Das Ziel des Modellvorhabens Agglomeration Chur und Umgebung (MACU)
ist eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Dazu wurde ein
Siedlungs- und Verkehrskonzept erarbeitet, dessen wichtigste Elemente
mit einer Anpassung des kantonalen Richtplans umgesetzt werden. Diese
wird nun öffentlich aufgelegt. Mit der Richtplananpassung wird
einerseits ein verbindlicher Rahmen für die weitere Bearbeitung gesetzt,
und andererseits werden die Voraussetzung für eine Bundesfinanzierung im
Agglomerationsverkehr geschaffen.
Die weitere Umgebung von Chur zeichnet sich durch eine enge
Vernetzung und Überlagerung von städtisch geprägten Räumen in den
Tallagen und meist höher gelegenen, aber stadtnahen touristischen
«Temporäragglomerationen» aus. Diese Vielfalt auf engem Raum trägt
einerseits wesentlich zur Attraktivität der Region bei; andererseits
führt sie zu zunehmenden Verkehrsströmen und lokalen
Verkehrsüberlastungen. Aufgrund dieser besonderen räumlichen
Konstellation wurde der Perimeter weiträumig gewählt. Er reicht vom
Walensee bis Thusis sowie bis Ilanz, Lenzerheide und Küblis.
Entsprechend sind am Projekt die beiden Kantone Graubünden und St.
Gallen, die Regionen Bündner Rheintal, (ab 1. Januar 2007
Regionalverband Nordbünden) Surselva, regioViamala, Mittelbünden,
Schanfigg, Prättigau und Sarganserland-Walensee, sowie die Stadt Chur
beteiligt.
Agglomerationspolitik des Bundes
Von Städten und Agglomerationen gehen wichtige gesellschaftliche und
wirtschaftliche Impulse aus. Diese Erkenntnis führte zur
Agglomerationspolitik, die der Bundesrat im Jahre 2001 lanciert hat. Sie
zielt unter anderem darauf ab, Verkehrsinfrastrukturen in den
Agglomerationen zu verbessern und finanziell zu unterstützen. Zwei
Voraussetzungen sind dazu zwingend: Erstens der Nachweis, dass die
Bereiche Verkehr, Siedlung und Umwelt gut aufeinander abgestimmt sind,
wofür das Agglomerationsprogramm dient. Zweitens sind die wichtigsten
räumlichen Aspekte dieser Abstimmung im kantonalen Richtplan verbindlich
festzulegen.
Das Agglomerationsprogramm MACU
Für die Agglomeration Chur und Umgebung wurde ein Entwurf eines
Agglomerationsprogramms (MACU) samt Richtplananpassung erarbeitet.
Aufgrund der im Rahmen des Projektes erfolgten Untersuchungen können
folgende Aussagen gemacht werden:
- Siedlung und Verkehr sind gut aufeinander abgestimmt. Grosse Teile
des MACU-Gebietes sind sowohl mit dem öffentlichen Verkehr als auch für
den motorisierten Individualverkehr gut erschlossen. Entsprechend sind
keine einschneidenden planerischen Korrekturen erforderlich, sondern
eine Weiterentwicklung der positiven Siedlungsstruktur mit einer nach
Teilräumen differenzierten Strategie und einer Konzentration auf die
geeigneten Standorte, die Zentren, die Talachsen und die Haltestellen
des öffentlichen Verkehrs.
- Die zu erwartende Verkehrszunahme wird nicht primär durch das
Siedlungswachstum, sondern durch die zunehmende Mobilität erfolgen
(insbesondere im Pendler- und im Freizeitverkehr).
- Im Verkehrssystem MACU gibt es insbesondere in der engeren
Umgebung von Chur, im Bündner Rheintal und im Prättigau lokale Engpässe.
Die Wege für den Velonahverkehr, insbesondere in der Umgebung der
regionalen Zentren, kann vielerorts noch verbessert werden.
- Es ist kein umfassender Ausbau des Verkehrssystems erforderlich,
sondern es ist hauptsächlich das bestehende Verkehrssystem zu
optimieren.
Aufbauend auf diesen Untersuchungen wurde ein Siedlungs- und ein
Verkehrskonzept entwickelt und im Richtplan umgesetzt:
- Im Siedlungskonzept wird eine nach Teilräumen differenzierte
Strategie für die zukünftige Siedlungsentwicklung festgehalten. Damit
wird der Rahmen für eine optimale überörtliche Siedlungsentwicklung
festgelegt.
- Die Verkehrsmassnahmen für den motorisierten Individualverkehr,
den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr wurden so aufeinander
abgestimmt und priorisiert, dass eine optimale Gesamtwirkung entsteht.
Die Massnahmen wurden im Verkehrskonzept festgehalten.
Öffentliche Auflage
Der Entwurf der Richtplan-Anpassung wurde im Frühling 2006 den
Gemeinden zu einer Vorkonsultation - noch ohne öffentliche Mitwirkung -
unterbreitet. Die sich daraus ergebenden Einwendungen und Bemerkungen
wurden weitestgehend in die vorliegende Richtplan-Anpassung eingebaut.
Es hat sich bei dieser Vorkonsultation gezeigt, dass, von kleineren
Anliegen abgesehen, die Anpassung als für in Ordnung befunden wurde.
Nun erfolgt die öffentliche Mitwirkung zur Richtplananpassung.
Gleichzeitig erfolgt die Vorprüfung beim Bundesamt für Raumentwicklung
sowie die Vernehmlassung bei den kantonalen Fachstellen, bei den
Nachbarländern und bei den Nachbarregionen. In Bezug auf die
Bundesfinanzierung im Agglomerationsverkehr ist das Projekt im Fahrplan.
Gremium: Amt für Raumentwicklung
Quelle: dt Amt für Raumentwicklung