Kein Freilandhalteverbot für Geflügelhaltungen im Kanton Graubünden;
Überwachung der Wildvogelpopulation bleibt bestehen
Um das einheimische Geflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, werden
für die Schweiz erneut vorbeugende Massnahmen getroffen. Ab dem 15.
Oktober 2006 ist die Freilandhaltung von Geflügel im Umkreis von einem
Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Die
Geflügelhaltungen im Kanton Graubünden fallen nicht unter dieses
Freilandhalteverbot.
Mit dem Einsetzen des winterlichen Vogelzuges sind wiederum
vorsorgliche Massnahmen zu treffen, um die Einschleppung der Vogelgrippe
durch Wildvögel in die einheimischen Geflügelbestände zu verhindern. Im
letzten Winter ist die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den
grossen Seen aufgetreten. Gestützt auf diese Erfahrungen ist ab dem 15.
Oktober 2006 die Freilandhaltung von Geflügel im Umkreis von einem
Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Die
Geflügelhaltungen im Kanton Graubünden fallen nicht unter dieses Verbot
der Freilandhaltung.
Als weitere Massnahme wird die Überwachung der Wildvögel
weitergeführt. Darunter fällt nebst der Untersuchung von Zugvögeln auch
die Untersuchung von tot aufgefundenen Wildvögeln. Im Kanton Graubünden
können von der Bevölkerung tot aufgefundene Wildvögel den lokalen Jagd-
oder Fischereiaufseher gemeldet werden. Diese entscheiden vor Ort über
das weitere Vorgehen gemäss Weisungen des Amtes für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit und veranlassen die nötigen
Untersuchungen.
Weiter bestehen bleibt auch die Registrierungspflicht von
Geflügelhaltungen. Noch nicht registrierte Geflügelhalter melden sich
hierzu beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Die
Meldungen können während den Bürozeiten sowohl telefonisch (Telefon 081/
257 24 15) als auch elektronisch per Mail (info@alt.gr.ch) vorgenommen
werden. Die Geflügelhalter müssen Angaben machen über die Adresse, Art
der Geflügelhaltung, Geflügelart und Anzahl gehaltene Tiere.
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Graubünden
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Graubünden