In einem Schreiben an die Gemeinden der Kreise Calanca, Misox,
Roveredo, Brusio und Poschiavo sowie die Gemeinden Ausser- und
Innerferrera, Avers und Marmorera macht die Bündner Regierung diese auf
ihre verfassungsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Bildung
von Regionalverbänden aufmerksam. Die Regierung fordert die betroffenen
Gemeinden auf, einen Regionalverband zu bilden oder einem
Regionalverband beizutreten, und gewährt den Gemeinden dazu eine
Nachfrist bis spätestens 30. Juni 2007.
Die neue Kantonsverfassung verlangt, dass sich alle Gemeinden in
Graubünden bis Ende 2006 einem öffentlich-rechtlichen Regionalverband
anschliessen. Mit Ausnahme der zwei Regionen Moesano und Poschiavo haben
sich diese Regionalorganisationen neu konstituiert. Die in den Gemeinden
der Kreise Calanca, Misox, Roveredo und Poschiavo durchgeführten
Abstimmungen über die Statuten des Regionalverbandes haben die
erforderliche Mehrheit von zustimmenden Gemeinden nicht erreicht, womit
die Gründung des Regionalverbandes Organizzazione Regionale del Moesano
(ORMO) und des Regionalverbandes Regione Valle di Poschiavo bis zum
geforderten Termin gescheitert ist. Die Gemeinden Innerferrera,
Ausserferrera, Avers haben die Statuten des Regionalverbandes regio
Viamala, die Gemeinde Marmorera die Statuten des Regionalverbandes
Mittelbünden abgelehnt.
Die Regierung hält fest, dass sie ein grosses Interesse daran hat,
mit kompetenten und handlungsfähigen Partnern in den Regionen zusammen
arbeiten zu können. Im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit
soll den Gemeinden die Möglichkeit zugestanden werden, bis Mitte 2007
eigenverantwortlich und autonom die ihr geeignet und zweckmässig
erscheinenden Massnahmen zu ergreifen.
Regierung ist mit der Totalrevision der Tierschutzverordnung des
Bundes grösstenteils einverstanden
Die Bündner Regierung befürwortet grundsätzlich die vom Bund
vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen der Tierschutzverordnung. Mit
der neuen Gesetzgebung soll der Schutz der Tiere verbessert werden,
indem insbesondere die Umsetzung durch Ausbildung, Information und neue
Vollzugsmittel verstärkt wird.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, sind die
vorgeschlagenen Neuerungen aus Sicht des Kantons mit dem höchsten Anteil
an Bio-Betrieben zu einem grossen Teil zu befürworten. Viele der
Massnahmen, wie zum Beispiel der Winterauslauf, werden von der grossen
Mehrheit der Betriebe in Graubünden bereits heute umgesetzt.
Nicht einverstanden ist die Regierung aber mit den neuen
Bestimmungen zur Weidehaltung im Gehege und zum Schutz der Tiere vor
Hitze. Im Kanton Graubünden kommt der Alpsömmerung eine grosse Bedeutung
zu, schreibt die Regierung. Die Umsetzung dieser Massnahmen würde
bedeuten, dass auf vielen Hochalpen künstliche Unterstände zu erstellen
wären. Dies sei wirtschaftlich nicht vertretbar und würde die
Alpsömmerung künftig verunmöglichen. Ebenfalls abgelehnt wird das Verbot
der Anbindehaltung von Mutter- und Ammenkühen, da dies zu weiteren
Erschwernissen im Umgang mit dieser Tiergruppe führt.
Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass der Aufwand für
die Kantone erheblich gesteigert wird. Die revidierte
Tierschutzverordnung wird für den Kanton einen Mehraufwand verursachen,
der mit den bisherigen personellen und finanziellen Ressourcen nicht
bewältigt werden kann.
Kinder- und Ausbildungszulagen werden erhöht
In Graubünden werden die Kinder- und Ausbildungszulagen ab 1. Januar
2007 um zehn Franken pro Kind und Monat erhöht. Damit steigen die
Zulagensätze von 185 auf 195 Franken pro Kind und Monat bis zur
Vollendung des 16. Altersjahres und von 210 auf 220 Franken pro Kind und
Monat nach Vollendung des 16. Altersjahres. Dies hat die Bündner
Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen genehmigt.
Aufgrund der guten Reserve- und Ertragssituation der kantonalen
Familienausgleichskasse erachtet die Regierung diese Erhöhung im Sinne
der Familienförderung als zweckmässig. Die Zulagenerhöhung hat für die
Familienausgleichskasse für Arbeitnehmende ein Ausgabenwachstum zwischen
3 und 3,5 Millionen Franken und für die Familienausgleichskasse für
Selbstständigerwerbende Mehraufwendungen zwischen 0,25 und 0,5 Millionen
Franken zur Folge. Der Beitragssatz der Arbeitgebenden muss dadurch
jedoch nicht erhöht werden.
Regierung begrüsst geplante Steuererhöhung auf Tabakfabrikate
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund geplanten Steuererhöhung
auf Tabakfabrikate einverstanden. Die Revision des Bundesgesetzes über
die Tabaksteuer zielt darauf, die Steuerstruktur aller anderen
Tabakfabrikate als Zigaretten (Zigarren, Zigarillos und Schnitttabak)
EG-kompatibel auszugestalten und ihre Steuerbelastung leicht zu erhöhen.
Die Steuerbelastung von Feinschnitttabak wird markant heraufgesetzt,
während auf die Besteuerung von Zigarettenpapier verzichtet wird. In
ihrer Vernehmlassungsantwort hält die Regierung fest, dass aus Sicht des
Kantons gegen diese Anpassungen nichts einzuwenden ist, zumal die
Steuererhöhung für Tabakprodukte aus gesundheitspolitischer Sicht zu
begrüssen ist.
Regierungsrätliche Jagdverordnungen werden formell angepasst
Die Bündner Regierung hat die Anpassung von fünf regierungsrätlichen
Jagdverordnungen genehmigt. Es handelt sich dabei um die Verordnung über
die Erhebung von Ordnungsbussen bei Jagdrechtsübertretungen (OBVJ), die
Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung in der
Landwirtschaft (VWL), die Verordnung über die Wildschadenverhütung und
Wildschadenvergütung im Wald (VWW), das Hegereglement sowie die
kantonale Jagdhundeverordnung (JHV). Gegenstand dieser Revisionen bilden
ausschliesslich formelle Änderungen. Darunter fällt unter anderem die
Anpassung der Departements- und Dienststellenbezeichnungen im Rahmen der
Neuregelung der Regierungs- und Verwaltungsorganisation.
Aus Gemeinden und Regionen
- Regionalverband Region Mittelbünden: Die Regierung hat die
Statuten des Regionalverbandes "Region Mittelbünden" / "Regiun Grischun
Central" genehmigt.
- Regionalverband Regione Bregaglia: Die Regierung hat die
Teilrevision der Statuten des Regionalverbandes Regione Bregaglia
genehmigt.
- Valendas: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde
Valendas vom 22. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der
Gemeindeverfassung wird genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden