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Die grenzüberschreitende Kriminalität ist professioneller geworden und die Straftaten in den Grenzregionen nehmen zu. Die Regierung des Kantons Graubünden und das Schweizer Grenzwachtkorps haben beschlossen, im Grenzgebiet noch enger zusammenzuarbeiten. Die optimierte Synergienutzung zwischen der Kapo Graubünden und dem GWK bietet die Grundlage, mit den vorhandenen Ressourcen mehr Sicherheit zu "produzieren".

Die Regierung des Kantons Graubünden und der Oberzolldirektor haben eine Vereinbarung zwischen der Kantonspolizei Graubünden und dem Grenzwachtkorps über die gegenseitige Zusammenarbeit unterzeichnet. Der Kanton Graubünden ermächtigt mit dieser Vereinbarung die Grenzwachtorgane, in seinem Auftrag bestimmte polizeiliche Vorfälle im Grenzgebiet selbständig zu bearbeiten. Die Vereinbarung fördert die Durchführung von gemeinsamen Aktionen und dient als Basis für eine unkomplizierte und rasche gegenseitige Unterstützung und Hilfeleistung bei besonderen Vorkommnissen, wo ein rascher und effizienter Mitteleinsatz nach Massgabe der Zweckmässigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Durch die Vereinfachung der Abläufe und die Nutzung von Synergien sollen beide Parteien personelle Ressourcen für den Einsatz bei ihren jeweiligen Kernaufgaben gewinnen.

Die Zusammenarbeit betrifft schwergewichtig die Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung sowie die Verfolgung bestimmter Delikte gegen das Waffen-, Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsgesetz und das Ausländerrecht. Das Grenzwachtkorps hat die Kompetenz erhalten, in bestimmten Fällen Verzeigungen vorzunehmen, Ordnungsbussen auszustellen und Kautionen einzuziehen. Mit der neuen Vereinbarung wird die Schweizer Grenzwache insbesondere Formalitäten in eigener Zuständigkeit erledigen können, bei denen zuvor die Polizei zugezogen werden musste.

Durch das Wegfallen, der Anfahrtswege an die Grenze für Bagatellfälle, gewinnt die Kantonspolizei Graubünden personelle Mittel für die polizeiliche Grundversorgung. Der entstehende Mehraufwand für das Grenzwachtkorps wird durch Zeitgewinn kompensiert. Dadurch werden auch die Behandlungszeiten an der Grenze bedeutend reduziert. In finanzieller Hinsicht ist die Umsetzung der Vereinbarung für beide Partner kostenneutral.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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