Das Bündner Interventionsprojekt gegen Häusliche Gewalt hat in
Kooperation mit der Kantonspolizei eine Informationsbroschüre zur
Wegweisung bei Häuslicher Gewalt erarbeitet.
Am 1. Juli 2005 tritt das neue Polizeigesetz in Kraft. Die Polizei
hat damit ein neues, griffigeres Instrument in der Hand , um gegen
Häusliche Gewalt vorgehen zu können. Sie kann nun neu Personen, die
gegenüber der Familie, den LebenspartnerInnen und Mitbewohnenden
gewalttätig werden, aus der gemeinsamen Wohnung weisen. Die Wegweisung
kann mit einem Rückkehrverbot von bis zu 10 Tagen ausgesprochen werden.
Es ist möglich, diese Frist beim Bezirksgerichtspräsidium bis maximal 30
Tage zu verlängern.
Der Kanton Graubünden folgt damit dem Beispiel des Kantons St.
Gallens, der die Wegweisung mit Erfolg seit bereits 2 1/2 Jahren
durchführt.
Das Bündner Interventionsprojekt gegen Häusliche Gewalt hat in
Kooperation mit der Kantonspolizei eine Broschüre erarbeitet, die die
praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Wegweisung und dem
Rückkehrverbot beantwortet. Zudem werden die zivil- und strafrechtlichen
Möglichkeiten für betroffene Personen und die wichtigsten Anlaufstellen
aufgezeigt. Die Broschüre richtet sich an betroffene Personen aber auch
an Beratungsstellen, die mit dem Thema Häusliche Gewalt konfrontiert
sind. Sie liegt in deutsch, romanisch und italienisch vor und kann bei
jeder Polizeistelle oder der Stabsstelle für Gleichstellungsfragen
bezogen werden. Zudem wird sie von der Polizei bei Einsätzen in
Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt verteilt. Ab dem 1. August kann die
Broschüre in albanisch, englisch, portugiesisch, serbokroatisch,
spanisch, tamilisch und türkisch unter www.stagl.gr.ch herunter geladen
werden.
Bestellungen werden bei der Stabsstelle für Gleichstellungsfragen
des Kantons Graubünden, Loestrasse 37, 7000 Chur, T 081 257 35 70,
email: info@gleichstellung.gr.ch entgegengenommen.
Gremium: Stabsstelle für Gleichstellungsfragen
Quelle: dt Stabsstelle für Gleichstellungsfragen