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Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit hat die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten und die Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften behandelt. Die Kommission, welche unter dem Vorsitz von Christian Rathgeb steht, beantragt dem Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Anlass für die Totalrevision bildet der Umstand, dass das geltende Gesetz über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten und die Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, welches als Verschuldenshaftung ausgestaltet ist, nicht mehr mit der neuen Kantonsverfassung übereinstimmt. Die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft stehende Kantonsverfassung umschreibt die Haftung des Gemeinwesens im Sinne einer Kausalhaftung als eine verschuldensunabhängige Haftung. Unzeitgemäss erschien auch die Unterscheidung des Haftungsumfangs, je nach dem von welchem Gemeinwesen beziehungsweise von den Behörden oder Beamten welchen Gemeinwesens die Schädigung ausgeht. Ein weiterer wichtiger Revisionspunkt ist der Wechsel der gerichtlichen Zuständigkeit zur Beurteilung von Ansprüchen aus dem Staatshaftungsgesetz vom Kantonsgericht hin zum Verwaltungsgericht.
Die Kommission folgte nach einer eingehenden Prüfung der Vorlage den Anträgen der Regierung und verabschiedete diese einstimmig im Sinne der Regierung zuhanden des Grossen Rates. Dieser wird in der Dezembersession Gelegenheit haben, hierüber zu befinden.

Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit
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