünden, Churwalden,
Verein Kinderkrippe Kitz, Thusis, Verein Selbsthilfe Graubünden,
Trimmis, Bündnerische Stiftung für Vorschulung und Therapie cerebral
gelähmter Kinder, Chur, Fachstelle Kinderbetreuung Graubünden, Chur,
Genossenschaft Bündner Hilfe für Mutter und Kind, Telefonseelsorge
Ostschweiz mit Fürstentum Liechtenstein, St. Gallen, Vereinigung der
Angehörigen von Schizophrenie/Psychisch-Kranken, Chur.
Aus Gemeinden und Regionen
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St. Antönien: Die Regierung entspricht dem Subventionsgesuch für
den Ausbau mehrerer Güterwege im Rahmen der 13. Etappe der
Gesamtmelioration. Unter dem Vorbehalt der vom Bund in Aussicht
gestellten Beitragsleistungen wird ein Kantonsbeitrag von maximal
390'960 Franken oder 36,2 Prozent der anrechenbaren Kosten zugesichert.
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Bergün: Das Lärmsanierungsprogramm für die Albulastrasse im
Bereich der Gemeinde Bergün wird von der Regierung genehmigt. Es geht
um elf Häuser, an denen die bestehenden Fenster durch
Schallschutzfenster ersetzt werden müssen. Die Bauarbeiten erfolgen in
enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege, da Bergün im
Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Dorf von
nationaler Bedeutung figuriert.
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Castaneda: Das Projekt zur Erstellung einer Gehweganlage entlang
der Verbindungsstrasse zur Calancastrasse in Castaneda innerorts,
inklusive die Ein- und Ausfahrten zur Kehrichtsammelstelle und den
Parkplätzen, wird genehmigt. Der Kantonsbeitrag beläuft sich im Maximum
auf 37'985.85 Franken.
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Davos: Der Landschaft Davos Gemeinde wird an die vom Bund als
anrechenbar anerkannten Kosten für die Sanierung der ehemaligen Deponie
Brüch von 970'240 Franken ein Beitrag von 16 Prozent, höchstens jedoch
155'254 Franken zugesichert.
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Klosters-Serneus: Die Regierung genehmigt das
Instandstellungsprojekt Lawinenverbauung "Rüggen". An die
subventionsberechtigten Kosten von 1'000'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von 12 Prozent oder höchstens 120'000 Franken
zugesichert.
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Guarda: Die Regierung genehmigt die Teilrevision der
Gemeindeverfassung.
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Lumbrein: Die Regierung genehmigt die neue Gemeindeverfassung.
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Pagig: Der Zonenplan und der Generelle Erschliessungsplan
"Forstwerkhof Mittelschanfigg" werden von der Regierung genehmigt.
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Schanfigg: Die Regierung genehmigt die Anpassung des kantonalen
und regionalen Richtplans in den Bereichen Materialabbau und -
verwertung sowie Abfallbewirtschaftung in der Region Schanfigg.
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Sufers: Der Gemeinde Sufers werden an die beitragsberechtigten
Kosten für den Ausbau der Wasserversorgung 226'632 Franken, höchstens
jedoch 71 Prozent des Bundesbeitrages, zugesichert.
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Schulverband Oberheinzenberg: Die Regierung genehmigt das
Organisationsstatut des aus den Gemeinden Flerden, Tschappina und Urmein
zusammengesetzten Schulverbandes "Oberheinzenberg".
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Schulverband "Corporaziun per las scolas primaras e la scoletta
dallas vischnauncas da Pigniu, Rueun e Siat": Das Organisationsstatut
für die Primarschulen und Kindergärten der Gemeinden Pigniu, Rueun und
Siat wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
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Rhätische Bahn: Der Kanton gewährt der Rhätischen Bahn (RhB) im
Rahmen der 62. Investitionsvereinbarung einen Beitrag von 1'022'400
Franken. Das entspricht gemäss geltender Verordnung über die Anteile der
Kantone an die Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr 18
Prozent der Gesamtinvestitionen von 5'680'000 Franken. Den Rest
übernimmt der Bund. Die Mittel dienen der Erneuerung der Stationsanlage
Cavaglia auf der Berninalinie.
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Interkantonales Mess- und Informationssystem (IMIS): Die Regierung
genehmigt die Abrechnung für den Betrieb und Unterhalt der
IMIS-Stationen im Kanton Graubünden und der Frühwarnsysteme für die
bergsturzgefährdeten Gebiete Cuolm da Vi in Sedrun, Spazzacaldeira in
Vicosoprano und Calanda in Felsberg im Betrag von 281'595.85 Franken. An
diese Kosten wird ein Kantonsbeitrag von Maximum 12 Prozent oder
33'791.50 Franken genehmigt.
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Kulturförderung: Die Regierung hat rund 204'000 Franken als
Beiträge und Defizitgarantien für insgesamt 18 kulturelle Werke und
Veranstaltungen bewilligt.
Strassenprojekte
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Für den Neubau des Stützpunktes Lenzerheide des
Bezirkstiefbauamtes 1 an der Julierstrasse hat die Regierung einen
Beitrag von 700'000 Franken zugesichert.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden