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Die Regierung hat die Vernehmlassung zu den kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger eröffnet. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes (http://www.jpsd.gr.ch) eingesehen und heruntergeladen werden. Interessierte Kreise sind eingeladen, bis zum 14. Oktober 2005 ihre Stellungnahmen einzureichen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat im Jahre 2005 die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe revidiert. Diese Revision erfolgte nicht zuletzt auf Druck der Kantone, welche sich mit steigenden Fallzahlen und immer knapper werdenden Ressourcen konfrontiert sehen. Gemäss dem erläuternden Bericht zu den Ausführungsbestimmungen wird mit den Richtlinien beabsichtigt, die Existenz zu sichern, die finanziellen Anreize zu stärken, die Integration zu fördern und Missbräuche zu bekämpfen. Konkret beinhalten die Neuerungen die Neufestlegung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt, die Einführung eines Einkommensfreibetrages für Erwerbstätige, die Einführung einer Integrationszulage für Nichterwerbstätige sowie die Erweiterung der Sanktionen und Missbrauchsbekämpfung.

Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung über die "Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung"
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des Bundes zur "Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung". Bestandteil dieses Projektes ist die Schaffung einer Kontrollkommission. Aufgabe dieser Kommission soll es sein, in jenen Fällen tätig zu werden, in denen die kantonale Gesetzgebung oder Praxis den im Kanton steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Personen steuerliche Vorteile einräumt, die mit dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) nicht vereinbar sind. Trotz der positiven Haltung der Regierung weist sie auf verschiedene problematische Aspekte hin, so auf die Tatsache, dass dem Bund durch die paritätische Zusammensetzung der Kommission ein zu starkes Gewicht zukommt. Diese Kommission muss nach Auffassung der Regierung zu mindestens zwei Dritteln aus Kantonsvertretern bestehen. Zudem verweist sie auf den Umstand, dass als Folge der zahlreichen Regelungen, welche die Kantone in ihr kantonales Recht aufnehmen, nicht alle auf ihre Übereinstimmung mit dem StHG überprüft werden können.

Aus Gemeinden und Regionen
- Samedan, Ramosch: Die Regierung hat beschlossen, die amtlichen Vermessungen der Gemeinden ins Vermessungsprogramm 2005 aufzunehmen.
- Schiers: Der Teilzonenplan 1:1'000 Evangelische Mittelschule Nord vom 1. Juli 2005 wird genehmigt.
- Peist: Für die Ergänzung der Wasserversorgung wird ein Kantonsbeitrag von maximal 26'600 Franken zugesichert.
- Siat: Die Regierung gewährt für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgung einen Beitrag von maximal 57'000 Franken.
- Medels i.Rh.: Für die Sanierung der Wasserversorgung wird ein Kantonsbeitrag von maximal 35'700 Franken gewährt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn (RhB): Die Regierung genehmigt Investitionsbeiträge an die RhB von insgesamt 5'240'000 Franken. Die Mittel dienen dem Neubau des Saastunnels auf der Prättigauerlinie, der Erneuerung der Stationsanlage Alp Grüm auf der Berninalinie, der Erneuerung der Stationsanlage Untervaz inklusive Doppelspurabschnitt Seite Trimmis sowie der Sanierung des Langwieserviadukts auf der Arosalinie. Für die Erstellung der neuen RhB-Haltestelle Chur-Wiesental wird zusätzlich ein Kantonsbeitrag von 273'000 Franken gewährt.
- Lia Rumantscha: Für die Bereitstellung neuer Lehrmittel im Rahmen des Projekts "Rumantsch Grischun in der Schule" gewährt die Regierung insgesamt 61'000 Franken.
- SRG idée suisse Ostschweiz: An das Jubiläumsprojekt "75 Jahre Ostschweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft" wird ein einmaliger Beitrag von maximal 5'250 Franken ausgerichtet.

Strassenprojekte
- Die Regierung hat insgesamt rund 2,1 Millionen Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- A13/H13 Pian San Giacomo - Malabarba
- A13 San Bernardino, Tunnel Nord - Reichenau

Personelles
- Rico Nussbaumer, zurzeit in Chur, wird Chef des Bezirkstiefbauamts 5, mit Arbeitsort Davos.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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