Länger dauernde Absenzen von Arbeitnehmenden als Folge von Unfällen
und Krankheiten erhöhen die Gefahr der Invalidisierung der betroffenen
Person. Das krankheits- oder unfallbedingte Fernbleiben von
Mitarbeitenden vom Arbeitsplatz soll deshalb möglichst kurz ausfallen.
Mit einer spezifischen Betreuung solcher Personen während der
Rehabilitation (Reha-Management) lassen sich viele potenzielle
Invaliditätsfälle verhindern. Die Regierung hat deshalb im Frühjahr 2005
für die Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung das Projekt
Reha-Management lanciert.
Die länger dauernden Krankheits- und Unfallabsenzen sowie die
Invaliditätsfälle nehmen auch in der öffentlichen Verwaltung deutlich
zu. Dies führt bei Arbeitgebern, Pensionskassen und
Krankentaggeldversicherungen zu hohen zusätzlichen Kosten. Diese
Entwicklung macht sich auch in der Rechnung der kantonalen
Krankentaggeldversicherung (KTV) bemerkbar. Im Jahre 2003 überstiegen
die Taggeldleistungen erstmals die Prämienbeiträge der Versicherten
deutlich, weshalb der Prämiensatz ab dem Jahre 2004 angehoben werden
musste. Bei der Kantonalen Pensionskasse Graubünden (KPG) ist ebenfalls
eine Zunahme der IV-Pensionierungen festzustellen. Mit dem
Rehabilitationsmanagement soll der Tendenz zur Invalidisierung
entgegengewirkt werden.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine Reduktion der Fälle um 20 Prozent
realistisch ist.
Aufgaben und Ziele des Reha-Managements
Mit dem Reha-Management am Arbeitsplatz werden erkrankte oder
verunfallte Mitarbeitende bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess
bestmöglich unterstützt. Für das Reha-Management speziell ausgebildete
Ansprechpersonen entlasten Mitarbeitende, Vorgesetzte und
Personalverantwortliche. Die wichtigste Aufgabe dieser Ansprechpersonen
besteht darin, die Kommunikation und Koordination zwischen allen
beteiligten Personen und Stellen zu gewährleisten, damit im Interesse
des oder der betreffenden Mitarbeitenden und des Unternehmens die beste
Lösung gefunden werden kann. Reha-Management am Arbeitsplatz hilft
Kosten zu senken und stärkt das Vertrauen in den Kanton als Arbeitgeber.
Die mit dem Reha-Management betrauten Personen:
- klären ab, welche Aufgaben die betroffenen Mitarbeitenden noch erfüllen können;
- überprüfen, ob eine Rückführung der betroffenen Mitarbeitenden in
den Arbeitsprozess möglich ist;
- klären ab, welche Leistungen die IV und die KTV erbringen;
- beraten die betroffenen Mitarbeitenden in personalrechtlichen
Fragen
- und zeigen die Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge auf.
Das Hauptziel des Reha-Managements ist die Erhaltung der
Arbeitsfähigkeit sowie die rasche und erfolgreiche Wiedereingliederung
in den Arbeitsalltag der erkrankten oder verunfallten Personen. Die
Anzahl vermeidbarer Langzeitabsenzen und Invaliditätsfälle soll
vermindert werden.
Während der Betreuung ist das persönliche Umfeld der betroffenen
Personen zu berücksichtigen. Ein Reha-Management kann nur erfolgreich
sein, wenn auch die erkrankte oder verunfallte Person das Verfahren
akzeptiert.
Ob eine Wiedereingliederung gelingt, hängt massgeblich von den
folgenden drei Faktoren ab:
- Mit der erkrankten oder verunfallten Person ist rasch Kontakt
aufzunehmen,
- mit den Betroffenen ist ein Rückkehrgespräch zu führen,
- die Betreuung hat bis zur vollständigen Reinintegration in den
Arbeitsprozess anzudauern.
Es ist jährlich mit 10 bis 20 Fällen zu rechnen, in welchen ein
Reha-Management durchgeführt wird. Diese Mehrleistung soll mit dem
bestehenden Personal erbracht werden.
Mit seiner Absicht, eine rasche Rückkehr der erkrankten oder
verunfallten Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz zu fördern, steht der
Kanton Graubünden nicht alleine da. Verschiedene Kantone und grössere
Arbeitgeber erproben in Versuchen und Pilotprojekten ähnliche Modelle.
Die Absenzen und die Invaliditätsquote der Kantonalen Verwaltung
Graubünden sind im Vergleich mit anderen öffentlichen und privaten
Arbeitgebern zwar nach wie vor tief. Es ist indessen zu hoffen, dass die
heute durchschnittliche Ausfallzeit von 7 Tagen als Folge von
Krankheiten und Unfällen sich noch weiter reduzieren lässt.
Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des
Finanz- und Militärdepartementes (FMD), Tel. 081 257 32 01
- Lucas Kühne, Leiter Personal- und Organisationsamt, Tel. 081 257
32 31
- Roger Danuser, Abteilungsleiter Personalberatung und -entwicklung,
Tel. 081 257 32 45
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei