Das neue Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern geht in die Vernehmlassung. Das Gesetz bildet die künftige Grundlage für die politischen Gemeinden sowie für die Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden, Steuern zu erheben. Zudem will das Gesetz die Gemeindesteuern vereinheitlichen, vereinfachen und die Zuständigkeiten klarer regeln.
Den Gemeinden und den Kirchen steht auch in Zukunft eine Steuerhoheit im bisherigen Umfang zu. Die einzelnen Steuerarten werden aber nicht mehr ausschliesslich im kommunalen Recht geregelt. Wo es sinnvoll erscheint, werden die gesetzlichen Regelungen im neuen kantonalen Gesetz vereinheitlicht. Das Finanzdepartement schlägt hier keine generelle Lösung vor. Vielmehr sollen je nach Steuerart und nach Massgabe der heutigen Praxis unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
- Wo die kommunalen Regelungen bereits heute schon vereinheitlicht sind, wie beispielsweise in der Einkommens- und Vermögenssteuer oder in der Grundstückgewinnsteuer, soll auch rechtlich eine Vereinheitlichung und eine Anpassung an die Kantonssteuern erfolgen. Faktisch wird damit die heutige Praxis übernommen und rechtlich klar geregelt.
- Wo die Regelungen in den Gemeinden heute schon weitgehend gleich sind, aber kein faktischer Zwang für eine Vereinheitlichung besteht, wie in der Liegenschaftssteuer, werden zwei Lösungen zur Diskussion gestellt: Auf der einen Seite eine einheitliche, abschliessende Regelung im kantonalen Recht, auf der anderen Seite eine Lösung im jeweiligen Gemeindesteuergesetz. Der definitive Entscheid soll erst nach Auswertung der Vernehmlassungen gefällt werden.
- In schwierigen Rechtsgebieten, wo heute unterschiedliche Regelungen bestehen, wie beispielsweise bei der Handänderungssteuer, soll das kantonale Recht eine abschliessende Regelung enthalten; die Gemeinden können nur mehr den Steuersatz bestimmen. Damit können die Veranlagungskompetenz und die Rechtssicherheit gesteigert werden.
- Steuern, die in den Gemeinden sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, wie beispielsweise die Kurtaxe und die Tourismusförderungsabgabe, sollen auch in Zukunft im Gemeindesteuergesetz geregelt und von den kommunalen Behörden veranlagt und bezogen werden.
Bisher war die Steuerhoheit der politischen Gemeinden sowie der Landeskirchen und ihrer Kirchgemeinden in der Kantonsverfassung verankert. Als Folge der neuen Kantonsverfassung muss die Steuerhoheit dieser Körperschaften in einem kantonalen Gesetz geregelt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2005. Die Vernehmlassungs-Unterlagen sind unter www.stv.gr.ch einsehbar.
CO2-Abgabe: Regierung schlägt Kombination mit Klimarappen vor
Die Regierung befürwortet grundsätzlich die Einführung einer CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen. Ohne zusätzliche Massnahmen lassen sich die Ziele des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen bis 2010 jedoch nicht erreichen. Die Bündner Regierung schlägt deshalb vor, eine CO2-Abgabe von neun Rappen pro Liter auf fossile Brennstoffe und gleichzeitig einen so genannten Klimarappen von 1,6 Rappen pro Liter auf Treibstoffen einzuführen. Dabei soll ein grosser Teil der Einnahmen für Energiesparmassnahmen an Gebäuden im Kanton eingesetzt werden können. Damit lässt sich die Hauptwirkung der Massnahmen im Inland sicherstellen.
Nur mit dieser Kombination lassen sich die vorgegebenen Reduktionsziele bei der Klimabelastung realistischerweise erreichen, schreibt die Bündner Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Andere Varianten oder kombinierte Lösungen mit unterschiedlich hohen CO2-Abgaben und Klimarappen lehnt sie ab. Der Bund hatte insgesamt vier Varianten vorgeschlagen.
Beim definitiven Variantenentscheid dürfen nach Auffassung der Regierung nicht allein Umweltaspekte eine Rolle spielen. Vielmehr müssen auch wirtschafts-, finanz-, regional- und sozialpolitische Gesichtspunkte einbezogen werden. Die Regierung hat den Eindruck gewonnen, dass der Bund voll auf die Karte CO2-Abgabe setzt und die Varianten mit dem Klimarappen als reine Übungsanlage betrachtet. Zudem stellt sie klar, dass alle Massnahmen sehr wohl auch finanzielle Konsequenzen für die Kantone haben; die Kantone sind mit mindestens zwölf Prozent an den zweckgebundenen Mineralölsteuererträgen für die Strassenrechnung beteiligt. Ein entsprechender Einnahmenausfall wäre nicht tragbar.
Das Bundesgesetz sieht vor, zwischen 1990 und 2010 die Emission von CO2 in der Schweiz um vier Millionen Tonnen pro Jahr zu reduzieren. Momentan fehlen auf diese Zielvorgabe pro Jahr rund 2,6 Millionen Tonnen.
Revision des Mineralölsteuergesetzes schiesst übers Ziel hinaus
Ab 2007 sollen Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von der Mineralölsteuer befreit und gefördert werden. Gleichzeitig soll bei Erd- und Flüssiggas, die als Treibstoff verwendet werden, die Besteuerung um 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent sinken. Die Mindereinnahmen sollen durch eine höhere Besteuerung des Benzins vollständig kompensiert werden: Das sind ein bis zwei Rappen im Jahr 2007 und rund sechs Rappen im Jahr 2010. Biogas soll zudem ganz von der Steuer befreit werden.
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung, diese Treibstoffe gegenüber Benzin und Diesel fiskalisch zu entlasten, schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an die Oberzolldirektion. 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent sind allerdings eine unverhältnismässige Entlastung von nicht erneuerbarem Erd- und Flüssiggas, zudem würde die vollständige Steuerbefreiung von Biogas und anderen Biobrennstoffen aus erneuerbaren Energien der Nutzniesser- und Verursacherfinanzierung widersprechen. Die Preiserhöhung von Benzin ab 2007 respektive 2010 ist ausserdem relativ hoch. Schliesslich muss die Chance auch für die Bevölkerung der Bergregionen bestehen, diese alternativen und billigeren Treibstoffe in der Region zu tanken. Sie würde ansonsten ungleich stärker vom höheren Benzinpreis getroffen.
Grundsätze der Kontingentsverteilung 2005 für den Grundstückskauf beschlossen
Die Regierung hat die Grundsätze der Kontingentsverteilung für das Jahr 2005 beschlossen und die Gemeindequoten für den Kauf von Grundstücken durch Personen im Ausland genehmigt. Für das Jahr 2005 stehen dem Kanton Graubünden total wie bisher 270 Kontingente für Gesamtüberbauungen und Einzelobjekte zur Verfügung.
Weitere Vernehmlassungen an den Bund
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Die Bündner Regierung ist mit der Anpassung des Urheberrechtsgesetzes einverstanden. Die Teilrevision hat zum Ziel, literarische Werke, Kunst, Bücher, Tonträger oder Sendungen auch im Zeitalter der Digitaltechnologie angemessen zu schützen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Neue Organisationsstatute: Die Regierung hat das neue Organisationsstatut des "Gemeindeverbandes für das regionale Alters- und Pflegeheim Lindhof" mit Sitz in Churwalden sowie dasjenige der "Azienda forestale e lavori pubblici Sottoporta" der Gemeinden Bondo, Castasegna und Soglio genehmigt.
- Arosa, San Vittore und Vicosoprano: Die teilrevidierten Gemeindeverfassungen sind genehmigt worden. Grund für die Teilrevision in Arosa ist die Umwandlung der Arosa Energie AG in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. In San Vittore wird die dreimonatige Karenzfrist für die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts der Niedergelassenen aufgehoben und in Vicosoprano ist die Amtsdauer des Gemeinderates auf drei Jahre festgelegt worden; zwei Mal können die Mitglieder wieder gewählt werden.
- Sils i.D.: Das Tempo auf der Domleschgerstrasse ausgangs Dorfkern bis zur Albulabrücke wird von 60 km/h auf "50 generell" herabgesetzt. Im Gebiet der Schulhausstrasse wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
- St. Martin, Buseno: Die teilrevidierten Gemeindesteuergesetze sind genehmigt worden.
- St. Martin: Die neue Gemeindeverfassung ist genehmigt worden.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Caritas Schweiz: Die Regierung hat 9000 Franken gesprochen für das Integrationsprojekt "Dolmetschervermittlung im Kanton Graubünden". Damit wird eine Vermittlungsstelle unterstützt, die insbesondere für Fachpersonen oder Fachorganisationen im Kanton Graubünden Dolmetscherinnen und Dolmetscher vermittelt.
- Kulturförderung: 15'000 Franken hat die Regierung bewilligt für die Veröffentlichung der Arbeit "Das Veltlin und die Grafschaften Chiavenna und Bormio - Heraldische Dokumentation der Bündner Herrschaft 1512-1797" von Aluis Maissen, Rabius.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden