Die Ostschweizer Kantone realisieren im thurgauischen Amriswil
gemeinsam eine Polizeischule. Start ist am 1. Oktober 2006. Die Bündner
Regierung hat dem Vorhaben mit dem Beitritt zur "Vereinbarung über die
Errichtung und den Betrieb einer Ostschweizer Polizeischule" zugestimmt.
Der Entscheid steht unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat die
erforderlichen Kredite ins Budget 2006 aufnimmt. Zur Deckung ihres
Bedarfs an Polizistinnen und Polizisten muss die Kantonspolizei
Graubünden jährlich je nach Bestandsentwicklung 10 bis 15 Aspirantinnen
und Aspiranten nach Amriswil schicken können. Eine wesentliche
Problematik für die Mitwirkung des Kantons Graubünden an diesem Projekt
bildete die Integration der italienischsprachigen Schülerinnen und
Schüler. Im Vordergrund stehen soll auch für sie eine Ausbildung in
Amriswil. So sollen sie dort Stützunterricht erhalten und mit
Lehrmitteln in italienischer Sprache arbeiten können. Eine ausdrückliche
Verpflichtung zu einer Ausbildung in Amriswil besteht für die
Vertragspartner aber nur in Bezug auf die deutschsprachigen
Aspirantinnen und Aspiranten. Damit bleiben für italienischsprachige
Anwärterinnen und Anwärter andere Lösungen, darunter eine Ausbildung im
Kanton Tessin, offen. Die für die Ostschweizer Polizeischule erstellte
Planerfolgsrechnung geht von jährlichen Kosten von total 2,5 Millionen
Franken aus. Der Kanton Graubünden rechnet mit einem jährlichen
Sockelbeitrag von 134'185 Franken. Er wird aufgrund von Korpsgrösse und
Bevölkerungszahl berechnet. Dazu kommt ein Schulgeld von 23'180 Franken
pro Person. Das ergibt bei zwölf Auszubildenden einen Beitrag von
412'345 Franken.
Das kantonale Polizeigesetz tritt am 1. Juli 2005 in Kraft
Am 26. Januar 2005 ist die Referendumsfrist für das neue kantonale
Polizeigesetz unbenutzt abgelaufen. Die Regierung wird das Gesetz auf
den 1. Juli 2005 in Kraft setzen. Gleichzeitig wird die entsprechende
Verordnung der Kantonspolizei aufgehoben. Weiter hat die Regierung die
dazugehörige Polizeiverordnung erlassen, die zusammen mit dem neuen
Gesetz in Kraft tritt.
Graubünden tritt neuer Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung bei
Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 4. Juni 1998
läuft per Ende des Studienjahres 2004/2005 aus. Die Konferenz der
Vereinbarungskantone, darunter der Kanton Graubünden, hat nun eine neue
Vereinbarung verabschiedet. Änderungen haben sich namentlich beim
Finanzierungsmodell ergeben. So kann die Konferenz der
Vereinbarungskantone neu zum Beispiel für alle oder einzelne Studierende
ein anderes Abgeltungsmodell als die heutigen Pauschalen pro
Studierenden und Jahr beschliessen. Etwa eines, das sich auf absolvierte
Studienleistungen abstützt. Weiter wird der Deckungsgrad von 75 auf 85
Prozent erhöht. Das heisst, dass die Kantone neu 85 Prozent der
Ausbildungskosten zu decken haben. Dies ist nicht im Sinne der Bündner
Regierung, die sich in der Vernehmlassung dafür ausgesprochen hatte, den
Kostendeckungsgrad erst mit der Umsetzung der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu
erhöhen. Durch die Anhebung der Ansätze ab dem Schuljahr 2005/2006 mit
dem Ziel, einen Kostendeckungsgrad von 85 Prozent zu erreichen, wird die
Rechnung des Kantons Graubünden ab 2006 jährlich um netto 571'000
Franken mehr belastet. Die Mehraufwendungen sind in den Finanzplänen
2005-2008 und 2007-2010 schon berücksichtigt. Das Gesamtvolumen der
Beiträge, die auf der Grundlage der Fachhochschulvereinbarung
ausgerichtet werden, liegt aktuell bei 8,5 Millionen Franken. Dabei gilt
der Grundsatz der Freizügigkeit, wonach die Studierenden den Ort ihrer
Ausbildung in der ganzen Schweiz frei wählen können. Dadurch entfällt
eine direkte Steuerungsmöglichkeit der Finanzen.
Software für Steuererklärung wird weiterentwickelt
Seit 2001 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Graubünden zur
Erfassung der Steuererklärung die Computersoftware "SofTax" zur
Verfügung. Die Regierung hat beschlossen, diese Software
weiterentwickeln zu lassen. Für Funktionsverbesserungen und
-erweiterungen, darunter die Anwendung auch auf Macintosh und
Linux-Betriebssystem, werden 370'800 Franken freigegeben.
Neue Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalverband Bündner
Samaritervereine
Die Regierung hat den neuen Leistungsauftrag zwischen dem
Kantonalverband Bündner Samaritervereine (KVBS) und dem Kanton
Graubünden genehmigt. Demnach erhält der KVBS vom Kanton für die
Erfüllung von Aufgaben im Rettungswesen einen jährlichen Beitrag von
10'000 Franken. Die Aufgaben umfassen die Aus- und Weiterbildung von
Laien, die Instruktorentätigkeit bei den Schnellen Sanitätszügen, die
Mithilfe beim Aufbau und beim Betrieb von First-Responder-Posten, den
Einsatz von Figuranten bei Einsatz- und Alarmübungen sowie die
Bereitstellung von Samaritern in den Gemeinden, beziehungsweise den
örtlichen Feuerwehren. Für seine Einsätze an den fünf kantonalen
Einsatz- und Alarmübungen erhält der KVBS zusätzlich Entschädigungen in
der Höhe von je 1000 bis 1500 Franken.
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda
und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Die Bündner Regierung begrüsst den Gesetzesentwurf über Massnahmen
gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.
Sie befürwortet insbesondere die vier auf Bundesebene vorgesehenen
Präventivmassnahmen, nämlich das Rayonverbot, die Ausreisebeschränkung,
die Meldeauflage und als schärfste Massnahme den Polizeigewahrsam von
maximal 24 Stunden. Diese und weitere geplante Massnahmen erscheinen der
Regierung - besonders im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft
2008 in Österreich und der Schweiz - als geeignet, um gewalttätige
Hooligans besser von Sportveranstaltungen fernzuhalten und Dritte vor
Übergriffen zu schützen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Tenna: Die Gemeinde Tenna erhält an die beitragsberechtigten
Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage
einen Kantonsbeitrag von pauschal 18'176 Franken.
- Mittelschanfigg: Die Regierung genehmigt das Projekt
"Forstwerkhof/Schnitzellagerhalle Mittelschanfigg" der Gemeinden
Molinis, Pagig, Peist und St. Peter. An die subventionsberechtigten
Kosten von 800'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 168'000
Franken zugesichert.
- Sportanlässe: Am 20./21. August finden im Rahmen des "ewz Alpen
Challenge 2005" mehrere radsportliche Veranstaltungen statt. Am Samstag,
20. August, wird auf einer Rundstrecke zwischen Lantsch/Lenz und dem
Heidsee der Wettbewerb "Ride with the Cycling Champions" durchgeführt.
Am Sonntag, 21. August, befahren die Sportler die "Challenge-Strecke",
die von Lantsch/Lenz über Alvaneu, den Albula- und den Berninapass nach
Livigno und zurück über Zernez, Silvaplana und den Julierpass führt.
Weiter steht die "Classic-Strecke", die via Albulapass, La
Punt-Chamues-ch, Silvaplana und den Julierpass nach Lantsch/Lenz
zurückführt, auf dem Programm. Die Regierung hat alle Routenführungen
genehmigt.
- Am 27./28. August wird das "1. Internationale Arosa Classic Car
Bergrennen" durchgeführt. An der Motorsportveranstaltung beteiligen sich
historische Rennfahrzeuge und Tourenwagen der Jahrgänge 1946-1976. Die
Regierung hat die Routenführung auf der Kantonsstrasse zwischen Langwies
und Arosa genehmigt.
- Schlueinertobel: Für die Verbauung des Schlueinertobels auf dem
Gebiet der Gemeinden Schluein, Falera und Ladir wird unter Vorbehalt der
Subventionszusicherung durch den Bund an die veranschlagten Kosten von
1'500'000 Franken ein Kantonsbeitrag von insgesamt 375'000 Franken
zugesichert. Damit können nach dem grossen Murgang vom August 2004 die
nötigen Instandstellungen vorgenommen und Sperrenneubauten gebaut
werden.
- Schulverband für die Primarschule und den Kindergarten der
Gemeinden Tiefencastel und Alvaschein: Die Teilrevision der
Verbandsstatuten wird von der Regierung genehmigt.
Personelles
- Die infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers frei
werdende Stelle des Handelsregisterführers beim Grundbuchinspektorat und
Handelsregister wird mit Arno Lombardini, wohnhaft in Andeer, besetzt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden