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Kein Freilandhalteverbot für Geflügelhaltungen im Kanton Graubünden; Überwachung der Wildvogelpopulation bleibt bestehen

Um das einheimische Geflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, werden für die Schweiz erneut vorbeugende Massnahmen getroffen. Ab dem 15. Oktober 2006 ist die Freilandhaltung von Geflügel im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Die Geflügelhaltungen im Kanton Graubünden fallen nicht unter dieses Freilandhalteverbot.

Mit dem Einsetzen des winterlichen Vogelzuges sind wiederum vorsorgliche Massnahmen zu treffen, um die Einschleppung der Vogelgrippe durch Wildvögel in die einheimischen Geflügelbestände zu verhindern. Im letzten Winter ist die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den grossen Seen aufgetreten. Gestützt auf diese Erfahrungen ist ab dem 15. Oktober 2006 die Freilandhaltung von Geflügel im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Die Geflügelhaltungen im Kanton Graubünden fallen nicht unter dieses Verbot der Freilandhaltung.
Als weitere Massnahme wird die Überwachung der Wildvögel weitergeführt. Darunter fällt nebst der Untersuchung von Zugvögeln auch die Untersuchung von tot aufgefundenen Wildvögeln. Im Kanton Graubünden können von der Bevölkerung tot aufgefundene Wildvögel den lokalen Jagd- oder Fischereiaufseher gemeldet werden. Diese entscheiden vor Ort über das weitere Vorgehen gemäss Weisungen des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit und veranlassen die nötigen Untersuchungen.
Weiter bestehen bleibt auch die Registrierungspflicht von Geflügelhaltungen. Noch nicht registrierte Geflügelhalter melden sich hierzu beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Die Meldungen können während den Bürozeiten sowohl telefonisch (Telefon 081/ 257 24 15) als auch elektronisch per Mail (info@alt.gr.ch) vorgenommen werden. Die Geflügelhalter müssen Angaben machen über die Adresse, Art der Geflügelhaltung, Geflügelart und Anzahl gehaltene Tiere.

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
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