Die grenzüberschreitende Kriminalität ist professioneller geworden
und die Straftaten in den Grenzregionen nehmen zu. Die Regierung des
Kantons Graubünden und das Schweizer Grenzwachtkorps haben beschlossen,
im Grenzgebiet noch enger zusammenzuarbeiten. Die optimierte
Synergienutzung zwischen der Kapo Graubünden und dem GWK bietet die
Grundlage, mit den vorhandenen Ressourcen mehr Sicherheit zu
"produzieren".
Die Regierung des Kantons Graubünden und der Oberzolldirektor haben
eine Vereinbarung zwischen der Kantonspolizei Graubünden und dem
Grenzwachtkorps über die gegenseitige Zusammenarbeit unterzeichnet. Der
Kanton Graubünden ermächtigt mit dieser Vereinbarung die
Grenzwachtorgane, in seinem Auftrag bestimmte polizeiliche Vorfälle im
Grenzgebiet selbständig zu bearbeiten. Die Vereinbarung fördert die
Durchführung von gemeinsamen Aktionen und dient als Basis für eine
unkomplizierte und rasche gegenseitige Unterstützung und Hilfeleistung
bei besonderen Vorkommnissen, wo ein rascher und effizienter
Mitteleinsatz nach Massgabe der Zweckmässigkeit von entscheidender
Bedeutung ist. Durch die Vereinfachung der Abläufe und die Nutzung von
Synergien sollen beide Parteien personelle Ressourcen für den Einsatz
bei ihren jeweiligen Kernaufgaben gewinnen.
Die Zusammenarbeit betrifft schwergewichtig die Personen-, Sach- und
Fahrzeugfahndung sowie die Verfolgung bestimmter Delikte gegen das
Waffen-, Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsgesetz und das
Ausländerrecht. Das Grenzwachtkorps hat die Kompetenz erhalten, in
bestimmten Fällen Verzeigungen vorzunehmen, Ordnungsbussen auszustellen
und Kautionen einzuziehen. Mit der neuen Vereinbarung wird die Schweizer
Grenzwache insbesondere Formalitäten in eigener Zuständigkeit erledigen
können, bei denen zuvor die Polizei zugezogen werden musste.
Durch das Wegfallen, der Anfahrtswege an die Grenze für
Bagatellfälle, gewinnt die Kantonspolizei Graubünden personelle Mittel
für die polizeiliche Grundversorgung. Der entstehende Mehraufwand für
das Grenzwachtkorps wird durch Zeitgewinn kompensiert. Dadurch werden
auch die Behandlungszeiten an der Grenze bedeutend reduziert. In
finanzieller Hinsicht ist die Umsetzung der Vereinbarung für beide
Partner kostenneutral.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden