Die Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik (KWAS) hat
die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes des Kantons Graubünden,
welches in der Augustsession im Grossen Rat behandelt wird, in
Anwesenheit von Regierungsrat Martin Schmid vorberaten.
Die Teilrevision des Eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes verlangt
zwingend eine Anpassung des kantonalen Rechts, namentlich in Bezug auf
die Einbürgerungsabgaben. Gleichzeitig soll mit der Totalrevision des
kantonalen Bürgerrechtsgesetzes den seit der letzten Teilrevision
eingetretenen Neuerungen der Rechtsprechung sowie den aktuellen
Bedürfnissen in der Rechtspraxis Rechnung getragen werden.
Schwerpunkte der geplanten Revision bilden die
Eignungsvoraussetzungen, die Wohnsitzerfordernis und Wohnsitzdauer, die
Wiedereinbürgerung, der Verzicht auf den gesetzlichen
Bürgerrechtsverlust bei Einbürgerung, das rechtliche Gehör im
Einbürgerungsverfahren, die Rechtsmittel gegen Einbürgerungsentscheide
und der Datenschutz.
Kontrovers diskutiert wurden einige Bestimmungen zum
Gemeindebürgerrecht. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass in
Zukunft nicht mehr die Bürgergemeinden, sondern die politischen
Gemeinden für das Einbürgerungsverfahren zuständig sein sollen.
Allerdings soll die politische Gemeinde die Möglichkeit haben, die
entsprechenden Kompetenzen u.a. der Bürgergemeinde zu übertragen.
Im Übrigen folgte die Kommission mehrheitlich den Anträgen der
Regierung.
Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zuhanden des Grossen
Rates verabschiedet.
Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik