Im Kanton Graubünden soll die Finanzierung der Dienste im Bereich
der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex), der Mütter- und
Väterberatung und der Alters- und Pflegeheime eine neue gesetzliche
Grundlage erhalten. Dies sieht der Entwurf für eine Teilrevision des
Krankenpflegegesetzes vor, den die Bündner Regierung für die
Vernehmlassung freigegeben hat.
Aufgrund der mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verbundenen Änderungen
drängt sich insbesondere eine Neuregelung der Spitex-Finanzierung auf.
Die bisher an die Spitex-Dienste bezahlten Bundesbeiträge werden
zukünftig entfallen. Mit den vorgeschlagenen neuen
Finanzierungsregelungen in den Bereichen der Spitex, der Mütter- und
Väterberatung und der Alters- und Pflegeheime werden die Gemeinden
insgesamt mit rund 2.6 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
Gleichzeitig wird der Kanton mit rund 2.5 Millionen Franken mehr
belastet. Die Mehrkosten für den Kanton können durch die mit der
Einführung der NFA verbundenen Änderungen der Finanzströme
voraussichtlich kompensiert werden.
Den Spitex-Diensten wird die öffentliche Hand insgesamt Beiträge in
etwa in der gleichen Grössenordnung ausrichten wie bisher. Um das im
Kanton erreichte gute Leistungs- und Betreuungsniveau bei den
Spitex-Diensten beibehalten zu können, sollen diese Beiträge nicht
reduziert werden. Die geltende Defizitfinanzierung wird durch ein
leistungsbezogenes Finanzierungssystem ersetzt, das wirtschaftlich
handelnde Spitex-Dienste belohnt. Diejenigen Spitex-Dienste, die ihre
Leistungen wirtschaftlich erbringen, sollen tendenziell höhere Beiträge
als heute erhalten. Die mit der NFA entfallenden Bundesbeiträge von 4.3
Millionen Franken werden aufgrund der von der Regierung vorgeschlagenen
Lösung grösstenteils vom Kanton übernommen. Damit unterstützt der Kanton
die Spitex-Dienste auch künftig im interkantonalen Vergleich
überdurschnittlich.
Auch im Bereich der Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen soll
die geltende Finanzierung, bei welcher die öffentliche Hand die
Wohnkosten der Heimbewohner vollständig subventioniert, geändert und
anderen Wohn- und Betreuungsformen wie etwa der Spitex angenähert
werden. Bei Neu- und Erweiterungsbauten leistet der Kanton und die
Gemeinden neu pauschale Beiträge pro Bett. Bei der Instandsetzung und
Erneuerung bestehender Bauten sollen die Investitionskosten neu
zukünftig zu rund 60 Prozent über die Tarifeinnahmen der Heimbewohner
sichergestellt werden. Mit dieser Änderung werden die Heimbewohner, die
keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, gegenüber heute
teilweise stärker belastet. Der Kanton und die Gemeinden werden um je
2.2 Millionen Franken entlastet. Durch die von den Alters- und
Pflegeheimen schon heute erzielten Betriebsgewinne wird mit den
geschaffenen Reserven aber nur eine geringe Erhöhung der Tagestaxen
notwendig sein.
Im Bereich der Mütter- und Väterberatung ergeben sich durch das neue
Finanzierungssystem insgesamt keine Kostenverschiebungen zwischen Kanton
und Gemeinden. Neu soll den beitragsberechtigten Diensten aber ein
Pauschalbeitrag ausgerichtet werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch
einsehbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2006.
Die Bündner Regierung vergibt den Bündner Kulturpreis 2006 an
Jacques Guidon
Der Bündner Kulturpreisträger 2006 heisst Jacques Guidon. Die Bündner
Regierung würdigt den leidenschaftlichen Einsatz Guidons für die
romanische Sprache und Kultur sowie seine Leistungen als bildender
Künstler, Theatermacher und Schriftsteller. Der Preis ist mit 20'000
Franken dotiert.
Einen Anerkennungspreis in der Höhe von 10'000 Franken spricht die
Regierung Giosch Albrecht, Britta Allgöwer, Liliana Brosi, Armin Caduff,
Adolf Collenberg, Gian Primo Falappi und Eckart Fritz-Schocher zu.
Giosch Albrecht erhält den Preis für seinen Einsatz für Menschen in
jeder Lebensphase als Begleiter, Psychotherapeut, Lehrer und
Schriftsteller sowie als Vermittler der Logotherapie und
Existenzanalyse. Britta Allgöwer wird für ihre naturwissenschaftliche
Forschungstätigkeit und ihre Leistungen beim Aufbau des Geographischen
Informationssystems des Schweizerischen Nationalparks ausgezeichnet.
Liliana Brosi erhält einen Anerkennungspreis für ihren unermüdlichen
Einsatz als Galeristin, Kunstvermittlerin und Kunstschaffende. Armin
Caduff wird in Anerkennung seines erfolgreichen Wirkens als Leiter der
Compagnia Rossini und als Förderer junger Gesangstalente mit einem Preis
gewürdigt. Adolf Collenberg wird für seine jahrzehntelange
Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Bündner Geschichte und für seinen
Einsatz für die romanische Sprache ausgezeichnet. Gian Primo Falappi
erhält den Preis für seine wichtige und qualifizierte Übersetzungsarbeit
zugunsten der Verbreitung der Geschichte und Kultur in der italienischen
Schweiz. Eckart Fritz-Schocher schliesslich wird für seine hervorragende
Tätigkeit als Schlagzeuger, Perkussionist und als Musikpädagoge geehrt.
Einen Förderpreis von je 7000 Franken erhalten: Remo Albert Alig,
bildender Künstler, Pascal Bergamin, Filmregisseur und Drehbuchautor,
Jacinta Candinas, bildende Künstlerin, Maria Victoria Haas, Sängerin,
Riccardo Lurati, Filmemacher, Werner Nigg, Tänzer, Alexandra Peterelli,
Sängerin, Ingrid Schütz, Sängerin und Seraina Maria Sievi,
Theaterregisseurin. Die Übergabe der Preise erfolgt im Rahmen einer
Feier, die am Freitag, 10. November, um 17.15 Uhr im Grossratssaal in
Chur stattfindet.
Pädagogische Hochschule neu mit Bachelor
Die Bündner Regierung hat eine neue Prüfungsverordnung für die
Pädagogische Hochschule erlassen. Die Verordnung regelt die definitive
Zulassung zum Studium, die Leistungsnachweise während des Studiums in
den Diplomstudiengängen zur Lehrperson für den Kindergarten oder für die
Primarschule sowie den Studienabschluss. Die Prüfungsverordnung dient
der Umsetzung der Erklärung von Bologna und sieht den Studienabschluss
mit einem Bachelor vor. Eine weitere wesentliche Neuerung liegt darin,
dass die Ausbildungsleistungen der Studierenden gemäss dem European
Credit Transfer and Accumulation System, ECTS, mit Kreditpunkten
bewertet werden.
Die neue Prüfungsverordnung ist notwendig, damit die
Ausbildungsabschlüsse der Pädagogischen Hochschule gesamtschweizerisch
anerkannt werden. Die Prüfungsverordnung ist abgestimmt auf die Vorgaben
des Reglements der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz über
die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe
und der Primarstufe.
Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung wird
in Amt für Landwirtschaft und Geoinformation umbenannt
Das Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung
(ALSV) wird auf den 1. Januar 2007 neu in "Amt für Landwirtschaft und
Geoinformation" (ALG) umbenannt. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen. Die Umbenennung, die im Rahmen der Reorganisation der
Kantonalen Verwaltung erfolgt, nimmt sinnvoll Bezug auf die Aufgaben und
den Tätigkeitsbereich des Amtes.
Regierung begrüsst Teilrevision von vier Verordnungen des
Chemikalienrechts
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene
Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts. Bei der
Teilrevision der Chemikalienverordnung, der Biozidprodukteverordnung und
der Verordnung über Gute Laborpraxis stehen Korrekturen und
Präzisierungen im Vordergrund, welche die Rechtssicherheit und auch die
Leserfreundlichkeit verbessern. Zudem wurde die Chemikalienverordnung an
die Entwicklung des EU-Rechts angepasst. Wie die Regierung in ihrer
Vernehmlassungsantwort schreibt, werden die vorgeschlagenen
Überarbeitungen und Anpassungen zur Rechtsicherheit beitragen und in
einigen Punkten auch das Schutzniveau erhöhen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Igis: Der Gemeinde Igis wird gestützt auf das Sportanlagenkonzept
Graubünden (KASAK GR) an die Gesamterneuerung der Sportanlage Ried,
Leichtathletikanlage, Landquart, ein Beitrag von 115'000 Franken
zugesichert.
- Lavin: Der Gemeinde Lavin werden an die beitragsberechtigten
Kosten für die Sanierung der Quellfassungen Eras und Quellzuleitung
Funtanivas, ein Beitrag von 35'715 Franken freigegeben.
- Versam: Das Projekt Sanierung Lawinenverbauung "Buchwald" der
Gemeinde Versam wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten
wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 17'500 Franken zugesichert. Weiter
wird der Gemeinde Versam für die Erneuerung und den Ausbau der
Wasserversorgungsanlagen der Siedlungsgebiete Versam und Arezen, 1.
Etappe, ein Beitrag von 77'000 Franken zugesichert.
- Castasegna: Das vom Elektrizitätswerk der Stadt Zürich am 6. Juni
2006 eingereichte Gesuch betreffend "neues unterirdisches
Ausgleichsbecken in Castasegna" wird genehmigt.
- Paspels: Die Totalrevision Ortsplanung der Gemeinde Paspels vom
17. März 2005 wird genehmigt.
- Pontresina: Die Totalrevision des Tourismusgesetzes der Gemeinde
Pontresina vom 28. Juni 2006 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Dal campo alla tavola: Das Ausstellungsprojekt "Dal campo alla
tavola" wird mit einem einmaligen Beitrag von 9'000 Franken unterstützt.
Das Projekt der Fondazione Ente Museo Poschiavino und der Associazione
Mulino Aino vernetzt zwei museale Institutionen und drei Häuser im Val
Poschiavo.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden