Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit hat die
Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes über die
Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten und die Haftung der
öffentlich-rechtlichen Körperschaften behandelt. Die Kommission, welche
unter dem Vorsitz von Christian Rathgeb steht, beantragt dem Grossen
Rat, auf die Vorlage einzutreten. An der Sitzung anwesend war auch
Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.
Anlass für die Totalrevision bildet der Umstand, dass das geltende
Gesetz über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten und die
Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, welches als
Verschuldenshaftung ausgestaltet ist, nicht mehr mit der neuen
Kantonsverfassung übereinstimmt. Die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft
stehende Kantonsverfassung umschreibt die Haftung des Gemeinwesens im
Sinne einer Kausalhaftung als eine verschuldensunabhängige Haftung.
Unzeitgemäss erschien auch die Unterscheidung des Haftungsumfangs, je
nach dem von welchem Gemeinwesen beziehungsweise von den Behörden oder
Beamten welchen Gemeinwesens die Schädigung ausgeht. Ein weiterer
wichtiger Revisionspunkt ist der Wechsel der gerichtlichen Zuständigkeit
zur Beurteilung von Ansprüchen aus dem Staatshaftungsgesetz vom
Kantonsgericht hin zum Verwaltungsgericht.
Die Kommission folgte nach einer eingehenden Prüfung der Vorlage den
Anträgen der Regierung und verabschiedete diese einstimmig im Sinne der
Regierung zuhanden des Grossen Rates. Dieser wird in der Dezembersession
Gelegenheit haben, hierüber zu befinden.
Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit