Die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Strategie hat die
Botschaft der Regierung zum Erlass eines Gesetzes über die Gehälter und
die berufliche Vorsorge der Mitglieder der kantonalen Gerichte und
Erlass eines Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der
Mitglieder der Regierung behandelt. Die Kommission, welche unter dem
Vorsitz von Ueli Bleiker steht, beantragt dem Grossen Rat einstimmig auf
die Vorlage einzutreten. An der Sitzung anwesend war auch
Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Anlass dieser Vorlage war einerseits die Überführung der bisherigen
Verordnungen in die von der Kantonsverfassung vorgeschriebene
Gesetzesform und andererseits der ausgewiesene Handlungsbedarf bei der
Anpassung der beruflichen Vorsorge der Magistratspersonen (Richterinnen
und Richter sowie Mitglieder der Regierung) an die heutigen
Anforderungen und Verhältnissen.
Die Kommission folgte praktisch in allen Teilen den Anträgen der
Regierung. Bei Artikel 5 des Gesetzes über die Gehälter und die
berufliche Vorsorge der Mitglieder der kantonalen Gerichte will eine
Kommissionsminderheit das vom Kanton zu übernehmende Sparguthaben im
Zeitpunkt der Alterspensionierung auf 60 Prozent erhöhen. Demgegenüber
folgt die Kommissionsmehrheit der Botschaft und will die Erhöhung bei 25
Prozent belassen.
Die Kommission verabschiedete die Botschaft der Regierung
schliesslich zuhanden des Grossen Rates, der sich dieser Angelegenheit
in der Oktobersession annehmen wird.
Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie