In Graubünden soll zum Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen
das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen verboten
werden. Das Rauchen soll im Sinne einer Ausnahme nur noch in separaten
Raucherräumen möglich sein. Dies sieht der Entwurf der Teilrevision des
Gesundheitsgesetzes vor, den die Bündner Regierung zur Vernehmlassung
freigegeben hat.
Passivrauchen stellt in verschiedener Hinsicht eine Gefahr für die
Gesundheit dar. Bis heute fehlen auf kantonaler Ebene die
Gesetzesbestimmungen, die der Bevölkerung einen Schutz vor dem
Passivrauchen gewähren. Mit der vorliegenden Teilrevision des
Gesundheitsgesetzes soll nun diese Lücke geschlossen werden.
Verboten werden soll das Rauchen in öffentlich zugänglichen
geschlossenen Räumen, das heisst auch in Gastwirtschaftsbetrieben,
soweit es nicht in separaten Räumen für Raucher erfolgt. Ein in dieser
Art ausgestaltetes Rauchverbot hält die Regierung für zulässig und
verhältnismässig. Weil durch getrennte Räume für Raucher und
Nichtraucher oder Raucherplätze im Freien der Schutz der Nichtraucher
vor dem Passivrauchen gewährleistet werden kann, wäre ein vollständiges
Rauchverbot nicht verhältnismässig. Die Schaffung beziehungsweise
Ausscheidung von separaten Räumen, in denen das Rauchen im Gegensatz zu
den übrigen Räumen gestattet ist, bildet eine wirksame Lösung zum Schutz
der Nichtraucher vor dem Passivrauchen in öffentlich zugänglichen
Räumen.
Aus Präventionsgründen generell verboten werden soll dagegen das
Rauchen im Innen- und Aussenbereich von Schulen und Sportanlagen sowie
von Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche. Dieses
Rauchverbot kann von den Gemeinden nur ausnahmsweise für
Veranstaltungen, die sich überwiegend an Erwachsene richten, aufgehoben
werden, sofern das Rauchen in separaten Räumen oder an definierten Orten
im Aussenbereich stattfindet.
Die Teilrevision beinhaltet daneben weitere Neuerungen und
Präzisierungen der heutigen Praxis. So sollen die Umstände, bei denen
Ärzte ohne Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke zur
Medikamentenabgabe berechtigt sind, neu und vollzugstauglicher
umschrieben werden. Damit soll die Überprüfung der Selbstdispensation
der Ärzte mit einem administrativ vertretbaren Aufwand durchgeführt
werden können. Ferner wird in der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes
auch für die privaten Spitäler eine Aufnahmepflicht eingeführt, die sie
wie die öffentlichen Spitäler zur Aufnahme von kranken und verunfallten
Patienten auch ohne ärztliche Überweisung verpflichtet. Schliesslich
sollen im Sinne einer Gleichbehandlung mit den privaten Spitälern und
Kliniken die öffentlichen Spitäler ebenfalls einer Bewilligungspflicht
unterstellt werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch
einsehbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. November 2006.
Aus Gemeinden und Regionen
- Domat/Ems: Das Projekt Waldweg "Ranasca" der Gemeinde Domat/Ems
wird genehmigt.
- Avers: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 "Cröt"
der Gemeinde Avers vom 2. Juni 2006 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Musikgesellschaft Innerdomleschg: Der Musikgesellschaft
Innerdomleschg wird für eine Neu-Uniformierung ein Beitrag von maximal
9'000 Franken zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 7'972'000 Franken für den Bau und die
Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Umbau Anschluss Zizers
- A13 Nationalstrasse: Lärmsanierung Chur Nord
- A13 Soazza - Reichenau, A28 Landquart - Klosters/Selfranga,
Oberalpstrasse: diverse Tunnelprojekte (Elektroanlagen)
- Oberalpstrasse: Umfahrung Flims
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Bonaduz - Ilanz,
Carreratobelbrücke
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden