Die gesetzlichen Vorgaben verlangen, dass alle Hunde entweder über
eine Tätowierung oder einen Microchip identifiziert werden können und in
einer Datenbank registriert sind.
Die Pflicht zur Registrierung der Hunde wurde auf Grund der im
Sommer 2001 in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über gefährliche
Hunde erlassen. Verantwortlich für die Kennzeichnung und Registrierung
der Hunde sind die Hundehalterinnen und Hundehalter; die Meldung an die
Animal Identity Service AG (ANIS) erfolgt über die jeweilige Tierärztin
oder Tierarzt.
Folgende Regeln sind dabei zu beachten:
- In Graubünden müssen ab dem 1. Juli 2005 alle Welpen innerhalb von
3 Monaten nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der
ANIS registriert werden
- Vor dem 1. Juli 2005 geborene noch nicht gekennzeichnete Hunde,
müssen bis spätestens 1. Januar 2007 mit einem Mikrochip gekennzeichnet
und registriert werden.
- Heute bereits mit Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnete,
jedoch nicht bei der ANIS registrierte Hunde, müssen bis spätestens 31.
Dezember 2006 der ANIS gemeldet werden
Die Kennzeichnung und Registrierung der Hunde helfen bei der
Abklärung im Fall von Seuchen und nach Beissunfällen sowie bei
entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden.
Auskunftsperson: Kaspar Jörger, Leiter des Amtes für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. 081 257 24 11.
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit