Die Regierung hat die Vernehmlassung zu den kantonalen
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger
eröffnet. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des
Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes (http://www.jpsd.gr.ch)
eingesehen und heruntergeladen werden. Interessierte Kreise sind
eingeladen, bis zum 14. Oktober 2005 ihre Stellungnahmen einzureichen.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat im Jahre 2005
die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe
revidiert. Diese Revision erfolgte nicht zuletzt auf Druck der Kantone,
welche sich mit steigenden Fallzahlen und immer knapper werdenden
Ressourcen konfrontiert sehen. Gemäss dem erläuternden Bericht zu den
Ausführungsbestimmungen wird mit den Richtlinien beabsichtigt, die
Existenz zu sichern, die finanziellen Anreize zu stärken, die
Integration zu fördern und Missbräuche zu bekämpfen. Konkret beinhalten
die Neuerungen die Neufestlegung des Grundbedarfs für den
Lebensunterhalt, die Einführung eines Einkommensfreibetrages für
Erwerbstätige, die Einführung einer Integrationszulage für
Nichterwerbstätige sowie die Erweiterung der Sanktionen und
Missbrauchsbekämpfung.
Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung über die "Um- und
Durchsetzung der Steuerharmonisierung"
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung
des Bundes zur "Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung".
Bestandteil dieses Projektes ist die Schaffung einer Kontrollkommission.
Aufgabe dieser Kommission soll es sein, in jenen Fällen tätig zu werden,
in denen die kantonale Gesetzgebung oder Praxis den im Kanton
steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Personen steuerliche
Vorteile einräumt, die mit dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) nicht
vereinbar sind. Trotz der positiven Haltung der Regierung weist sie auf
verschiedene problematische Aspekte hin, so auf die Tatsache, dass dem
Bund durch die paritätische Zusammensetzung der Kommission ein zu
starkes Gewicht zukommt. Diese Kommission muss nach Auffassung der
Regierung zu mindestens zwei Dritteln aus Kantonsvertretern bestehen.
Zudem verweist sie auf den Umstand, dass als Folge der zahlreichen
Regelungen, welche die Kantone in ihr kantonales Recht aufnehmen, nicht
alle auf ihre Übereinstimmung mit dem StHG überprüft werden können.
Aus Gemeinden und Regionen
- Samedan, Ramosch: Die Regierung hat beschlossen, die amtlichen
Vermessungen der Gemeinden ins Vermessungsprogramm 2005 aufzunehmen.
- Schiers: Der Teilzonenplan 1:1'000 Evangelische Mittelschule Nord
vom 1. Juli 2005 wird genehmigt.
- Peist: Für die Ergänzung der Wasserversorgung wird ein
Kantonsbeitrag von maximal 26'600 Franken zugesichert.
- Siat: Die Regierung gewährt für die Sanierung und den Ausbau der
Wasserversorgung einen Beitrag von maximal 57'000 Franken.
- Medels i.Rh.: Für die Sanierung der Wasserversorgung wird ein
Kantonsbeitrag von maximal 35'700 Franken gewährt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn (RhB): Die Regierung genehmigt Investitionsbeiträge
an die RhB von insgesamt 5'240'000 Franken. Die Mittel dienen dem Neubau
des Saastunnels auf der Prättigauerlinie, der Erneuerung der
Stationsanlage Alp Grüm auf der Berninalinie, der Erneuerung der
Stationsanlage Untervaz inklusive Doppelspurabschnitt Seite Trimmis
sowie der Sanierung des Langwieserviadukts auf der Arosalinie. Für die
Erstellung der neuen RhB-Haltestelle Chur-Wiesental wird zusätzlich ein
Kantonsbeitrag von 273'000 Franken gewährt.
- Lia Rumantscha: Für die Bereitstellung neuer Lehrmittel im Rahmen
des Projekts "Rumantsch Grischun in der Schule" gewährt die Regierung
insgesamt 61'000 Franken.
- SRG idée suisse Ostschweiz: An das Jubiläumsprojekt "75 Jahre
Ostschweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft" wird ein einmaliger
Beitrag von maximal 5'250 Franken ausgerichtet.
Strassenprojekte
- Die Regierung hat insgesamt rund 2,1 Millionen Franken für den Bau
und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- A13/H13 Pian San Giacomo - Malabarba
- A13 San Bernardino, Tunnel Nord - Reichenau
Personelles
- Rico Nussbaumer, zurzeit in Chur, wird Chef des Bezirkstiefbauamts
5, mit Arbeitsort Davos.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden