Die grossrätliche Vorberatungskommission hat die Botschaft der Regierung betreffend den Beitritt des Kantons Graubünden zur Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vorberaten. An der Kommissionssitzung, die vom Präsidenten Peter Wettstein geleitet wurde, hat auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf teilgenommen.
Wie es in der Botschaft der Regierung heisst, sind die Anforderungen an die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in den letzten Jahren sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht - Höhe der beaufsichtigten Vermögen - ganz erheblich gestiegen. Sowohl die Probleme als auch die gesetzlichen Regelungen sind erheblich komplexer geworden. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat eine Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge" eingesetzt. In ihrem Bericht plädierte die Kommission für eine dezentrale Lösung mit rechtlich, finanziell und administrativ selbständigen regionalen Aufsichtsbehörden. Dazu sollen sich die Kantone auf der Basis von Konkordaten beziehungsweise Interkantonalen Vereinbarungen zu Aufsichtsregionen zusammenschliessen.
Gestützt auf die Arbeiten einer gemeinsamen Projektgruppe legen die Regierungen der Kantone Glarus, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau den Entwurf einer Interkantonalen Vereinbarung vor, mit der die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen einer von den Vereinbarungskantonen gemeinsam getragenen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Sitz in St. Gallen übertragen werden soll. Von der Möglichkeit zusätzlich auch die Aufsicht über die klassischen Stiftungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht zu übertragen macht der Kanton Graubünden, im Gegensatz zu den Kantonen St. Gallen und Thurgau, allenfalls noch Glarus, wegen des stiftungsfreundlichen Klimas und wegen der hohen Anzahl, vorläufig keinen Gebrauch.
Zusammen mit der Regierung ist auch die Vorberatungskommission überzeugt, dass sich mit einer Konzipierung eines regionalen Kompetenzzentrums das hochspezialisierte betriebswirtschaftliche, juristische und vorsorgespezifische Fachwissen optimal bündeln lässt und dass dadurch den wachsenden Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit Rechnung getragen werden kann. So erwartet auch die Vorberatungskommission eine Steigerung der Professionalität und der fachlichen Qualität der Aufsicht und damit nicht zuletzt auch ein geringeres Haftungsrisiko.
In den Ostschweizer Kantonen Glarus, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau werden (Stichtag: 31. Dezember 2004) immerhin 890 Vorsorgeeinrichtungen mit 33.142 Milliarden Franken Vermögen beaufsichtigt. Im Kanton Graubünden waren es per 31. Dezember 2004 110 Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit einem Gesamtvermögen von 3.3 Milliarden Franken sowie 300 klassische Stiftungen mit einem Volumen von einer Milliarde Franken. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ist per 1. Januar 2008 geplant.
Nachdem die Prüfung von Alternativen keine besseren Lösungen aufgezeigt hat, stellt sich die Vorberatungskommission einstimmig hinter die Vorlage der Regierung und verabschiedet dieses Geschäft zuhanden der Augustsession 2006 des Grossen Rates.
Gremium: Vorberatungskommission Beitritt des Kantons Graubünden zur Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
Quelle: dt Vorberatungskommission Beitritt des Kantons Graubünden zur Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht