Die Bündner Regierung lehnt eine Reduktion der Bundesbeiträge an die
Schadenwehren auf den Nationalstrassen ab. Dies hält die Regierung in
ihrer Vernehmlassungsantwort zum Bericht über die Neuregelung der
finanziellen Abgeltung der Schadenwehren auf Nationalstrassen fest. Mit
der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen
Bund und Kantonen (NFA) wird der Bund allein verantwortlich für die
Nationalstrassen. Die Schadenwehren, wie etwa Feuer-, Öl-, Chemie- und
Strahlenwehren, bleiben indessen in der Kompetenz der Kantone. Der
Bericht des Bundes zielt darauf, gemäss den neuen NFA-Grundsätzen die
Finanzierung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Der Kanton Graubünden betreibt gegenwärtig acht
Nationalstrassenstützpunkte, einen Chemiewehrstützpunkt und zwei
Öl-Chemiewehrstützpunkte auf der Nationalstrasse A13 und A28. Zusätzlich
verfügt das kantonale Tiefbauamt für den San Bernardino-Tunnel über eine
Portalfeuerwehr. Der Regierung zufolge beabsichtigt der Bund mit der
vorgeschlagenen Neuregelung der Abgeltung eine "Sparübung", indem die
bisherigen Bundesbeiträge von 14.6 auf 12.2 Millionen Franken reduziert
werden. Diese Mittel dürften laut Regierung aber auf keinen Fall gekürzt
werden. Ansonsten sei die über Jahre geleistete Aufbauarbeit bei den
Schadenwehren in hohem Masse gefährdet. Eine Reduktion müsste bei den
Trägern der Stützpunkte unweigerlich zu Grundsatzüberlegungen mit Bezug
auf den Aufwand für die Sicherheit des Verkehrs auf den Nationalstrassen
führen.
Konzept des Bundes für Gebirgslandeplätze stösst auf Zustimmung
Die Bündner Regierung ist mit dem Konzept des Bundes zu den
Gebirgslandeplätzen grundsätzlich einverstanden. Das Konzept
berücksichtige im Wesentlichen die Inhalte des kantonalen Richtplans
2000, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt, Teil Gebirgslandeplätze.
In Graubünden existieren heute acht Gebirgslandeplätze, wobei ein
weiterer Platz im Gebiet des Vorabgletschers knapp jenseits der
Kantonsgrenze auf Boden des Kantons Glarus liegt. Der Gebirgs- und
Tourismuskanton ist laut Regierung auf eine gut ausgebaute
Luftfahrtinfrastruktur angewiesen. Die Gebirgslandeplätze dienen in
erster Linie Ausbildungs- und Übungszwecken und erst in zweiter Linie
gewerblichen Zwecken wie zum Beispiel Heliskiing. Ergänzend zum
bestehenden Netz fordert die Regierung, dass Optionen für einen
Gebirgslandeplatz in der Landschaft Davos sowie für punktuelle
Ergänzungen auf der Alpensüdseite in Misox und Calanca in das Konzept
aufzunehmen sind.
Abstimmungsvorlagen vom 26. November 2006 bestimmt
Die Bündner Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag,
26. November 2006, das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die
Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und das Bundesgesetz vom 24.
März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz) als
eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden. Am
Sonntag, 26. November 2006, gelangt zudem die Teilrevision der
Kantonsverfassung (Art. 21 Abs. 1 und 3, Art. 51 a und Art. 55 Abs. 2;
Justizreform) als kantonale Sachvorlage zur Abstimmung.
Volksinitiative "Grosser Rat: 80 sind genug" zustande gekommen
Die Regierung hat die am 25. September 2006 eingereichten
Unterschriften zur Volksinitiative "Grosser Rat: 80 sind genug" geprüft.
Dabei hat sie festgestellt, dass die Initiative mit 4'163 gültigen
Unterschriften zustande gekommen ist.
Regierung begrüsst Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
Die vom Bund vorgeschlagene Strukturreform in der beruflichen
Vorsorge wird von der Bündner Regierung begrüsst. Die immer komplexer
werdenden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten die
Anforderungen an eine wirksame Aufsicht in der beruflichen Vorsorge
stets erhöht, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur
Strukturreform an den Bund. Die Reform zielt darauf, die direkte
Aufsicht über den BVG-Bereich durch Regionalisierungen zu stärken. Zudem
soll eine eidgenössische Oberaufsichtskommission geschaffen werden.
Schliesslich sieht die Reform vor, Massnahmen einzuführen, um das
Verbleiben von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt zu begünstigen.
Der vorgesehene Weg in Richtung einer Regionalisierung und
Verstärkung der direkten Aufsicht durch die Kantone ist laut Regierung
klar zu unterstützen. Der Kanton Graubünden befinde sich auf Kurs der
Vorlage. Der Grosse Rat stimmte in der Augustsession dem Beitritt des
Kantons zum Konkordat der Ostschweizer BVG-Aufsicht auf den 1. Januar
2008 zu. Zu unterstützen sind der Regierung zufolge auch die
Bestrebungen für eine verstärkte Oberaufsicht auf eidgenössischer Ebene.
Mit einer fachlich kompetenten, rasch reagierenden Oberaufsichtsbehörde
besteht ein homogenes System, das den Herausforderungen gerecht wird.
Stabsstelle für Gleichstellungsfragen heisst neu "Stabsstelle für
Chancengleichheit von Frau und Mann"
Die Stabsstelle für Gleichstellungsfragen des Kantons Graubünden
wird auf den 1. Januar 2007 in "Stabsstelle für Chancengleichheit von
Frau und Mann" umbenannt. Die Verwendung des Begriffs
"Chancengleichheit" im Rahmen von Gleichstellung sei eine inhaltliche
Präzisierung zu dem, was Gleichstellungsarbeit beinhaltet. Die
Namensänderung erscheint der Regierung daher sinnvoll und
gerechtfertigt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Klosters - Serneus: Das Einzelprojekt "Unwetter 2005 Klosters",
Teil Instandstellung Erschliessungsanlagen, der Gemeinde Klosters -
Serneus wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von
2'641'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 19 Prozent oder höchstens
501'790 Franken zugesichert.
- Lüen: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Lüen vom
1. Dezember 2005 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
- Maladers: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde
Maladers vom 27. Juni 2006 beschlossene Änderung der Gemeindeverfassung
wird genehmigt.
- Tschlin: Die Statuten der Bürgergemeinde Tschlin vom 15. Dezember
2005 werden genehmigt.
- Felsberg: Die in der Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde
Felsberg vom 4. Mai 2006 beschlossene Teilrevision der Statuten wird
genehmigt.
- Wiesen: Die Teilrevision des Kurtaxengesetzes der Gemeinde Wiesen
vom 10. Februar 2006 wird genehmigt.
- Laax: In Laax wird die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf
verschiedenen Gemeinde- beziehungsweise Kantonsstrassen festgelegt und
zwei "Tempo-30-Zonen" eingeführt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von
16 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 144'500
Franken gesprochen.
- Verein Ludotheken Graubünden: Der Verein Ludotheken Graubünden
erhält für das Betriebsjahr 2006 eine Unterstützung in der Höhe von
20'000 Franken.
- Stiftung Umwelt-Einsatz Schweiz: Der Stiftung Umwelt-Einsatz
Schweiz, die 2006 ihr 30-jähriges Bestehen feiert und ihre Leistungen in
dieser Zeit etwa zu einem Drittel im Kanton Graubünden erbracht hat,
wird ein einmaliger Beitrag von 20'000 Franken zugesprochen.
- Digitales Ereignis- und Bildinventar Naturgefahren Graubünden: Das
Projekt "Digitales Ereignis- und Bildinventar Naturgefahren Graubünden"
wird mit einem einmaligen Beitrag von 10'000 Franken unterstützt.
- Verein des Bündner Staatspersonals: Dem Verein des Bündner
Staatspersonals wird für Jubiläumsaktivitäten und die Feier vom 4. Mai
2007 in Domat/Ems zum 100-jährigen Bestehen ein einmaliger Beitrag von
10'000 Franken zugesprochen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden