Die ersten Bauarbeiten im Rahmen der Vorinvestitionen an der Porta
Alpina haben begonnen. Mit der ersten Sprengung ist am Montag, 23.
Oktober 2006, der Startschuss erfolgt. Ausgeführt werden die von Bund,
Kanton Graubünden und AlpTransit Gotthard AG vereinbarten Bauarbeiten
durch die Arbeitsgemeinschaft TRANSCO. Diese ist bereits vor Ort mit dem
Bau des Tunnelloses Sedrun des Gotthard-Basistunnels betraut. Die
Bauarbeiten umfassen den Ausbruch von vier grossen Wartehallen auf
Tunnelniveau. Sie erfolgen zum jetzigen Zeitpunkt, damit zu keinem
Zeitpunkt Behinderungen, Verzögerungen und Zusatzkosten für die
Bauarbeiten des Gotthard-Basistunnels entstehen.
Das Projekt Porta Alpina sieht vor, die im Gotthard-Basistunnel
geplante Multifunktionsstelle Sedrun als Haltestelle zu nutzen. Von dort
aus sollen Passagiere über Stollen und eine Liftanlage die 800 Meter
höher gelegene Ortschaft Sedrun und das Gotthardgebiet erreichen. Dank
der besseren Erreichbarkeit werden Erwartungen an einer Stärkung der
wirtschaftlich-touristischen Entwicklung dieser Region geknüpft.
Arbeitsgemeinschaft TRANSCO führt Bauarbeiten für vier Wartehallen
aus
Ende August 2006 lösten der Bund, der Kanton Graubünden und die
AlpTransit Gotthard AG die Bauarbeiten für die Vorinvestitionen der
Porta Alpina definitiv aus und unterzeichneten eine entsprechende
Vereinbarung für diese erste Phase. Nun haben die ersten Bauarbeiten
begonnen. Mit einem Sprengungsakt für die nördliche Wartehalle hat am
Montag, 23. Oktober 2006, im Tunnel die "Anschlagsfeier Porta Alpina"
stattgefunden. Der Startschuss ist im Beisein von Regierungsrat Stefan
Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden,
vom Tujetscher Gemeindepräsident Pancrazi Berther, vom CEO der TRANSCO,
Luzi Gruber, sowie von Alfred Seiler, Oberbauleiter der AlpTransit
Gotthard AG, erfolgt.
Die Bauarbeiten werden durch die Arbeitsgemeinschaft TRANSCO
ausgeführt, die bereits vor Ort mit dem Bau des Tunnelloses Sedrun des
Gotthard-Basistunnels betraut ist. Die Bauarbeiten umfassen den Ausbruch
der vier grossen Wartehallen auf Tunnelniveau. Diese Wartehallen, von
denen sich zwei im Norden an der Oströhre und zwei im Süden an der
Weströhre befinden, bieten je rund 240 Personen Platz. Sie haben je eine
Länge von 38 Meter, eine Breite von rund 10 und eine Höhe von 5.5 Meter.
Wichtige Voraussetzung für spätere Realisierung
Diese Vorinvestitionen sind eine wichtige Voraussetzung für die
spätere Realisierung der unterirdischen Station Porta Alpina. Vergeben
wurden die Arbeiten als Zusatzauftrag zum Tunnelbaulos Sedrun zu einem
globalen Preis von 12,6 Millionen Franken (Preisbasis Werkvertrag des
Jahres 2001). Zu heutigen Preisen gerechnet macht der Bauauftrag,
inklusive Reserven, Teuerung und Mehrwertsteuer, eine Summe von 15,8
Millionen Franken aus.
Mit der Vornahme der Vorinvestitionen wird sicher gestellt, dass die
Porta Alpina zu einem späteren Zeitpunkt zu vernünftigen Kosten
realisiert werden kann. Die Ausbruchsarbeiten müssen jetzt erfolgen und
sind auf das Bauprogramm des Gotthard-Basistunnels abgestimmt, damit es
später bei der Inbetriebnahme desselben zu keinen unnötigen
Behinderungen kommt.
Die eidgenössischen Räte bewilligten an diesen Vorinvestitionskosten
in der Wintersession 2005 einen Bundesbeitrag von 50 Prozent, jedoch
maximal 7,5 Millionen Franken. Die restlichen 50 Prozent werden vom
Kanton Graubünden, der Region Surselva und der Standortgemeinde Tujetsch
geleistet.
Machbarkeit bestätigt
Inzwischen hat der Kanton Graubünden für die weiteren Arbeiten
anfangs Oktober beim Bundesamt für Verkehr das Gesuch um die
Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens für die Hauptinvestitionen
(Auflageprojekt 2) eingereicht. Das Gesuch des Auflageprojekts 2, das
die Gesamtanlage Porta Alpina Sedrun umfasst, betrifft nur die baulichen
und technischen Massnahmen im Bereich der Haltestellen (Perronkante) im
Gotthard-Basistunnel bis zur Portalvorzone Las Rueras. Das
Konzessionsgesuch für die Inbetriebnahme der Porta Alpina und das Gesuch
für die oberirdische Erschliessung werden in einem späteren
nachgelagerten Verfahren zur Genehmigung eingereicht werden.
Das eingeleitete Plangenehmigungsverfahren bestätigt die Aussagen
der Machbarkeitsstudien, dass bei den heute bekannten Planungsannahmen
der Betrieb des Gotthard-Basistunnels mit der Haltestelle Porta Alpina
vereinbar ist. In einem nächsten Schritt ist mit den Betreibern des
Gotthard-Basistunnels die Abstimmung eines einander ergänzenden
Betriebs, inklusive Fahrplan, anzustreben.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden