Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Das geltende Steuergesetz soll revidiert werden. Hauptpunkte der Teilrevision sind Steuerentlastungen für die juristischen Personen, für die Ehegatten und die Familien sowie die Befreiung der direkten Nachkommen von der Nachlasssteuer.
Die Bündner Regierung hat die Botschaft über eine umfassende Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes verabschiedet. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Oktobersession beraten. Im Zentrum der Vorlage stehen Investitionen in den Steuerstandort Graubünden und Steuerentlastungen zu Gunsten von Ehepaaren und Familien.
Die gesamtschweizerisch höchste Steuerbelastung der juristischen Personen (Aktiengesellschaften, etc.) soll deutlich reduziert werden. Das Maximum der Gewinnsteuer wird halbiert und neu auf 7.5 Prozent festgelegt und die Sonderabgabe auf dem Kapital wird aufgehoben. Diese Korrekturen sind notwendig, um bestehende Arbeitsplätze in Graubünden zu erhalten und neue Investitionen zu erleichtern. Damit wird nicht etwa der interkantonale Steuerwettbewerb weiter angeheizt, sondern lediglich ein heute bestehender Wettbewerbsnachteil ausgeglichen.
Auch den natürlichen Personen können umfassende Steuerentlastungen gewährt werden. Neben den Ehegatten und den Steuerpflichtigen mit Kindern sollen dabei insbesondere auch Personen mit sehr tiefem Einkommen entlastet werden. Das Teilsplitting mit einem Divisor von 1.9 bewirkt eine angemessene Entlastung der Ehegatten gegenüber den Alleinstehenden. Der Familienabzug kann damit gestrichen und der Zweiverdienerabzug stark reduziert werden.
Steuerpflichtige mit Kindern werden durch eine spürbare Erhöhung der Kinderabzüge entlastet. Der heutige Kinderabzug von 3'400 Franken wird für Kinder im Vorschulalter auf 5'000 Franken und für die älteren Kinder auf 8'000 Franken erhöht. Für Kinder, die sich während der Woche an einem auswärtigen Ausbildungsort aufhalten, beträgt der Kinderabzug neu 14'000 Franken. Zudem wird der Abzug für die effektiven Kosten der Kinderbetreuung erhöht und auf maximal 6'000 Franken festgelegt.
Mit der Streichung der Sonderabgabe auf dem Vermögen sowie der Befreiung der direkten Nachkommen von der Nachlass- und Schenkungssteuer können interkantonale Standortnachteile beseitigt werden, womit der Wegzug von vermögenden Steuerpflichtigen verhindert werden soll.
Mit Bezug auf die Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft soll der Steuerpflichtige neu für jede Steuerperiode und jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der effektiven Kosten und einem Pauschalabzug wählen können (sogenannte Wechselpauschale).
Der Eigenmietwert kann dort, wo er im Verhältnis zu den Bareinkünften einen hohen Betrag ausmacht, zu Liquiditätsproblemen führen. Davon betroffen sind vor allem Rentner, die in einem grossen Eigenheim leben und nur über geringe Einkünfte verfügen. Für diese Fälle soll die Höhe des Eigenmietwertes begrenzt werden.
Die verschiedenen Massnahmen werden für Kanton, Gemeinden und Kirchen Mindereinnahmen zur Folge haben. Diese werden für den Kanton rund 87 Millionen Franken und für die Gemeinden (inkl. Kirchgemeinden) rund 58 Millionen Franken betragen. Die Regierung ist überzeugt, dass diese Teilrevision notwendig ist, wenn Graubünden interkantonal als Wirtschaftsstandort und auch als Wohnort wieder konkurrenzfähig werden will.

Auskunftsperson:
Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin Finanz- und Militärdepartement, Telefon 081 257 32 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel