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In Graubünden soll zum Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen verboten werden. Das Rauchen soll im Sinne einer Ausnahme nur noch in separaten Raucherräumen möglich sein. Dies sieht der Entwurf der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vor, den die Bündner Regierung zur Vernehmlassung freigegeben hat.
Passivrauchen stellt in verschiedener Hinsicht eine Gefahr für die Gesundheit dar. Bis heute fehlen auf kantonaler Ebene die Gesetzesbestimmungen, die der Bevölkerung einen Schutz vor dem Passivrauchen gewähren. Mit der vorliegenden Teilrevision des Gesundheitsgesetzes soll nun diese Lücke geschlossen werden.
Verboten werden soll das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, das heisst auch in Gastwirtschaftsbetrieben, soweit es nicht in separaten Räumen für Raucher erfolgt. Ein in dieser Art ausgestaltetes Rauchverbot hält die Regierung für zulässig und verhältnismässig. Weil durch getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher oder Raucherplätze im Freien der Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen gewährleistet werden kann, wäre ein vollständiges Rauchverbot nicht verhältnismässig. Die Schaffung beziehungsweise Ausscheidung von separaten Räumen, in denen das Rauchen im Gegensatz zu den übrigen Räumen gestattet ist, bildet eine wirksame Lösung zum Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen in öffentlich zugänglichen Räumen.
Aus Präventionsgründen generell verboten werden soll dagegen das Rauchen im Innen- und Aussenbereich von Schulen und Sportanlagen sowie von Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche. Dieses Rauchverbot kann von den Gemeinden nur ausnahmsweise für Veranstaltungen, die sich überwiegend an Erwachsene richten, aufgehoben werden, sofern das Rauchen in separaten Räumen oder an definierten Orten im Aussenbereich stattfindet.
Die Teilrevision beinhaltet daneben weitere Neuerungen und Präzisierungen der heutigen Praxis. So sollen die Umstände, bei denen Ärzte ohne Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke zur Medikamentenabgabe berechtigt sind, neu und vollzugstauglicher umschrieben werden. Damit soll die Überprüfung der Selbstdispensation der Ärzte mit einem administrativ vertretbaren Aufwand durchgeführt werden können. Ferner wird in der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes auch für die privaten Spitäler eine Aufnahmepflicht eingeführt, die sie wie die öffentlichen Spitäler zur Aufnahme von kranken und verunfallten Patienten auch ohne ärztliche Überweisung verpflichtet. Schliesslich sollen im Sinne einer Gleichbehandlung mit den privaten Spitälern und Kliniken die öffentlichen Spitäler ebenfalls einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch einsehbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. November 2006.

Aus Gemeinden und Regionen
- Domat/Ems: Das Projekt Waldweg "Ranasca" der Gemeinde Domat/Ems wird genehmigt.
- Avers: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 "Cröt" der Gemeinde Avers vom 2. Juni 2006 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Musikgesellschaft Innerdomleschg: Der Musikgesellschaft Innerdomleschg wird für eine Neu-Uniformierung ein Beitrag von maximal 9'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 7'972'000 Franken für den Bau und die Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Umbau Anschluss Zizers
- A13 Nationalstrasse: Lärmsanierung Chur Nord
- A13 Soazza - Reichenau, A28 Landquart - Klosters/Selfranga, Oberalpstrasse: diverse Tunnelprojekte (Elektroanlagen)
- Oberalpstrasse: Umfahrung Flims
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Bonaduz - Ilanz, Carreratobelbrücke

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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