Die Bündner Regierung steht hinter dem Vorhaben des Instituts für
berufliche Weiterbildung (IbW) in Chur, auf dem Areal der ehemaligen
SBB-Hauptwerkstätte beim Bahnhof von den SBB einen Neubau zu erwerben.
Sie hat das entsprechende Vorprojekt des Architektenteams Büro B,
Architekten und Planer AG, Bern, genehmigt. Weiter stellt sie dem IbW
für den Erwerb des Neubaus einen Kantonsbeitrag von 4'545'500 Franken in
Aussicht. Der Betrag entspricht 50 Prozent der anrechenbaren
Investitionskosten von 9'091'000 Franken. Die definitive
Beitragszusicherung erfolgt aufgrund des definitiven Bauprojektes.
Voraussetzung für eine Subventionierung durch den Kanton bildet ferner
eine Beitragsleistung des Bundes in der Grössenordnung von drei
Millionen Franken. Der Baubeitrag soll in das Budget 2006 des Kantons
Graubünden und in den Finanzplan 2007-2010 aufgenommen werden. Darüber
entscheidet der Grosse Rat. Mit dem Erwerb des Neubaus soll die bisher
an der Ringstrasse in Chur beheimatete Höhere Fachschule ihr Angebot
weiter ausbauen und ihre Zukunft sichern.
Kein kantonaler Nutzungsplan als Massnahme gegen Zweitwohnungsbau
im Oberengadin
Für die Regierung sind die Voraussetzungen für einen kantonalen
Nutzungsplan zum Sachbereich Zweitwohnungsbau im Oberengadin nicht
erfüllt. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf das Anfang Juli
veröffentlichte Schreiben der Stiftung Terrafina. Darin hatte die
Stiftung ihrer Sorge um eine zeitgerechte Umsetzung der am 5. Juni 2005
von den Oberengadiner Gemeinden angenommenen Kreisinitiative zur
Beschränkung des Zweitwohnungsbaus Ausdruck gegeben und Sofortmassnahmen
durch den Kanton gefordert. Namentlich war die Regierung aufgefordert
worden, im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung, respektive einer
kantonalen Planungszone gemäss neuem kantonalen Raumplanungsgesetz
(nKRG), eine provisorische Verteilung der Zweitwohnungskontingente auf
die Oberengadiner Gemeinden vorzunehmen.
Aus der Sicht der Regierung besteht aber kein Raum für eine
entsprechende kantonale Planungszone. Ebenso wenig wären nach dem
gegenwärtigen Stand der Dinge die Voraussetzungen für eine
aufsichtsrechtliche Ersatzordnung gegeben. Sowohl auf Ebene Region, als
auch auf Ebene Gemeinden sind nach Einschätzung der Regierung durchaus
Bestrebungen im Gange, den Anforderungen und Zielvorgaben der
Kreisinitiative mit eigenen Massnahmen Rechnung zu tragen. Dazu kommt,
dass sich der Grosse Rat im Rahmen der Beratung des nKRG dafür
ausgesprochen hatte, den Gemeinden in Bezug auf die Regelung des
Zweitwohnungsbaus einen Entscheidungsspielraum zu belassen.
Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank tritt in
Kraft
Am 27. Juli 2005 ist die Referendumsfrist für das Gesetz über die
Graubündner Kantonalbank vom 18. April 2005 ungenutzt abgelaufen. Die
Regierung hat beschlossen, das Gesetz auf den
1. August 2005 in Kraft zu setzen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Celerina: In Celerina/Schlarigna wird die Höchstgeschwindigkeit
flächendeckend auf
30 Stundenkilometer beschränkt. In die Tempo-30-Zone einbezogen werden
mehrere Kantonsstrassenabschnitte wie die nördliche Dorfeinfahrt Via
Maistra, die südwestliche Dorfeinfahrt Via Maistra und die Dorfeinfahrt
Umfahrungsstrasse.
- Degen: Der Gemeinde Degen wird an die Sanierung und den Ausbau der
Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von pauschal 66'000 Franken
zugesichert.
- Duvin: An die als beitragsberechtigt anerkannten Baukosten der
Wasserversorgung werden der Gemeinde Duvin Beiträge von insgesamt 23'636
Franken zugesichert.
- Flerden: Die Regierung genehmigt den Zonenplan "1:1000 Pro Tgä".
- Furna: Der Gemeinde Furna erhält für den Ausbau der
Wasserversorgungsanlage im Gebiet "Hinder- und Usserbärg" einen Beitrag
von 278'604 Franken. Das entspricht 21.3 Prozent der anrechenbaren
Baukosten von 1'308'000 Franken.
- Haldenstein: Der Zonen- und Generelle Gestaltungsplan "1:1000
Änderung Parzellen 342/343" wird genehmigt.
- Küblis: Die Regierung genehmigt das von der Rätia Energie Klosters
AG eingereichte Projekt betreffend die Optimierung des Nutzvolumens des
Ausgleichbeckens Pläviggin unter Auflagen.
- Präz: Das Projekt für die Korrektion und Verbreiterung der
Äusseren Heinzenbergstrasse zwischen der Abzweigung Lescha und Präz wird
unter Auflagen genehmigt.
- Rueun: Der Gemeinde Rueun wird zur Erneuerung und zum Ausbau der
Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von pauschal 65'000 Franken gewährt.
- Seewis: Das neue Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan für
die Quellen auf Seewiser Gemeindegebiet werden von der Regierung
genehmigt.
- Suraua: Der Gemeinde Suraua wird von der Regierung an die
Baukosten der Wasserversorgungsanlage mit Kleinkraftwerk ein Beitrag von
97'356 Franken gewährt.
- Trun: Die Teilrevision des Gemeindesteuergesetzes wird genehmigt.
- Urmein: Der Zonenplan "1:500 Teilrevision Palö" wird genehmigt.
- Zizers: Die Regierung genehmigt den Ausbau des Radwegabschnittes
von der Tennishalle Fünf Dörfer bis zur Badgumpe auf einer Länge von 520
Metern. An die Kosten des Ausbaus wird ein maximaler Kantonsbeitrag von
55'000 Franken gesprochen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn: Die Regierung genehmigt einen Kantonsbeitrag an
die Rhätische Bahn (RhB) von 630'000 Franken. Die Mittel dienen der
Erneuerung der Stationsanlage Miralago auf der Berninalinie in der
Gesamthöhe von 3'500'000 Franken.
- Abwasserverband Oberengadin: Dem Abwasserverband Oberengadin und
den Gemeinden Bever und Samedan wird als Ersatzmassnahme für die
Erweiterung der Kläranlagen Staz und Sax für die "Transportleitung
Bever-S-chanf EKW Kanal" ein Beitrag von höchstens 1'085'659 Franken
zugesichert.
- Bewässerungsgenossenschaft Scuol: Die Regierung entspricht dem
Subventionsgesuch der Bewässerungsgenossenschaft Scuol und spricht für
die Bachwasserfassung Clozza einen Kantonsbeitrag von maximal 24'150
Franken.
- Stiftung "Pro Bartgeier": An die Stiftung "Pro Bartgeier" wird in
den Jahren 2005, 2006, 2007 für das Projekt "Wiederansiedlung des
Bartgeiers im Alpenraum" ein Beitrag von insgesamt maximal 30'000
Franken ausgerichtet.
- Verein Wintersport-Museum Davos. Der Verein Wintersport-Museum
Davos erhält gemäss Regierungsbeschluss für die Inventarisierung der neu
eingegangenen Objekte eine einmalige Unterstützung in der Höhe von
maximal 11'000 Franken.
- Budo Disentis: Der Verein Budo Disentis erhält für den Umbau
seines Trainingslokals aus dem Sport-Fonds einen Beitrag von Maximum
13'700 Franken.
- Mezzaselver 10-Meter-Schützen: Die Regierung spricht den
Mezzaselver 10-Meter-Schützen aus dem Sportfonds einen Beitrag von
höchstens 5'700 Franken zur Anschaffung von fünf elektronischen
Trefferanzeigen zu.
Strassenprojekte
- Die Regierung hat insgesamt rund 3,5 Millionen Franken für den Bau
und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 San Bernardino Nord - Thusis
- A13 Soazza - San-Bernardino-Tunnel Süd
- Engadinerstrasse S-chanf - Brail
- Obersaxerstrasse
- Engadinerstrasse Spissermühle - Samnaun
- Umfahrung Flims
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden